Tagesmütter - Kompetenzgerangel der Parteien
Tagespflegepersonen kämpfen unermüdlich um ihre Existenz, für bessere Bedingungen in der Kindertagespflege, für die Kinder und deren Eltern. Gerade für Eltern, die Wert auf eine möglichst individuelle Betreuung ihrer Kinder in kleinen Gruppen Wert legen, sind Tagespflegepersonen gegenüber Kindertagesstätten die bessere Alternative.
Mit den neuen gesetzlichen Zwängen der Großen Koalition droht vielen Tagespflegepersonen das Aus, noch größere Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Kindern berufstätiger Eltern sind vorprogrammiert. Während gut verdienende Eltern in den privaten Schwarzmarkt vertrieben werden, stehen Geringverdiener mit ihren Kindern vor unlösbaren Problemen.
Der Spiegel schreibt in Nr. 50/2008: "Mehr als 36000 von den Kommunen entlohnte Tagesmütter arbeiten in Deutschland. ... Mit großer Geste hatte Ursula von der Leyen verkündet, dass für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren bis 2013 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehe, davon rund 30 Prozent bei öffentlich geförderten Tagesmüttern. Folglich werden deutlich mehr, nicht weniger Tageseltern nötig sein. ... Zum 1. Januar 2009 werden sie ihren privat bezahlten Kolleginnen gleichgestellt - und müssen ihre Einkünfte versteuern. So schreibt es ein Erlass des Bundesfinanzministeriums vor. Viele der schlechtbezahlten Frauen wollen deshalb ihren Job aufgeben." (Andrea Brandt, "Dumping per Erlass", Der Spiegel 08.12.2008)
Die ARD-Tagesthemen vom 30.12.2008 stellten fest: "Tagesmütter müssen ab 2009 schon bei geringem Einkommen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Die Arbeit rechne sich damit für viele nicht mehr, kritisieren Experten. Jede dritte Tagesmutter könnte in der Folge aufgeben. Dadurch käme es für viele Eltern zu neuen Problemen." (Video: "Steuerpflicht gefährdet Kinderbetreuung", Michael Naumann, MDR)
Im ZDF-Magazin frontal21 finden Sie das Video "Tagesmütter geben auf - Immer weniger Geld für Kinderbetreuung" von Maja Helmer und Katja Kimmig.
Lesen Sie hier, wie Bundesfamilienministerin von der Leyen auf die Zuständigkeit der Bundesländer verweist und empfiehlt, die Länder und Kommunen zu verklagen.
Kommentare