ACHTUNG:
dies ist eine Belegsammlung für Stalking, Cyber Mobbing schlimmster Güte. Begangen von Klaus-Dieter May (Betreiber der Internetseite Mobbing-Web.de) gegen Jörg Hensel und Detlev Lengsfeld. Dies ist der Versuch einer Dokumentation und dient der Beweisssicherung. Ich, Detlev Lengsfeld, sehe keine andere Möglichkeit mich anders wirkungsvoll vor diesen üblen Nachstellungen, Beleidigungen und ..... zu schützen. Leider findet der Troll immer noch dumme Mitmacher. STOPPPPPPPP
Mobbing im Internet (Cyber-Mobbing)
Cyber Mobbing & Beleidigungen durch angebliche mobbing-gegner (Detlev Lengsfeld & Sich. Ing. Jörg Hensel)BAKI-SCHULE/Bürgerinitiative in Bremen fordert Detlev Lengsfeld und Sich.Ing.Jörg Hensel auf, Beleidigungen und Üble Nachrede zu unterlassen und diese zu Löschen! Quelle
Leider gibt es Menschen (angebliche Mobbing-Gegner), die den Begriff "Mobbing" dafür benutzen, einen Wettkampf im Netz auszutragen, welche Homepage, Wiki, Blog oder Forum besser ist. Schlimm dabei ist , dass damit nicht dem/r BesucherIn auf der Suche nach Hilfe, Erfahrungsaustausch und Information geholfen wird.
Eine neue Art von
virtuellem Mobbing, in dem andere Webmaster, Homepage, Foren und Meinungen z.B. mit Beleidigungen, Diffamierungen,
übler Nachrede in höchst zynischer Art als unseriös dargestellt werden.

Diese Informationsangebote, Webseiten, selbst ernannter Mobbingberater und Mobbing-Gegner helfen niemanden.
Übrigens,- Mobbingberaterin oder Mobbingberater ist KEINE geschützte Berufsbezeichnung - jede/jeder kann sich so bezeichnen!
Vorsicht scheint besonders geboten, wenn aufgefordert wird immer mehr Details zu schreiben oder diese gar per Mail zu übersenden. Übersenden Sie nie Unterlagen per Fax oder Mail wenn Sie dazu z.B. anonym aufgefordert werden.
Daher unser Rat, lassen Sie sich immer nur von den entsprechenden Fachleuten persönlich beraten! Nur dort bekommen Sie verbindliche Hilfe und Auskunft.
Vorsicht mit Einträgen im Internet - Vorsicht, der Personaler liest mit! Nach
Leichen im Keller googeln
Cyber Mobbing Bloßgestellt im Internet
Wie kann man sich gegen Angriffe aus dem Netz wehren? "
Cyber-Mobbing": Das steht für
Bloßstellung und Beleidigung im Internet. Was früher im Büro oder unter Bekannten stattfand, kann sich heute schon mal in Internetforen und so genannte Webblogs verlagern. SWR.de hat mit Rechtsanwalt Tobias Röttger (LL.M., Master of Laws) über mögliche rechtliche Konsequenzen gesprochen.
SWR.de: Wann fällt eine Äußerung im Internet nicht mehr unter "freie Meinungsäußerung"?
Tobias Röttger: Gegen eine Meinungsäußerung kann das Opfer dann rechtlich vorgehen, wenn diese ehrverletzenden Charakter hat, ein Angriff auf die Menschenwürde vorliegt oder es sich um eine reine Diffamierung handelt. Ein Besipiel: In einem Fall urteilte ein Gericht, dass es unter freie Meinungsäußerung fällt, einen Politiker als "stadtbekannten Versager" zu bezeichnen. Jedoch wäre es eine Beleidigung gewesen, "blöde Drecksau" zu sagen. Die Grenzen sind fließend und werden von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt.

SWR.de: Wenn Fotos und Namen in einem rufschädigenden Zusammenhang veröffentlicht werden, müssen diese dann vom Homepage-Betreiber von der Seite genommen werden?
Tobias Röttger: Ja, immer dann, wenn die Äußerungen, Fotos und ähnliches in unzulässiger Art und Weise in die Rechte des Betroffenen eingreifen. Das ist dann der Fall, wenn die Äußerung nicht mehr von der Meinungsfreiheit geschützt ist und somit dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen der Vorrang eingeräumt wird. Hier muss jeder Fall einzeln betrachtet und bewertet werden.
SWR.de: Gibt es überhaupt Gesetze gegen "Cyber-Mobbing"?
Tobias Röttger: Nein, es gibt keine konkreten "Cyber-Mobbing" Gesetze. Je nach Angriff handelt es sich um Stalking oder Mobbing.
SWR.de: Was ist der Unterschied zwischen Mobbing und Stalking?
Tobias Röttger: Mobbing ist Schikane, die insbesondere am Arbeitsplatz und in der Schule stattfindet. Stalking ist die
beharrliche Belästigung einer Person. Vor wenigen Monaten wurde im Strafgesetzbuch der Paragraf 238 aufgenommen. Damit wurde Stalking als Straftatbestand der "Nachstellung" aufgenommen.
SWR.de: Und wenn es sich nicht um einen so schweren Fall handelt?
Tobias Röttger: Diese Fälle kann man dann als "Cyber-Mobbing" bezeichnen. Eine gesetzlich festgelegte Definition für "Cyber-Mobbing" existiert noch nicht. Das Opfer kann Ansprüche unter anderem aus dem allgemeinen Zivilrecht ableiten. Das Dargestellte muss zum Beispiel unterlassen werden, wenn es sich um Rufmord handelt.
SWR.de: Mit welchem Strafmaß muss ein "Mobber" rechnen?
Tobias Röttger: "
Cyber-Stalking" kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. "Cyber-Mobbing" steht nicht unter Strafe. Jedoch können in einigen Fällen auf den Täter wegen Beleidigung oder Verleumdung Gegendarstellungs-, Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche zukommen.
Quellen:
CyberMobbingRechtshilfe bei Cyber-Mobbing
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