Abwimmelei durch LAG Gerichte
Neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Mobbing in 2008 erwartet 7. Februar 2008
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts,
Ingrid Schmidt, teilte mit, sie rechne damit, dass das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2008 weitere Entscheidungen zum Mobbing trifft. In 2007 hatte das
Bundesarbeitsgericht in zwei grundlegenden Entscheidungen verschiedene Grundsatzfragen zur Haftung des Arbeitgebers bei Mobbing veröffentlicht. Hier hatte das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr für
Klärung gesorgt. Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass verschiedene typische Argumente, mit denen Landesarbeitsgerichte “Mobbing-Prozessse†bisher regelmäßig scheitern ließen,
zukünftig nicht mehr verwendet werden dürfen.
Die an
“Abwimmelei†erinnernden Argumente, mit denen verschiedene Landesarbeitgerichte Mobbbing-Betroffenen den
gebotenen Rechtsschutz verweiterten, sind allerdings
bedrückend. Auf meiner Website biete ich seit langem eine Übersicht verschiedener Urteile zu
Mobbing,
Schadensersatz und
Schmerzensgeld. Wer will, kann dort einige typische Beispiele der “Abwimmelargumente†nachlesen, die das Bundesarbeitsgericht jetzt ausdrücklich verworfen hat. (via
RA Buschmann)
BAG: "keine Ausschlussfrist bei Mobbing"
das war die hoffnungsvolle Message aus Erfurt. Ein RIESENHYPE und jede Menge Hoffnung. Die Hoffnung stibt zuletzt, sagt man. SO langsam ist es aber soweit. Ist das ein Freibrief für Mobber. Macht jeder Richter was er will?
Lesen Sie das Urteil
LAG Hamm - Az. 8 Sa 188/08 -, und machen Sie sich Ihr eigenes Bild. Das Ende eines sehr langen Rechtsweges mit vielen Instanzen, Ungereimtheiten und einem für mich üblen Beigeschmack.
LAG:"Ätsch - doch Ausschlussfrist"
Sehr geehrte Frau Ingrid Schmidt, schaffen Sie neue Hoffnung! Das
Arbeitsrecht in Deutschland ist am Ende. Der
Kündigungsschutz und das gesamte
Kündigungsschutzgesetz hat sich demaskiert.
Geben Sie die Keulen frei!