Kündigungsschutz als Illusion?
Niemand mobbt mehr als Arbeitgeber, die unliebsame Mitarbeiter möglichst schnell und billig loswerden wollen. Gäbe es das
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht, gäbe es auch kein
Arbeitgeber-Mobbing. Soll man also das
KSchG abschaffen? Das ist nicht nötig – denn es gibt überhaupt kein Gesetz, das vor Kündigungen schützt.
Ex-Premiere-Vorstand Georg Kofler sang gestern in der TV-Sendung „Menschen bei Maischberger“ wieder einmal das hohe Lied der flexiblen Arbeitnehmer. Arbeitgeber beteuern stets, daß sie neue Mitarbeiter einstellen würden, wenn es nur das KSchG nicht gäbe. Verbindliche Zusagen und Prognosen gibt allerdings niemand. Vergleichsstudien beweisen hingegen, daß die Abschaffung des KSchG keine langfristigen Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau hat. Lediglich die Fluktuation würde sich erhöhen.
Unternehmerlobbyisten verweisen gern auf Länder wie die USA, Großbritannien und Dänemark, die fast keinen Kündigungsschutz kennen und gleichzeitig halb so hohe offizielle Arbeitslosenquoten haben. Diese Gleichzeitigkeit ist jedoch kein zwingender Zusammenhang. Von 246 Nationen der Erde hat fast keines ein KSchG, aber fast alle haben eine sogar noch höhere tatsächliche Arbeitslosenquote als Deutschland. Die geringeren offiziellen (nicht die tatsächlichen) Arbeitslosenquoten von Ländern wie den USA, Großbritannien und Dänemark begründen sich vor allem durch Statistikmanipulationen und den Zwang, jede noch so schlechte Arbeitsbedingung/Entlohnung annehmen zu müssen.Â
Der Rotgrünschwarzgelbe Wettlauf beim Abbau des KündigungsschutzesÂ
SPD und Grüne schränkten 2004 den
Kündigungsschutz für Über-50-Jährige durch die Möglichkeit zeitlich grenzenlos befristeter Arbeitsverträge ein (diese Regelung erklärte inzwischen der Europäische Gerichtshof für rechtswidrig). Desweiteren wollten SPD und Grüne 2004 das KSchG für Mitarbeiter von Existenzgründern für 4 Jahre aussetzen. Am 01.01.2004 verschoben SPD und Grüne die Grenze des Geltungsbereichs des KSchG von Betrieben ab 6 Mitarbeitern auf solche mit mehr als 10 Mitarbeitern. Davon betroffen waren 18% der Beschäftigten. Die Arbeitslosigkeit stieg weiter.
CDU und CSU kopierten das Konzept von SPD und Grünen und wollten im 2005er Wahlkampf die Grenze auf Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern erhöhen. Davon wären weitere 10% der Beschäftigten betroffen. SPD und Grüne verurteilten diese Weiterführung ihres eigenen Konzepts. CDU, CSU und SPD vereinbarten schließlich im Koalitionsvertrag 2005, durch eine 2-jährige Probezeit den Kündigungsschutz in den ersten beiden Jahren vollkommen abzuschaffen. Seitdem können die Arbeitgeber neue Mitarbeiter jederzeit mit 14 Tagen Frist kündigen, und zwar mit einem Zeugnis, in dem nicht von betriebsbedingten Zwängen die Rede ist, sondern lediglich das Nichtbestehen der Probezeit dokumentiert wird. Ein solches Zeugnis ist nicht gerade nützlich bei nachfolgenden
Bewerbungen.Â
Kündigungen: einfach – oder sogar überflüssigÂ
Wo liegt das Problem der Arbeitgeber? Bei Auftragsmangel kann jederzeit betriebsbedingt gekündigt werden (siehe unten).
Verhaltensbedingte Kündigungen (oft nach Reaktion des Arbeitnehmers auf Demotivation und Mobbing) sind ein weiterer Trennungsweg. In allen Betrieben sind kurzfristige Kündigungen während der 6-monatigen Probezeit problemlos möglich.
Eine weitere Umgehungsmöglichkeit des KSchG ist die Befristung von Arbeitsplätzen. Auch hier haben die Regierungsparteien die Schleusen zu Lasten der Arbeitnehmer geöffnet. Mittlerweile sind rd. die Hälfte aller Neueinstellungen befristet und das KSchG ausgebootet.
Sehr beliebt bei Arbeitgebern ist zudem die Scheinselbständigkeit. Von den 2,3 Mio. 1-Mann-Betrieben arbeitet ein sehr großer Teil für nur 1 Arbeitgeber. Sei es der „selbständige“ Spediteur, der für nur 1 Auftraggeber fährt und „seinen“ Lkw selbst finanzieren muß, der Kurierdienstfahrer, der nur für 1 Kurierdienst fährt oder der Tiefkühlkost-Lieferfahrer, der ausschließlich für 1 Unternehmen ausliefert: Die Unternehmen haben dabei nicht nur das KSchG umgangen, sondern auch das volle unternehmerische Risiko auf die Scheinselbständigen abgewälzt und sich ihrer Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben entledigt. Auch die Scheinselbständigkeit ist ein von den Regierungsparteien ermöglichter Sozialmißbrauch durch Unternehmen – und weder Gewerkschaften noch die Justiz interessieren sich ernsthaft dafür.
Der einfachste Weg zur Umgehung des KSChG ist natürlich die Zeitarbeit. Die Regierungsparteien hoben sogar die 24-Monats-Grenze auf, ab der Zeitarbeiter früher fest eingestellt werden mußten. Heute dürfen Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer bis zur Rente als Zeitarbeiter beschäftigen – was das KSchG endgültig zur Farce macht.Â
98% aller Wiedereinstellungsklagen scheiternÂ
Daß die Einschränkung des KSchG ein dauerhaftes Wahlkampfthema ist, erstaunt insofern, als in Deutschland überhaupt kein Gesetz existiert, das vor Kündigungen schützt. 2002 beendeten die Arbeitgeber rd. 2,1 Mio. Arbeitsverhältnisse, gegen die im gleichen Jahr 296.957 Arbeitnehmer vor Gericht klagten. Arbeitsrichter Nikolaus H. Hotter aus München stellte fest, daß nur rd. 1,7% aller Verfahren mit der gerichtlich angeordneten Wiedereinstellung enden. Und diese 1,7% werden keine Freude mehr an ihrem Arbeitsplatz haben, sondern von ihren Arbeitgebern so lange gemobbt, bis sie aufgeben.
Prof. Thomas Dieterich, ehemaliger Präsident des Bundesarbeitsgerichts, weiß aus Erfahrung, daß eine „echte betriebsbedingte Kündigung, die ein Arbeitgeber durchsetzen will, immer möglich ist“. Bei erfolgreich gerichtlich durchgesetzten Kündigungen kommt es nur darauf an, daß der Arbeitgeber den Eindruck einer willkürlichen Kündigung vermeidet, indem er einen „sachbezogenen, anerkennenswerten Grund vorträgt“ (SZ 28.07.2004). Lt. Prof. Dieterich „haben gute Fachanwälte noch nie einen Prozeß wegen einer betriebsbedingten Kündigung verloren, weil eine unternehmerische Entscheidung durch einen Arbeitsrichter nicht respektiert worden wäre“. Intelligente Unternehmer finden einen Weg, die Kündigungen unerwünschter Mitarbeiter offiziell als betriebsbedingt zu deklarieren, indem man den Betrieb reorganisiert und die zu kündigenden Mitarbeiter genau in den Betriebsteilen platziert, die zufälligerweise aus betriebswirtschaftlichen Gründen entfallen. Je größer das Unternehmen, desto leichter ist diese Reorganisation.Â
Das „Kündigungsreihenfolge- und Abfindungsgesetz“Â
Wikipedia ist der Meinung, das KSchG sei „ein Gesetz, das die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zugunsten der Arbeitnehmer auf sozial gerechtfertigte Kündigungen beschränkt“. Wie bei so vielen wirtschaftspolitischen Themen zeigt Wikipedia auch hier für eine erstaunliche Folgsamkeit gegenüber Autoritäten und „etablierten Experten“.
Die mit „Kündigungsschutzgesetz“ betitelten Papierseiten sind – wie wir oben gesehen haben - kaum mehr als ein „Kündigungsreihenfolge- und Abfindungsgesetz“. Die wenigen erfolgreichen Wiedereinstellungsklagen bewirken lediglich, daß jemand anders (aufgrund kürzerer Betriebszugehörigkeit, niedrigeren Alters oder kleinerer Familie) gekündigt wird. Der Tagesspiegel stellte zum KSchG fest: „Zu den Verlieren gehören die Personengruppen, die eigentlich besonders geschützt werden sollen: Berufseinsteiger, jüngere Frauen, gering qualifizierte und ältere Arbeitslose.“Â
Der wahre Grund für das „Feindbild Kündigungsschutz“: KostenÂ
Das eigentliche Thema heißt „Kosten“. Alle Arten von Kosten sind für Unternehmen grundsätzlich immer zu hoch. Schafft man das KSchG ab, sparen sie Kosten für Abfindungen, Rechtsstreitigkeiten und die Gehälter kranker Mitarbeiter. Zudem kann sich der Arbeitgeber von den leistungsschwächsten Mitarbeitern zuerst
trennen, so wie z.B. Infineon und General Electric, die jedes Jahr aus Prinzip die 5% am schlechtesten bewerteten Mitarbeiter entlassen.Â
Was tun?Â
Letztendlich geht es beim Kündigungsschutz um einen Ausgleich der Arbeitgeberinteressen und den Interessen der Arbeitnehmer und Familien, deren Leben ein Mindestmaß an Planbarkeit erfordert. Die nicht vorhandene Arbeitsplatzsicherheit (und damit Lebensplanbarkeit) ist der Hauptgrund für den Geburtenrückgang. Die Arbeitnehmer vor Kündigungen zu schützen, ist also lebenswichtig für die Existenz jedes Staates. Nur ist das nicht per KSchG möglich.
Da die Abschaffung des Kündigungsschutzes das Problem der Arbeitslosigkeit nicht annähernd lösen kann, läuft diese Debatte am Thema vorbei. Der beste Kündigungsschutz ist ein Überfluß an Arbeitsplätzen. Die bisher einzige Möglichkeit dazu ist das
Bandbreitenmodell.
von Jörg Gastmann,
strategiepartei.de
Aus der Luft gegriffene Kündigungsgründe, um Färber, die sich für den Mieterbund und den Mieterverein München verdient gemacht hat, los werden zu können. Damit sich der SPD Filz im Mieterverein München ungestört ausbreiten kann!!
Zitat aus der Sueddeutschen Zeitung vom 6. 11. 08: "Als ob noch nicht genug Scherben am Boden lägen, geht der Streit in der Führungsetage des Mietervereins weiter. Er dreht sich um die fristlose Kündigung der langjährigen Geschäftsführerin Sibylle Färber, und es werden schwere Geschütze aufgefahren: Von Betrug sprechen die einen, von SPD-Komplott die anderen. Gestern ist ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht gescheitert.
Im März diesen Jahres hatte die Vorsitzende des Vereins, SPD-Stadträtin Beatrix Zurek, Färber den Stuhl vor die Tür gesetzt. Hauptgrund war der Vorwurf, die Geschäftsführerin habe ihr Ehrenamt im Bundesvorstand des Mieterbundes in ihrer Arbeitszeit wahrgenommen - ohne Genehmigung. Arbeitszeitbetrug sei das. Diese Begründung scheint vor Gericht keine Chance zu haben. Färber legte dar, dass ihre Fahrten zu Vorstandssitzungen seit Jahren vom Münchner Vorstand wissentlich geduldet worden seien. Außerdem habe man sie auf Vorschlag des damaligen Münchner Vorsitzenden in den Bundesvorstand gewählt...."
Er soll sich nicht persönlich bereichert haben, so der Erkenntnisstand der Ermittlungskommission "Stuhl" des LKA-Dezernats 15.
Wenig substanziell erschienen auch weitere Vorwürfe gegen Friedrich:
Der Verdacht, der nach der Besoldungsgruppe B7 mit rund 7.500 Euro im Monat bezahlte Ministeriale habe im Gegenzug für Auftragsvergaben einen Kleinwagen vom Typ Smart nutzen können, lies sich offenbar nicht belegen.
Auch die Nutzung eines Laptops der Aachener Universität soll rechtmäßig gewesen sein, und noch vor Beendigung seines Arbeitsvertrages gab der ehemalige Abteilungsleiter das Gerät zurück.
In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde somit gemunkelt:
Friedrich sei Opfer eines politisch motivierten Verfahrens.
Der bekennende Grüne soll als Experte für Wasserwirtschaft sein Fachwissen seiner Partei immer wieder zur Verfügung gestellt haben, zuletzt im Skandal um die Verseuchung des Trinkwassers aus der Ruhr.
Das Wasser soll mit krebserregenden perfluorierten Tensiden (PFT) belastet worden seint, geliefert wurde es aber dennoch an Millionen Haushalte zwischen Dortmund und Duisburg.
Der Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) geriet in einen Erklärungsnotstand, und dass in Düsseldorf bereits über eine Ablösung des Landwirts spekuliert wurde:
Fast zwei Jahre hatte Uhlenberg erklären lassen, eine mit PFT belastete Ackerfläche sei Quelle des Gifts - dabei belegten Untersuchungen seines Ministeriums, dass mehr als 50 Prozent der Industriechemikalie aus den Kläranlagen des Ruhrverbands in den Fluss gelangten.
Schon 2006 hatte Uhlenberg versucht, den Höhn-Vertrauten Friedrich loszuwerden:
Sein Büro im Umweltministerium durfte Friedrich nach einem Amerika-Besuch nicht mehr betreten, und er bekam seine fristlose Kündigung stattdessen vom Pförtner.
Vor dem Arbeitsgericht aber wurde die völlig überraschend zurückgezogen - sogar eine Abfindung von 75.000 Euro erhielt er nun.
Strafanzeige stellte das Ministerium dennoch.
In Fahrt kam das Verfahren aber erst zwei Jahre später mit dem PFT-Skandal, denn der zweite Mann des Hauses, Umweltstaatssekretär Alexander Schink (CDU), soll die Anzeige im Juni 2008 unter Bezug auf eine Dienstbesprechung mit Oberstaatsanwalt Meyer und einem LKA-Beamten, erneuert haben.
Die Peiniger liessen nicht locker … [url= http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2443.html]Infos hier.[/url]
Der Bericht der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf an das NRW-Justizministerium legte offen, dass der Hausjustiziar des Umweltministeriums, Ministerialrat Jörg-Michael Günther, dem fristlos entlassenen Abteilungsleiter Harald F. am 13.07.2006 in einem Gespräch mit zwei Ermittlern des Landeskriminalamtes (LKA) "schwere Verstöße gegen haushalts- und vergaberechtliche Vorschriften" angelastet habe.
Zudem seien die Fahnder von Uhlenbergs Hausjurist bei Harald F. "auf Verbindungen zu Auftragnehmern (Nebentätigkeiten)" hingewiesen worden.
Einen Tag nach diesem Gespräch sei im LKA eine Strafanzeige gegen den Abteilungsleiter "wegen freihändiger Vergabe von Forschungsaufträgen und der Verletzung von Dienstgeheimnissen" gefertigt worden.
Diese Strafanzeige basiere auf "mündlichen Berichten und schriftlichen Unterlagen" aus dem Umweltministerium, schrieb Generalstaatsanwalt Peter Lichtenberg.
Dagegen hatte Umweltminister Uhlenberg hartnäckig bestritten, dass das Korruptionsverfahren gegen den Abteilungsleiter mit grünem Parteibuch von Mitarbeitern seines Hauses ausgelöst worden sei.
Vor dem Umweltausschuss hatte Uhlenberg erneut versichert, sein Ministerium habe "keine Korruptionsvorwürfe" gegen Harald. F erhoben.
In dem Bericht des Generalstaatsanwaltes hingegen war zu lesen, Harald F. sei von dem Hausjustiziar und einer weiteren Mitarbeiterin des Umweltministeriums bei den LKA-Beamten beschuldigt worden, "wissenschaftliche Forschungsaufträge mit einem Volumen von rund 2.100.000 Euro unter Missachtung der einschlägigen Vergaberichtlinien" an die Hochschule RWTH Aachen und private Institute vergeben zu haben.
Dafür sei ihm von der RWTH Aachen "zumindest ein hochwertiges Laptop zur Verfügung gestellt worden".
Die zwischenzeitlich auf 6000 Blatt angewachsenen Ermittlungsakten beinhalten zudem E-Mails von Mitarbeitern des Umweltministeriums an das LKA, in denen Harald F. verdächtigt wurde, er habe sich von Auftragnehmern, darunter hochkarätige Professoren und Wissenschaftler, mit einem Smart als Leihwagen und einem Frankreich-Urlaub korrumpieren lassen.
"Unsere Mitarbeiter haben hier durch das Haus schwirrende Gerüchte an das LKA weiter gegeben", erklärte Staatssekretär Alexander Schink, "ich sehe das als ihre Pflicht an."
Durch solche Gerüchte wurde ein gigantisches Korruptionsverfahren gegen Harald F. und 14 weitere Beschuldigte in Gang gesetzt.
Wie der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer auf Anfrage mitteilte, wurden bei diesen Ermittlungen im Rahmen einer groß angelegten Abhöraktion etwa 2500 Telefonate mitgeschnitten und 2300 E-Mails von den Fahndern abgefangen worden.
Nur drei Telefonprotokolle seien am Ende in die Ermittlungsakten eingegangen. Die restlichen Telefonate und sichergestellten E-Mails seien "nicht beweisrelevant" und vernichtet worden.
Ins Fadenkreuz gerieten auch Abgeordnete und Journalisten.
Die Vorwürfe der "gewerbs- und bandenmäßigen" Korruption gegen die Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft inzwischen fallen lassen.
Es wurde aber noch wegen Betrug und Untreue ermittelt.
Anmerkung:
Die Stasimethoden lassen grüssen …
Dieser Fall zeigte deutlich, wie mittels Falschbehauptungen jemand aus dem lukrativen Job gedrängt werden kann.
Sowas erfüllt meiner Meinung nach gemäss § 240 StGB den Starftatbestand.
Seltsam nur, dass solche Fälle immer „kein öffentliches Interesse“ bei der Staatsanwaltschaft auslöst.
Der politische Wille ist hier wohl wichtiger.
Ich meine, Bulling, Korruption, und Arbeitsschutz muss Wahlkampfthema werden.
Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten.
Gruss
Tom