Es war einmal
Früher mobbten Mobber-Firmen Einzelne aus der Belegschaft. Die Zeiten ändern sich, und die Strategien der Mobber auch. Es kam die vorsätzlich betriebene Arbeitsüberlastung als Belegschaftsmobbing hinzu, denn so wird der Versuch unternommen, gleich ganze Teile der Belegschaft zur Selbstkündigung zu nötigen. Bisweilen wurde im Einzelfall entschieden, ob ein schmerzensgeldpflichtiger Mobbingfall vorlag. Das zeigte das Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil vom 25.10.2007, Az: 8 AZR 593/06, nach ca. 20 Jahren Mobbing in Deutschland auf. Hier wurde ein Oberarzt derart im St. Marien Hospital in Lünen gemobbt, und zwar mit "mobbingtypischen Handlungen" “, sodass Schmerzensgeld zu fällig war. Der Volltext zum Urteil kann hier bei Mobbing-Gegener im Forum unter Urteile oder unter im WIKI abgerufen werden.
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