Fall Weimann: "Die wollen sie loswerden" Beim Kammertermin des Stuttgarter Arbeitsgerichts in Ludwigsburg wurde am 31.1.2008 die
dritte Kündigung der Stuttgarter Volksbank AG gegen die Diplom Betriebswirtin Eliane Weimann verhandelt. Über dreißig Kolleginnen und
Kollegen von ver.di, der IG Metall, von der Telekom und Schlecker nahmen teil und stärkten Eliane Weimann so den Rücken.
Eliane Weimann ist seit
21 Jahren bei der Stuttgarter Volksbank AG als Kreditsachbearbeiterin in der Kreditabteilung für Firmenkunden beschäftigt. Nachdem 2002 ihr Kind zur Welt kam, ging sie in
Elternzeit und wollte anschließend -
abgestimmt auf die Kindergartenzeit ihres Kindes - zunächst halbtags arbeiten. Doch die Bank bot ihr nur drei volle Tage. Im Oktober 2005 ist sie - gegen den Willen der Bank - aus der Elternzeit
zurückgekehrt. Das war bei der der Stuttgarter Volksbank offenbar nicht eingeplant, weshalb sie im Dezember 2005
ihre erste Kündigung erhielt.
Der erste Kündigungsschutzprozess
Diesen hat Frau Weimann im Februar 2006 in erster Instanz gewonnen, die Bank hat dagegen im April 2006 Berufung eingelegt. Diese wurde allerdings im März 2007
zurückgenommen, nachdem bereits das erstinstanzliche Urteil so klar war und deshalb sehr wahrscheinlich war, dass sie wieder unterliegen wird.
Die zweite Kündigung
Im Dezember 2006 wurde gegen Frau Weimann dann die zweite
Kündigung ausgesprochen, welche seitens der Bank am 12.06.2007
zurückgenommen wurde. Auch hier wurde schnell klar war, dass die Bank diesen Prozess ebenfalls verlieren wird. Der Richter hatte bereits im Februar bei einem Gütetermin eine Einzelrichterentscheidung angeboten hatte. Bereits dort wurde von der Volksbank die nächste Kündigung angekündigt.
Die dritte Kündigung
Am 20.04.2007 erfolgte für Eliane Weimann die
"Freistellung" von der Arbeit. Seither darf sie nicht mehr arbeiten! Am 15.06.2007 (nur 3 Tage nach der Rücknahme der 2. Kündigung) wurde dann gegen Frau Weimann die dritte Kündigung ausgesprochen. Gegen diese Kündigung klagte Frau Weimann. Im Rahmen von Personalabbau wurde seitens der Bank eine
"Sozialauswahl" mit 49 Beschäftigten getroffen, die entlassen werden sollten. Unter den Namen auch der von Eliane Weimann. Gestritten wurde vor Gericht um die Frage, ob ein erweiterter
Kündigungsschutz auch auf die zu diesem Zeitpunkt für die Schwerbehindertenvertretung kandidierende Frau Weimann gilt. Laut Volksbank war ihr die Kandidatur nicht bekannt. In Frage gestellt wurde auch, ob das
Sonderkündigungsrecht überhaupt schon bei der Ankündigung der Kandiatur gilt.
Auf der Liste der
Sozialauswahl wurden dann auch 5 Beschäftigte gesetzt, die auch noch nach den Entlassungen bei der Volksbank beschäftigt wurden. Weiterhin wurden die Arbeitsvertrage von befristet Beschäftigten verlängert, was nach Ansicht von Eliane Weimann belegt, daß es sehr wohl Arbeit geben würde. Nach Angaben der Volksbank sucht diese nach wie vor Mitarbeiter. Diese würden über ein "Traineeprogramm" fundiert an ihre Aufgaben herangeführt. Warum nach Ansicht der Volksbank Eliane Weimann als Diplom Betriebswirtin (FH) mit Schwerpunkt auf Kreditsachbearbeitung nicht die nötige "Qualifikation für den Kundenverkehr" besitzen soll, erschloss sich den Zuhörern nicht. Auch daß Kundengespräche mit anschließender Sachbearbeitung zum Aufgabenbereich von Frau Weimann gehörte interessierte die Vertreter der Volksbank zum Erstaunen des Publikums wenig. "Die wollen sie loswerden" bemerkten einige Kolleginnen am Ende der Verhandlung. Sie wollen, egal wie die Entscheidung der Kammer lautet auch weiterhin solidarisch mit Eliane Weimann sein: "Was heute sie betrifft, kann morgen uns betreffen." Inzwischen gab es eine Reihe von Solidritätsaktionen wie am 3.12. vor der Volksbank in Stuttgart, wo ver.di die Volksbankkunden über den Umgang der Bank mit ihren Beschäftigten informierte. Das Eliane Weimann heute vor allem von Kolleginnen unterstützt wurde, unterstreicht, daß es sich bei dem Fall nicht um einen "Einzelfall" handelt, sondern es vielen Müttern so geht, daß sie "nach der Elternzeit
aus ihrem Job gemobbt werden" (ver.di)
Die Ludwigsburger Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts hat in Sachen Eliane Weimann vs. Volksbank Stuttgart nach der Verhandlung entschieden, sich noch nicht zu entscheiden, sondern erneute Auflagenbeschlüsse an die Parteien ergehen zu lassen, erst dann soll ein Kammertermin angesetzt werden.
Aus Sicht der Zuhörerinnen und Zuhörer hätte das Gericht den Fall an verschiedenen Stellen mit einer Entscheidung ansetzen können.
Also zuerst eine Verschiebetaktik des Gerichts, das in der Verhandlung bemerkte, dass es nach Auflösung der 34. Kammer in Stuttgart nun eine Akte bestehend aus verschiedenen Aktenordnern geerbt habe? Sicher viel Arbeit für den Richter bei der Komplexität der Fragen, wenn es zum Urteil kommt. Die Unterstützer von Frau Weimann glauben nicht, das diese sich dadurch zur Annahme einer Abfindung "weich klopfen" lässt und der Richter das Urteil letztlich doch nicht schreiben muss. Bis zum nächsten Arbeitsgerichtstermin wird daher der Fall Weimann weiterhin als beispielhafter Fall für Elternzeit - Rückkehrerinnemobbing gelten und als solcher auch in der Vorbereitung des internationalen Frauentags in der Öffentlichkeit behandelt werden.
"
MONA LISA" sendet am 3.2. im ZDF eine Sendung zum Thema "
Mobbing gegen Rückkehrerinnen aus der Elternzeit in den (Volks- und Raiffeisen) - Banken", diese Aufzeichnung geht auf das Interesse an Frau Weimann zurück.
Hier wird mit dem Kündigungsschutzgesetz Missbrauch gerieben !
Problem dabei:
Das Kündigungsschutzgesetz sieht keine Strafen vor, ebenso wenig, wenn Mobber bestaft werden müssen.
Die Fälle gleichen sich:
LUDWIGSBURGER VOLKSBANK: BETRIEBSRÄTIN ANDREA WIDZINSKI SOLL GEKÜNDIGT WERDEN
oder bei Porsche
DAS KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ (KSCHG) - DIE KODIFIZIERTE LÜGE
und bei VW sah es auch nicht anders aus, wie hier im Forum oder im Blog bei Mobbing-Gegener.de zu lesen ist.
Gruss
Tom
3:0 für Eliane Weimann
Bei Andrea Widzinski wurde das durch die breite Solidarität ja auch möglich.