Der Tarifvertrag der Länder
Der Tarifvertrag der Länder in Nordrhein-Westfalen (TV-L NRW) hebelt für das Krankenpflegepersonal in Krankenhäusern und in den Unikliniken ggf. das Arbeitszeitgesetz aus. Die ver.di NRW als Tarifpartner stimmte dem TV-L NRW dennoch zu, sodass der Tarifvertrag am 01.11.2006 in Kraft trat. Die betroffenen Personenkreise sollten sich mit den Vorschriften unter § 43 der Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 1 bis Nr. 8 auseinander setzen.
Die ver.di als Gewerkschaft auf Bundesebene vertrat die hervorragend nicht verbeamtete und verbeamtete Bürokräfte zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes (TVöD) vom 13.09.2006 , wenn es darum ging, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Mobbing am Arbeitsplatz und Dauerstreß verurschen Kosten enorme Kosten nicht nur im Gesundheitssystem
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