Erschreckenderweise gab es auf meinen Bericht so gut wie keine Reaktionen der angesprochenen Politiker.
Warum ist das so? Ist man in der, heute so volksfernen, Politik tatsächlich noch immer der Meinung, dass
Mobbing ein vernachlässigbares gesellschaftliches Randproblem ist? Hervorgerufen durch ein paar überempfindliche Spinner die sich nicht anpassen wollen. Sollten auch Sie dieser Meinung sein, dann muss ich ihnen widersprechen.
Mobbing ist in Deutschland massiv auf dem Vormarsch. Das hat nicht zuletzt seine Ursachen in der heutigen Arbeitsmarktsituation. In Zeiten, in denen man jederzeit einen neuen adäquaten Arbeitsplatz finden konnte, hat man es nicht zu so lange währenden
bösartigen Mobbingkampagnen kommen lassen. In diesen Zeiten kam es kaum zu
derartigen Mobbingübergriffen, wie sie heute auf der Tagesordnung stehen. Es bestand zu dieser Zeit tatsächlich kein Bedarf eine „Antimobbinggesetzgebung“ auf den Weg zu bringen. Doch heute ist die Situation anders. Der Konkurrenzkampf (von Wettbewerb kann da keiner mehr sprechen) am und um den Arbeitsplatz gewinnt jeden Tag an Schärfe. Die tagesaktuellen öffentlichen Diskussionen um
Mindestlöhne,
Managergehälter, wachsende Armut (Kinderarmut) usw. zeigen dies deutlich
Kündigungsschutz
Seit Jahren versuchen Arbeitgeberverbände den Kündigungsschutz zu kippen
Seit Jahren versuchen Arbeitgeberverbände, neben der Unterwanderung von Tarifverträgen, den Kündigungsschutz zu kippen. Seit Jahren schüren sie diese Diskussion. (
Herr Hundt wollte 2004 sogar den betrieblichen Unfallschutz unterwandern.) Bisher haben die Arbeitgeber offiziell den Kündigungsschutz, trotz intensivster Bemühungen, nicht kippen können.
Doch die Arbeitgeber haben auch hier eine Lösung gefunden. Diese Lösung hat einen Namen. Ein Name, der in der Deutschen Arbeitsgesetzgebung nicht zu finden und damit auch nicht zu definieren ist. Die Methode der Arbeitgeber, den Kündigungsschutz zu unterwandern heißt
„MOBBING“.Wenn Sie heute einen Betroffenen, der diese psychische krankmachende Gewalt erleben musste, fragen: Was ihm denn lieber gewesen wäre. Einerseits eine einfache fristgerechte Kündigung, auch nach langer Betriebszugehörigkeit, auf Grund eines aufgeweichten Kündigungsschutzes, zu erhalten oder noch einmal diesen Psychoterror zu erleben. Dann werden Sie meist eine gleiche eindeutige Antwort bekommen.
Wir haben mehr verloren, als "nur" unseren Arbeitsplatz
Denn
wir, die von dieser psychischen Gewalt Gezeichneten, haben mehr verloren als nur unseren Arbeitsplatz. Durch die Erfahrung, dass uns noch nicht einmal vor den Arbeitsgerichten dieses Landes Gerechtigkeit widerfährt, haben wir unseren Glauben an den Rechtsstaat verloren. Unser Ruf und unser Selbstwertgefühl wurden gezielt zerstört. Die, auf eine (ungerechtfertigte) fristlose Kündigung oder eines unter dem Druck von Mobbing unterzeichneten
Aufhebungsvertrag, folgende Kriminalisierung der Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz durch die Agentur für Arbeit, die dreimonatige Sperre vom Leistungsbezug, hat uns einerseits den finanziellen Boden unter den Füßen weggerissen und uns, zusammen mit der zunehmenden sozialen Isolation, das Gefühl genommen dieser Gesellschaft weiterhin anzugehören.
Die Meisten von uns sind krank geworden und stehen in den allermeisten Fällen ohne professionelle Hilfe da. Selbst langjährige Partnerschaften zerbrachen oder zerbrechen gerade. Dass man durch die Hartz IV Gesetzgebung zur „Bedarfsgemeinschaft“ degradiert wird, trägt auch nicht gerade zum besseren Lebensgefühl bzw. Partnerschaftsgefühl bei. Eine erschreckend hohe Zahl der Opfer von psychischer Gewalt am Arbeitsplatz hat durch
Suizid ihr Leben verloren. Von
Gerechtigkeit, Genugtuung durch die Bestrafung der Täter, Schadenersatz, Schmerzensgeld zur Verwendung, den entstandenen gesundheitlichen Schaden zu mildern und von einem neuen Arbeitsplatz an dem wir neues Vertrauen schöpfen können, sind wir in diesem Land Lichtjahre entfernt.
www deutschland de oh weh
"Alles bricht auseinander! Auch die Mitte stimmt nicht mehr!"
Frau Merkel hat, auf dem kürzlich stattgefundenen Parteitag der CDU, mehrmals betont: Wo die CDU ist da ist die Mitte. Wir jedoch wurden böswillig an den Rand der Gesellschaft gedrängt.
Wie will man uns von dort wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückholen? Auch bei den Kranken- und Rentenkassen, bei der Agentur für Arbeit, den Sozialkassen, den Versorgungsämtern und entsprechenden Versorgungswerken, später vielleicht auch bei den Pflegekassen entsteht durch Mobbing am Arbeitsplatz, ein kaum abschätzbar hoher Schaden. Eigentlich sollte man dort ein (finanzielles) Interesse haben, die Opfer bei Schadenersatzklagen und der dazu notwendigen Beweisführung aktiv zu unterstützen um gegebenenfalls gegenüber den Verursachern, die für die Heilung des Erkrankten entstanden Kosten, zurück fordern zu können.
Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung ist dies ein ganz normaler Vorgang. Doch warum schaut man im Falle von krankmachender phychischer Gewalt am Arbeitsplatz einfach weg?
Hierzu!
Dem deutschen Grundgesetz haben sich alle anderen deutschen Gesetze unterzuordnen! Der Artikel 1 Absatz 1 des Deutschen Grundgesetzes lautet:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dass krankmachende psychischer Gewalt am Arbeitsplatz diesem Grundsatz widerspricht, bestreitet wohl keiner. Doch wo bleibt die „Schützende staatliche Gewalt“ in diesen Fällen? Warum schreitet der Staatsanwalt nicht ein? Warum liegt die Beweislast ausschließlich auf den Schultern der
Opfer.
Ein anderer Aspekt, die Sicherheit der gesamten Gesellschaft betreffend, ist noch gar nicht beleuchtet wurden.
Gammelfleischskandal, Schwarze Kassen, Veruntreuung, Gewalt und Erniedrigung bei Polizei und Bundeswehr, ja selbst Störfälle in Atomkraftwerken (die Liste ließe sich beliebig fortsetzen) sind die Schlagzeilen unserer Tage. Meist werden diese Missstände sehr spät und dann von Menschen oder Organisationen und Ämtern außerhalb dieser Betriebe aufgedeckt. Da sollte man sich doch fragen: Weshalb Kontrollorgane innerhalb der betroffenen Betriebe, die es ja, je nach Sicherheitsrelevanz eigentlich geben müsste, nicht schon lange Alarm geschlagen hatten? Für mich gibt es da eine ganz einfache Antwort. Auch diese Menschen haben Angst um ihren Arbeitsplatz. Auch diese Menschen haben Angst vor Hartz IV und dem damit verbundenen sozialen Abstieg. Auch diese Menschen haben Angst, dass ihre Partnerschaft und Familie zur „Bedarfgemeinschaft“ verkommt.
Die bestehenden Arbeitsgesetze und der Sonderkündigungsschutz für besondere Personengruppen in Betrieben reicht nicht mehr aus. In diesem Land gibt es
hochbezahlte Anwälte, die die Lücken der Gesetzgebung erkannt haben und diese auch gewissenlos ausnutzen um auch die so genannten
„Unkündbaren“ aus den Betrieben zu mobben. Wenn Sie sich einmal die Mühe machen würden, einzelne
Mobbinggeschichten zu recherchieren, dann werden Sie feststellen, dass es in den letzten Jahren oft die Geradlinigen sind, die die sich auch einmal für den Kollegen einsetzen, die „Mahner“ in Bezug auf Sicherheit und gesetzliche Vorschriften sowie Arbeitsschutz, ja selbst Betriebsräte, sind, die von einem Mobbingerlebnis zu berichten haben.
Auch wenn ein Aufschrei auf Arbeitgeberseite erfolgt
Bestandteile des Forderungskataloges:
- Mobbing am Arbeitplatz muss so schnell wie möglich als Straftatbestand definiert und ins Strafgesetz aufgenommen werden.
- Die Beweislast darf nicht nur auf den Schultern des Opfers liegen.
- Sanktionen bei Mobbingtatbeständen müssen benannt und durchgesetzt werden.
Absichterklärungen jedoch und Schuldzuweisungen auf die jeweilige andere Partei sind dabei wenig hilfreich. Weshalb unterstützen Sie nicht die berechtigte Forderung nach einem „Antimobbinggesetz“ ähnlich dem „Antistalkinggesetz“? Beziehen Sie hierzu bitte klar Stellung!
Hardy R.
Dein Beitrag ist super !
Ich finde, es ist eine sehr gute Ergänzung zu meinem Beitrag.
Ich hoffe, dass auch dein Beitrag reichlich Leser und Leserinnen finden wird.
Zu lesen haben die Beiträge die Politiker.
Denn Mobbing findet sein Ursprung immer in der Duldung.
Weshalb hat die Politlobby nie darauf geachtet, dass mobbende Arbeitgeber zumindest dann zur Rechenschaft gezogen wurden, wenn es darum ging, wenn durch unrechtmässige Kündigungen ein Schaden der Bundesagentur für Arbeit, dem ALGII-Amt, oder gar dem HartzIV-Amt entstanden ist ?
Hier hätten die Ämter wenigstens die Zinsen im Annahmeverzug von den Arbeitgebern einfordern müssen !
Das geschah aber nicht !
Wieso nicht ?
Gruss
Tom
"http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/WhoIsWho/Helmut_P._Krause"
Ein großer Freund von euch Namens Helmut p. Krause ist im Raum München als Mobbing Spezialist bekannt. Auf welcher Seite er steht könnt ihr hier entnehmen: "http://www.merkur-online.de/808488"
Als Arbeitnehmer kenne ich ihn aus eigener Erfahrung: "Für eine 15 minütige Beratung wegen einem Problem mit dem Arbeitgeber hat er mir vor Jahren schon fast 200 DM abgenommen und nur geantwortet, dass man da nichts machen kann. Ein anderer Anwalt hat die Sache in meinem Sinn mit einem kurzen Brief problemlos gelöst."
Weiterer Link: "http://www.kuendigung.de"
Na dann "Prost Mahlzeit" an euch Mobbing Freunde.
>Denn wir, die von dieser
>psychischen Gewalt Gezeichneten
Dies wird mit den Werkzeugen kognitiven Dissonanz bewältigt. Die Betroffenen werden
in der Organisationslehre, nach den Kriterien von Kets de Vries/Miller als Kulturtypen sozialisiert und interpretiert.
Kapitel 6: Emergente Phänomene in Organisationen
Georg Schreyögg, Grundlagen moderner Organisationsgestaltung, ISBN 3-409-377298
Zitat:Wenn Sie heute einen Betroffenen, der diese psychische krankmachende Gewalt erleben musste, fragen: Was ihm denn lieber gewesen wäre. Einerseits eine einfache fristgerechte Kündigung, auch nach langer Betriebszugehörigkeit, auf Grund eines aufgeweichten Kündigungsschutzes, zu erhalten oder noch einmal diesen Psychoterror zu erleben. Dann werden Sie meist eine gleiche eindeutige Antwort bekommen.Zitat Ende
Was nützt es, wenn ein Mobbingopfer, nach Jahren psychischer Gewalt, am Ende doch nur einen Kündigungsschutzprozess bekommt, an dessen Schluss dann doch die Arbeitslosigkeit steht?
Was nützen die paar Euro Abfindung, an dem sich der Staat noch großzügig bedient, wenn Hartz IV die Zukunft ist?
Ich habe erlebt wie meine Anwälte das Ereichte dann ganz toll fanden und betonten: Mehr wäre nicht zu erreichen.
Das Wort Mobbing oder besser psychische Gewalt am Arbeitsplatz, vor Gericht in den Mund zu nehmen scheuten sie sich.
Warum?
Unter diesen Gesichtspunkten ist die Wahl (für einen Gemobbten) zwischen Kündigungsschutz und psychischer Gewalt am Arbeitsplatz, die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Also muss die Zielsetzung sein, dass Mobbing strafrechtlich verfolgt wird, so dass für Arbeitgeber dieses Instrument der "Mitarbeiterentsorgung" nicht mehr attraktiv ist und dem Kündigungsschutz wieder Geltung verschafft wird.
Hardy R.
Gute Aktion !
DIE ZEIT beinhaltet den Beitrag auch.
Hier der Link:
http://kommentare.zeit.de/user/medusa04/beitrag/2007/12/17/durch-deutschland-geht-ein-riss
Richtige Öffentlichkeitsarbeit tut Not.
Das "Psycho-Psycho gegen Mobbing" hatte 20 Jahre nur geringen Erfolg.
Gruss
Tom
Hauptausage, so wie ich das verstehe: "ES BESTEHT,EIGENTLICH WIE IMMER, KEIN HANDLUNGSBEDARF!
Da kann sich jeder seine eigenene Meinung bilden und bei den nächsten Wahlen zum Ausdruck bringen.
Sehr geehrter Herr R. : (
vielen Dank für Ihren „Offenen Brief an alle Politiker dieses Landes“, der auch die Bundesministerin
der Justiz erreicht hat. Ich bin mit der Beantwortung Ihres Briefes beauftragt.
Ihren Eindruck, dass das Thema Mobbing als zu vernachlässigendes gesellschaftliches
Randproblem betrachtet werde, teile ich nicht. Wie Sie beispielsweise aus der Seite des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnehmen können, die an prominenter Stelle
darauf hinweist, dass es sich bei Mobbing in der Arbeitswelt um ein ernst zu nehmendes
Problem in unserer Gesellschaft handelt, ist sich die Bundesregierung der schwerwiegenden
Folgen des Mobbing bewusst. Zu den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten des Arbeitnehmers,
sich gegen Mobbing zu wehren, verweise ich auf das Merkblatt, das Sie über die
Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de) unter der
Rubrik „Mobbing und Belästigung“ abrufen können. Unter Mobbing am Arbeitsplatz wird das
systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander
oder durch Vorgesetzte verstanden, also Verhaltensweisen, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine
Persönlichkeitsrecht oder andere Rechtsgüter des Betroffenen verletzen.
SEITE 2 VON 2
Das Strafrecht kennt zwar keinen Straftatbestand „Mobbing“. Als „Mobbing“ bezeichnete Verhaltensweisen
sind aber bereits nach geltendem Recht strafbar. So kommt der Tatbestand
der Körperverletzung (§ 223 des Strafgesetzbuches - StGB) beispielsweise in Betracht,
wenn Mobbing-Handlungen zur Erkrankung des Opfers führen. Ehrverletzende oder verleumderische
Äußerungen durch den Arbeitgeber oder durch Arbeitskollegen können – je
nach Fallgestaltung – als Beleidigung (§ 185 StGB ), üble Nachrede (§ 186 StGB ) oder als
Verleumdung (§ 187 StGB ) geahndet werden. Wird der Betroffene zu einer Handlung, Duldung
oder Unterlassung mit Methoden veranlasst, die als Ausübung von Gewalt oder Drohung
mit einem empfindlichen Übel zu bewerten sind, kommt außerdem eine Strafbarkeit
wegen Nötigung (§ 240 StGB ) in Betracht. In bestimmten Fällen kann sich ein Arbeitnehmer
auch auf das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen,
wenn eine Benachteiligung aus den dort aufgeführten Diskriminierungsmerkmalen erfolgt ist.
Auch in strafrechtlich relevanten Mobbingfällen sind die Strafverfolgungsbehörden auf die
Mitwirkung des Opfers bei der Aufklärung des Sachverhalts, der sich in dessen Arbeitsumfeld
ereignet, angewiesen, ohne dass davon die Rede sein kann, dass die Beweislast allein
auf den Schultern der Betroffenen liege.
Mit Blick auf das nach geltendem Recht zur Verfügung stehende Instrumentarium und die
bestehenden Ahndungsmöglichkeiten sehe ich keinen Handlungsbedarf auf dem Gebiet des
Strafrechts.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hufeld
Au ja: Jeden 2. Tag erstatte ich eine Anzeige.
Jede Menge Verfahren gegen meinen Arbeitgeber soll ich also anstrengen?
Oder diese gebündelt nach meist langer langer Zeit (Jahren) der dann erreichten Eskalation neben dem Arbeitsrechtstreit anbringen??? (Ginge das denn dann überhaupt noch?)
Will ich das in der Situation??? Ich kämpfe doch um meinen Arbeitsplatz, den ich danach auch behalten will: Darum geht's mir einzig und allein.
Wäre ich nicht schon mit einer einzigen Anzeige dem Vorwurf eines gestörten Vertrauensverhältnisses ans Messer geliefert?
Theoretisch hätte ich damit vielleicht den Nachweis der Systematik des Mobbens erbracht - praktisch käme ich garnicht so weit.
Deswegen halte ich lieber lange still - solange, bis die Lage bis zum unvermeidbaren Arbeitsrechtstreit eskaliert.
Treu (-doof) und gläubig muss ich feststellen, dass ich damit in eine mich zermürbende spätestens dann krankmachende Mühle geraten bin.
Inklusive Gütetermin dauert es eh' sehr lange, bis Recht gesprochen wird.
Bis dahin muss ich ausharren und leiden, da ich evtl. eine Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen habe.
Gut - daran kann evtl. nicht viel geändert werden. Vielleicht könnte die Notwendigkeit von Güteterminen oder zumindest die damit verbundene weitere zeitliche Verzögerung bis zur Klärung eines Gerichts überdacht werden.
Wer sich einem Rechtstreit aussetzt, weiss doch, was er will...
Endlich hat das Gericht mein Recht anerkannt, stelle ich fest, dass es eben nur EIN Urteil ist.
Da kann der Arbeitgeber in die Berufung gehen - und das dauert erstmal.
Bis zur nächsten Instanz darf alles wie gehabt weitergehen.
Ich bin weiterhin (verständlicherweise nach diesem Urteil noch extremeren) Mobbing ausgeliefert - verliere allmählich den Anschluss an meinen eigentlichen Job.
In der nächsten Instanz spricht das Gericht überraschend ein für alle Seiten unverständlich entgegengesetztes Urteil aus.
Unverständlich bleibt es solange, bis das Gericht die Begründung ausspricht.
DAFÜR HAT DAS GERICHT FUENF!!! MONATE ZEIT.
Dann hat das Gericht zudem die Möglichkeit, sein eigenes (der 1. Instanz widersprechendes!) Urteil mit dem Zusatz zu versehen, dass keine Revision zugelassen ist...
Mürbe, aber NOCH nicht gänzlich am Boden gehe ich auch dagegen vor.
Mit den Möglichkeiten unserer Rechtsprechungsabläufe weitergemobbt erhalte ich natürlich währenddessen die erwartete Kündigung - wie sollte es auch anders kommen.
WEITER GEHT'S mit den zeitraubenden üblichen Arbeitsgerichtsverfahren. Neuer Gütetermin - neuer Kammertermin - neues Urteil (wieder gewonnen...) - neue Berufung.
Allein der Rechtstreit dauert schon fast 2 Jahre und ich hätte mir so sehr einen Staatsanwalt gewünscht, der um eine schnellstmögliche Aufklärung der Fakten und somit die Erhaltung meiner Existenz bemüht gewesen wäre.
Rechtlich nicht versiert, halte ich 'das bestehende Instrumentarium' für realitätsfern!
genau das ist des "Pudels Kern" - Faust.
Doch mit Geschichte, politischen Fehlverhalten und deren Folgen, tun sich unserer Berufspolitiker äußerst schwer. Da hilft nur eins: Denen muß bei der nächsten Wahl gezeigt werden, wer ihr Arbeitgeber ist.
Gruß Medusa
kommt wird mir schlecht. Ich arbeite bei den sogenannten Sicherheitsbehörden. Dort ist für Recht doch gar kein Platz mehr.
Ich wurde dort solange gemobbt, bis ich ernsthaft erkrankt bin.
Danach wurde mir gesagt ich solle doch alles vergessen. Auf die
Aussage, dass ich das ganze veröffentliche, wurde mir unverhohlen
gedroht (mach ich trotzdem).
Die strafrechtlichen Möglichkeiten sind zudem begrenzt. Meist wird das Verfahren wegen geringen öffentlichen Interesses eingestellt oder der Geschädigte wird gleich auf den Privatklageweg verwiesen.
Gutachten welche eindeutig die Schädigungen, als auch die Ursachen bennen werden ignoriert.
Wie sagte jemand mal, " Das Recht ist eine Hure." Wahr gesprochen es ist käuflich und steht im gesellschaftlichen Abseits.
interesant zu lesen..
ich denk mal grade durch die vielen positiven comments..
mfg
Plone