VW-Affäre: Gebauer scheitert vor Landesarbeitsgericht
....so titelt am Abend des 19.12.06 die Tagesschau
Das ist richtig, wenn man davon absieht, dass
Ra Kubicki, der Rechtsbeistand von Gebauer noch die Möglichkeit hat,
Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Er will dies tun.
Allerdings wäre namens seines Mandanten ein Strategiewechsel in der Verteidigung von Nöten.
VW und die Medien stilisieren Herrn
Gebauer zum Manager und Macher. Das war er nicht, er war nicht einmal Leitender Angestellter, also in der Hierarchie eher bei den erfüllenden Gehilfen zu suchen, die nur auf Weisung handeln.
Gleichwohl gilt er als Schlüsselfigur in der Korruptions- und Schmiergeldaffäre bei
Volkswagen. Er hatte im Juli 2005 erklärt, für
Betriebsräte auf VW-Kosten u.a. Übernachtungen in Nobelhotels – Damen inklusive - und Besuche in Nachtclubs organisiert zu haben. Er hat im Auftrag des Vorstands gehandelt, hier im Besonderen im Auftrag von
Peter Hartz.
Der Autobauer wirft dem „Ex-Manager“ unter anderem vor,
VW bei Spesenabrechnungen betrogen zu haben. Außerdem habe er gemeinsam mit dem früheren Chef der Konzerntochter Skoda,
Helmuth Schuster, Schmiergeld erlangt und Firmengeld auf eigene Konten umgeleitet.
So kommt das Landesarbeitsgericht zu der Auffassung, Gebauer habe sich persönlich bereichert und daher sei die
fristlose Kündigung gerechtfertigt.
"Kommentar zu "Gebauer vs VW" - die..." vollständig lesen »
Kommentare