Ja, zu flexibler Kinderbetreuung in Tagespflege
Die Wahl der Betreuungsform muss bei den Eltern bleiben!
Entsprechend der neuen Gesetzeslage stehen Tagesstätten und Tagespflegeplätze bei Tagesmüttern gleichwertig nebeneinander, wobei der Tagespflegeplatz bei einer Tagesmutter die für die Kommunen preiswertere Variante ist. Dadurch, dass für den Tagespflegeplatz ebenso hohe Beiträge wie für Kindergärten und Tagesstätten erhoben werden, sind alle Betreuungsformen auch für die Eltern gleich teuer. Viele Städte stellen die Eltern jedoch vor die Wahl: Entweder geben Eltern ihr Kind in eine Krippe oder sie müssen die Tagesmutter aus eigener Tasche zahlen, da die Städte zunächst die Krippenplätze besetzen wollen. Dies führt zu einer Zweiklassenbetreuung, da sich weiterhin nur finanziell besser gestellte Eltern die Tagespflege für ihr Kind leisten können. Ich fordere: Weder die Finanzierung der Betreuung noch die Auslastung der städtischen Ressourcen dürfen das Wahlrecht der Eltern beeinträchtigen.
Tagespflege als vollwertige Betreuungsalternative für alle!
Der gesetzliche Qualifikationsstandard der Tagespflege ist inzwischen so ausgerichtet, dass die Betreuung in Tagespflege mit der in einer Krippe oder Tagesstätte gleichzusetzen ist. Tagespflege ist mehr als nur Ergänzung und darf nicht für die Randversorgung herhalten, die für öffentliche Einrichtungen unrentabel ist. Tagespflegepersonen können unter diesen Bedingungen genauso wenig wirtschaftlich arbeiten und werden nach und nach ihre Dienste einstellen müssen. Es ist z.B. für Kinder, deren Eltern im Schicht- und Wochenenddienst arbeiten, unzumutbar, wenn die Betreuung ständig zwischen Kern- und Randzeiten wechselt. Alle Eltern haben ein Anrecht darauf, dass ihr Kind kontinuierlich betreut wird.
Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard für Tagespflegestellen!
Auflagen für die amtliche Zulassung (Pflegeerlaubnis) zum Betrieb einer Tagespflegestelle müssen bundesweit einheitlich sein. Die Richtlinien der Vorgaben müssen gleichermaßen für Tagespflegepersonen und Eltern offen einzusehen sein und dürfen nicht willkürlich und einzelfallabhängig sein. Auch die Kommunen müssen an die Richtlinien gebunden sein und verpflichtet werden, regelmäßig Angebote für entsprechende Qualifikationskurse und Weiterbildungsmaßnahmen vorzuhalten. Maßnahmen, die für die Tagespflegepersonen verpflichtend sind, müssen, was Anfahrt, Veranstaltungszeit und Kosten betrifft, zumutbar sein. Die erlangte Qualifikation als Tagespflegeperson muss bundesweit anerkannt werden.
Faire Bezahlung für Tagespflegestellen unabhängig vom kommunalen Etat!
Mit dem Ausbau der Kindertagespflege werden die Anforderungen an Tagespflegepersonen immer höher. Ihre Bezahlung dagegen kommt teilweise jedoch lediglich einer Aufwandsentschädigung gleich. Da per Gesetz die Tagespflege der Kinderbetreuung in einer Tageseinrichtung oder Krippe gleichgestellt ist, muss sich auch ihre Finanzierung an der öffentlicher Einrichtungen orientieren. Ausstattungs- und Betriebskosten dürfen nicht weiter ausschließlich zu Lasten der Tagespflegeperson gehen. Um nicht die Existenz von zahlreichen qualifizierten Tagespflegeplätzen zu gefährden, muss sich der Stundensatz für die Kinderbetreuung in Tagespflege an bundesweit einheitlichen Vorgaben bemessen und darf nicht weiter von der Haushaltslage der Kommunen abhängig sein.
Anpassung der Kostenabrechnung von 1988 auf aktuelle Lebenshaltungskosten!
Da bei der Kindertagespflege im privaten Haushalt der Aufwand für die Trennung der Kosten für den privaten Lebensunterhalt von denen für die Tagespflege unverhältnismäßig ist, wurde vor 20 Jahren eine Möglichkeit eingeführt, Betriebskosten vereinfacht steuerlich geltend zu machen. Für die hohen Anforderungen, die heute an eine flexible Tagespflege gestellt werden, ist das Berechnungsverfahren längst nicht mehr zeitgemäß; der seit seiner Einführung unveränderte Höchstsatz der Betriebskostenpauschale ist außerdem viel zu gering. Selbst die für 2009 erstmals geplante Anhebung dieses Höchstsatzes reicht nicht aus, um die Teuerungsrate auszugleichen. Stattdessen entstehen den meisten Tagespflegepersonen weitere Mehrkosten durch Steuer- und Abgabenpflicht. Damit Tagespflegepersonen Leistungen, die inzwischen zum Standard gehören, nicht aus privater Tasche zahlen müssen, muss die Pauschale mindestens 2,50 € pro Stunde betragen und alle weiteren nachgewiesenen Aufwendungen müssen steuerlich geltend gemacht werden können.
Ich ziehe für die Betreuung von unter Dreijährigen einen Tagespflegeplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater dem Platz in einer öffentlichen Einrichtung vor!
Ich würde auch dann einen Tagespflegeplatz vorziehen, wenn die Betreuungskosten hierfür etwas höher als für eine öffentliche Einrichtung sind!
Ich würde nur dann einen Tagespflegeplatz vorziehen, wenn für mich als Eltern keine höheren Kosten entstehen, die Betreuungsstelle jedoch finanziell ebenso staatlich gefördert wird wie eine öffentliche Einrichtung!
Ohne einen Tagespflegeplatz bin ich gezwungen, meinen Job ganz oder teilweise aufzugeben, da die Unterbringung meines Kindes in einer öffentlichen Einrichtung für mich nicht akzeptabel, bzw. aus organisatorischen Gründen nicht machbar ist.
Ort, Datum Vorname Name Unterschrift
Durch Überbringer an das Ministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend Frau Ministerin Dr. Ursula von der Leyen Bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück an Verteiler oder per Fax an Redaktion Laufstall: 0228-854498-20
Diese Aktion wird unterstützt von www.laufstall.de, IG Kieler Tagespflegepersonen, IG Hertener Tagesmütter u.-väter, IG Langenfelder Tagespflegepersonen, Netzwerk Tagesmütter Eschweiler, www.tagesmutter-zeppelinheim.de, www.kleinekumpel.de zu flexibler Kinderbetreuung in Tagespflege!
Forumblatt unter
Tagespflege und Lebenshaltungskosten
Bitte verlinken Sie für zukünfigte Aktionen nicht nur den Mobbing-Gegner.de sondern auch das Blog der
Tagespflege. Bei technischen Fragen steht
Detlev Lengsfeld gerne zur Verfügung.Danke. Und bitte nicht an den Anstrengungen nachlassen. Wir sind die Mütter

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