Arbeitsrecht - Mobbing und die Unmöglichkeit der Beweislast
Was Mobbing ist, lässt sich nach deutschem Arbeitsrecht nicht auf den Punkt bringen. Vielmehr muss der Arbeitsgerichtsbarkeit auf der Grundlage von Beweisen (Urkunden und Zeugenaussagen) zumindest nach der grösstmöglichen Wahrscheinlichkeit (sprich Richterrecht) dargelegt werden, dass über einen längeren Zeitraum arbeitsvertragliche Nachteile, Straftaten (Beleidigungen, üble Nachrede), Verstösse gegen das Gleichstellungsgesetz vorgelegen haben.Auch immer wieder kehrende, nicht wirksame werdende, Kündigungen können dazu gehören, wenn dadurch die berufliche Weiterentwicklung durch den Mobber-Arbeitgeber verursacht wurde. Einmalige Vorgänge pro Jahr, oder rumgemopper aufgrund des miesen Betriebsklimas, zählen in aller Regel vor der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht.
Es empfiehlt sich daher ein Bild zu machen, wo der eigene Fall einzustufen ist, bevor andere Stellen, wie die Mitarbeitervertretung oder Vorgesetzte eingeschaltet werden. Mit dem Begriff Mobbing sollte im Wirkungsbereich des Arbeitsgebers vorsichtig umgegangen werden, da von der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit nur sehr wenige Fälle als Mobbing-Fälle anerkannt wurde.
Unter dem Link Hier wird gemobbt finden sich zahlreiche Beispiele oder weiterführende Links, die auf Mobbing-Fälle hinweisen. Unter dem Link Urteile finden weitere Fälle, welche die Arbeitsgerichtsbarkeit beschäftigten. Unter dem Link Mobbing können weitere Informationen abgerufen werden, welche der eignen Einstufung bei Mobbing hilfreich sein könnten. Unter Umständen hilft auch die Einstufung gemäss der mobbingtypischen Handlungen.
Weitere Stichworthinweise zum anklicken und weitere Links zu Thema Mobbing finden sich hier. Interessant könnte für Betroffene auch der Link Mobbing: Wer kann (mir) helfen? sein. Als Präventivmassnahme gegen Mobbing könnte ein Praktikum dienlich sein. Hierbei lohnt es sich immer wieder Informationen nach Mobbing-Auffälligkeiten über das ausgewählte Unternehmen zu sammeln.
Den weitreichenden gesetzlichen Schutz vor Mobbing bietet der Arbeitsschutz. Leider wird dieser seitens der Arbeitgeber und der Aufsichtsbehörden in Sachen Mobbing nur sehr kläglich umgesetzt. Dennoch sollten sich Betroffene über das Thema Arbeitsschutz als Mittel gegen Mobbing informieren.
Da die Beweisführung bei Mobbing kaum zu bewerkstelligen ist, empfiehlt sich eine Mobbing-Klage in aller Regel nicht. - Gruss Tom
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