Schadensersatz -als Prävention
Sule Eisele ist, wie ich finde, zu recht an die Öffentlichkeit gegangen. Es folgt zunächst der Kommentar von Manfred Brell zum im erweiterten Teil einkopierten Beitrag der FAZ. Diesmal ohne Erwähnung vom Mobbing-Gegner. Ich glaube den Kommentar versteht auch jeder Leser ohne Kenntnis des eigentlichen Beitrags zumal er ähnlich zu meinem Posting ist.
Wer den Artikel liest bekommt schnell folgenden Eindruck : "Bloß ja nichts machen - das Arbeitsverhältnis ist eh schon kapput, die nächsten könnten schon beschädigt sein und bei der erzielbaren Schadenshöhe rentiert es sich auch nicht." Also nur Angst vor Selbstschädigung auf der einen Seite und Geld auf der anderen. Das kann es doch wohl nicht sein. Die Mobber kaufen sich aus der Portokasse frei und das Mobbingopfer (natürlich immer nur Frau !) bekommt vor Gericht, wenn es Glück hat, einen lumpigen Vergleich. Da macht sich die Reporterin und Frau Glock wegen ein paar Trittbrettfahrern Gedanken und vertraut "darauf, daß Richter unberechtigten AGG-Klagen eine Riegel vorschieben." Applaus, Applaus - Natürlich werden Richter unberechtigte Klagen abweisen, was ist aber mit den Richtern, die berechtigte Klagen in entspechender Höhe zusprechen ? Darauf traut sich die Frau Glock offenbar nicht zu vertrauen - ich übrigens auch nicht. Solange hier die Klagen nicht genau so selbstverständlich durchgehen, wie Kündigungsschutz- oder Lohnklagen, solange diese als etwas Besonderes statt etwas Selbstverständliches behandelt werden, solange kann das die Diskriminierer nicht wirklich interessieren. Wo ist das effektive Mittel, das die Sachverhalte aufklärt, das Unrecht sichtbar und die Folgen rückgängig macht ? Die gewünschte Rechtsfolge könnte nur ein Rückkehrrecht sein, das mit entsprechenden Maßnahmen flankiert ist, um weitere Diskriminierung (auch nur eine Form von Mobbing) zu verhindern. Es sollte doch nur der vor der Diskriminierung bestehende Status wieder erreichbar sein. Trotz Gerichtsverfahren und Antidiskriminierungsgesetz scheint das hier zu Lande nicht möglich zu sein ebensowenig, wie in einem vernünftigen Umfeld nur schlicht arbeiten zu können. Was will denn der Beschäftigte schon viel ? Aber nicht einmal das scheint hier zu Lande mit den vielgelobten rechtsstaatlichen Mittel erreichbar zu sein. Es gilt eben wie schon vor hunderten von Jahren was mir meine Großmutter erklärte : "Der Ober sticht den Unter !"
M. Brell
"Mehr Schadensersatz wäre ein gutes Signal ... " vollständig lesen »
Wer den Artikel liest bekommt schnell folgenden Eindruck : "Bloß ja nichts machen - das Arbeitsverhältnis ist eh schon kapput, die nächsten könnten schon beschädigt sein und bei der erzielbaren Schadenshöhe rentiert es sich auch nicht." Also nur Angst vor Selbstschädigung auf der einen Seite und Geld auf der anderen. Das kann es doch wohl nicht sein. Die Mobber kaufen sich aus der Portokasse frei und das Mobbingopfer (natürlich immer nur Frau !) bekommt vor Gericht, wenn es Glück hat, einen lumpigen Vergleich. Da macht sich die Reporterin und Frau Glock wegen ein paar Trittbrettfahrern Gedanken und vertraut "darauf, daß Richter unberechtigten AGG-Klagen eine Riegel vorschieben." Applaus, Applaus - Natürlich werden Richter unberechtigte Klagen abweisen, was ist aber mit den Richtern, die berechtigte Klagen in entspechender Höhe zusprechen ? Darauf traut sich die Frau Glock offenbar nicht zu vertrauen - ich übrigens auch nicht. Solange hier die Klagen nicht genau so selbstverständlich durchgehen, wie Kündigungsschutz- oder Lohnklagen, solange diese als etwas Besonderes statt etwas Selbstverständliches behandelt werden, solange kann das die Diskriminierer nicht wirklich interessieren. Wo ist das effektive Mittel, das die Sachverhalte aufklärt, das Unrecht sichtbar und die Folgen rückgängig macht ? Die gewünschte Rechtsfolge könnte nur ein Rückkehrrecht sein, das mit entsprechenden Maßnahmen flankiert ist, um weitere Diskriminierung (auch nur eine Form von Mobbing) zu verhindern. Es sollte doch nur der vor der Diskriminierung bestehende Status wieder erreichbar sein. Trotz Gerichtsverfahren und Antidiskriminierungsgesetz scheint das hier zu Lande nicht möglich zu sein ebensowenig, wie in einem vernünftigen Umfeld nur schlicht arbeiten zu können. Was will denn der Beschäftigte schon viel ? Aber nicht einmal das scheint hier zu Lande mit den vielgelobten rechtsstaatlichen Mittel erreichbar zu sein. Es gilt eben wie schon vor hunderten von Jahren was mir meine Großmutter erklärte : "Der Ober sticht den Unter !"
M. Brell
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