Chefarzt - Mobbing
Nach deutlicher Zurechtweisung aller Vorinstanzen durch das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 25.10.2007, Az: 8 AZR 593/06), wird der Fall „Chefarzt-Mobbing “ vor dem Landesarbeitsgericht Hamm nunmehr unter entscheidungserheblichen Auflagen des Revisionsgerichtes weiterverhandelt werden müssen.
Der erneute Kammertermin findet am 12.06.2008 im Landesarbeitsgericht Hamm - Saal 5 – um 11.00 Uhr, Markerallee 94, 59071 Hamm statt. – Das neue Aktenzeichen lautet: 16 Sa 103/08.
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Der Fall eines gemobbten Oberarztes für Neurochirurgie einer katholischen Einrichtung ging durch die Medien, wie kaum ein anderer Fall und zeigt, dass das Bundesarbeitsgericht nicht mehr gewillt ist, Mobbing-Urteile ohne Bezug auf die juristische Realität durchgehen zu lassen.
Verwunderlich und zugleich interessant ist, dass die gleiche Richterin des für den Betroffenen desaströsen Vorurteils mit der Zurechtweisung des Bundesarbeitsgerichtes umgehen muss. Offenbar wird keine Besorgnis der Befangenheit seitens des Präsidiums des Landesarbeitsgerichtes Hamm in dieser Sache gesehen. Denn der Geschäftsverteilungsplan des LAG sieht genau diese Regelung vor, die einen nachdenklich stimmen sollte.
Sich.-Ing. J. Hensel, Kiel
Der Mobbing-Gegner bittet an dieser Stelle insbesondere die lokalen und überregionalen Printmedien, sowie die Programme des Hörfunks und des Fernsehens über diesen hochspannenden Prozess unnachgiebig und objektiv zu berichten.
Wieviel ist die Menschenwürde wert?
Vor dem Hintergrund, dass Mobbing Psychoterror für das Opfer bedeutet und somit regelmäßig eine Verletzung des Art. 3 EMRK (Verbot von Folter und unangemessener Behandlung) darstellt und sich mit "Waffen aus dem psychoterroristischen Arsenal der ehemaligen STASI" deckt und damit neben den regelmäßig verursachten massiven psychosomatischen Verletzungsfolgen für die Opfer auch eine gravierende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, sollte sich das Schmerzensgeld auch im entsprechend hohen Bereich bewegen. Angemessen wären vorliegend mindestens € 100.000, wenn man die Rechtsprechung des OLG Hamburgvom 25.07.1996, Az: 3 U 60/93 zugrunde legt.
In diesem Falle war Prinzessin Caroline von Monaco ein Schmerzensgeld in Höhe von DM 180.000,00 (rund € 90.000,00) zugesprochen worden. Durch drei Berichterstattungen in Illustrierten mit erfunden Inhalten, davon ein erfundenes Interview über Probleme des Privatlebens und der seelischen Verfassung mit Äußerungen der Klägerin, die diese nicht gesagt hat. Das Leid von Mobbingopfern dürfte regelmäßig mindestens so groß sein wie das in diesem Urteil geschilderte.
Deshalb ist die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Mobbing mindestens in dieser Größenordnung zu werten.
RA Dr. Thomas Etzel, München
Nach deutlicher Zurechtweisung aller Vorinstanzen durch das Bundesarbeitsgericht ( BAG, Urteil vom 25.Oktober 2007, Az: 8 AZR 593/06 ), wird der Fall “Chefarzt-Mobbing “ vor dem Landesarbeitsgericht Hamm nunmehr unter Entscheidungerheblichen A...
Aufgenommen: Mai 30, 10:17
im Netz der Netze, in den unendlichen Weiten des Internets habe ich diese unterschiedliche Beurteilung eines Sachverhaltes gefunden. Ich will ihn nicht vorenthalten. Wichtig und für mich als Opfer entscheidend ist die Betrachtung der Arbeitsgerichte. Hier
Aufgenommen: Mai 30, 10:34
Der Fall eines gemobbten Oberarztes für Neurochirurgie einer katholischen Einrichtung ging durch die Medien, wie kaum ein anderer Fall.Beim Mobbing Gegner wird darauf hingewiesen daß der Fall „Chefarzt-Mobbing “ vor dem Landesarbeitsgericht Hamm nun offen
Aufgenommen: Jun 01, 14:46