Schadensersatz bei Mobbing
ein anderer Fall, aber das Muster wird deutlich!
Die Geschichte des Mobbing vor deutschen Arbeitsgerichten
Nach ca. 20 Jahren Mobbing am Arbeitsplatz in Deutschland wurde erstmalig mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.10.2007, Az: 8 AZR 593/06, ein Schmerzensgeldanspruch bei Mobbing vom BAG einem Mobbing-Opfer zugesprochen. Hierzu Infos im Forum unter Urteile Der Mobbing-Fall ereignete sich im St. Marien Hospital Lünen. Infos auch unter Hier wird gemobbt.
Nunmehr fiel auf, dass die deutsche Arbeitgerichtsbarkeit seit ca. 20 Jahren Mobbing am Arbeitsplatz in den Urteilen als nicht beweisbar darstellte. Auf dem Homepageserver der Ruhr Universität Bochum wurde dargestellt, wie schwer der Kausale Zusammenhang als Beweis zwischen Mobbing, Schadensersatz, und Schmerzensgeld herbeizuführen war (genau genommen unmöglich). Die Beisweislast liegt beim Opfer.
"Zum BAG-Urteil Az: 8 AZR 593/06 , ... »
Beweislast bei Mobbing
Nunmehr fiel auf, dass die deutsche Arbeitgerichtsbarkeit seit ca. 20 Jahren Mobbing am Arbeitsplatz in den Urteilen als nicht beweisbar darstellte. Auf dem Homepageserver der Ruhr Universität Bochum wurde dargestellt, wie schwer der Kausale Zusammenhang als Beweis zwischen Mobbing, Schadensersatz, und Schmerzensgeld herbeizuführen war (genau genommen unmöglich). Die Beisweislast liegt beim Opfer.



Kommentare