In den USA wurde am 06.10.2007 durch den Bericht im
SPIEGEL ONLINE ein sehr interessanter Fall bekannt.
11,6 Millionen Dollar Schadensersatz wurden wegen geschlechtsbezogener Belästigung in einem aufsehenerregenden Prozess zugesprochen, da Frau Anucha Browne Sanders, früher leitende Angestellte der "New York Knicks", Recht bekam, - allerdings in den USA - . Ihre Beschwerden an die Geschäftsleitung des "Madison Square Garden" wurden mit Drohungen, Erpressungen und schließlich mit einer Kündigung beantwortet. Weitere Informationen hier bei
Mobbing-Gegner. In Deutschland wurde ebenfalls ein Fall bei der Deutschen Welle bekannt.
Der
EXPRESS online veröffentlichte am 28.08.2007 einen Bericht. Da hies es:
Mobbing-Alarm in der Redaktion der Deutschen Welle, zwei Redakteure bekamen eine Abmahnung, das Mobbing-Opfer kündigte selbst und floh nach London. Derbe Witze, Protzen mit der eigenen Männlichkeit Eine Mitarbeiterin fühlte sich von zwei Kollegen derart belästigt, dass sie freiwillig kündigte. Die Kollegen machten obszöne Witze und wurden schnell mal aufdringlich. Sie hatte peinlich genau über die Unanständigkeiten Buch geführt. Es soll dabei nicht bei derben Männerwitzen geblieben sein. Sie fühlte sich besonders dadurch peinlich berührt, dass die Männer mit ihrem Geschlechtsleben prahlten, während sie im Zimmer war. Auch von Belästigungen berichtet sie in ihrer Mobbing-Akte. Neid kam noch hinzu. Den Aufzeichnungen zu Folge waren die Kollegen auch neidisch auf ihre Promi-Interviews. Die zwei Redakteure sollen die Ausstrahlung eines Interviews mit dem indischen Vize-Premierminister verhindert haben. Das Gespräch mit einem indischen Filmstar aus der so genannten "Bollywood-Traumfabrik" soll durch ihre Blockade erst mit erheblicher Verzögerung gesendet worden sein.
In beiden Mobbing-Fällen lag die geschlechtsezogene Belästigung zu Grunde. Die Bewertung war jedoch völlig unterschiedlich, was auch daran gelegen haben mag, dass der Schweregrad unterschliedlich gewesen sein könnte. Das Opfer, dass bei der Deutschen Welle mittels geschlechtsbezogenem Mobbings schikaniert wurde, floh nach Laondon, und die Täter bekamen gerade mal eine Abmahnung. Im Fall aus den USA wurde Schadensersatz in Höhe von 11,6 Millionen Dollar fällig. Nach 20 Jahren Mobbing in Deutschland war offensichtlich längst ein Umdenken in der Bewertung von Mobbing-Fällen notwendig. Die gesetzliche Lage hätte längst geändert werden müssen. Im Mobbing-Gegener-Blog-Beitrag
Deutschland: El Dorado für sadistisch veranlagte Mobber, Korruption, und Heuschrecken wurde hierzu umfangreich ausgeführt.
Die Bundesregierung sah das alles ganz anders. Sie sah kein Bedarf hinsichtlich der gesetzlichen Lage. Die gesetzliche Lage sei ausreichend gewesen. Hierzu auch die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Lothar Bisky, Dr. Barbara Höll,
weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 16/6071 - , vom 25.07.2007
(...) Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, Mobbing am Arbeitsplatz entgegenzuwirken - sowohl für Arbeitgeber zur Unterbindung von Mobbing-Handlungen als auch für Arbeitnehmer als Mobbing-Betroffene - sind nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend. Mobbing ist als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht anzusehen. Dieses hohe Rechtsgut ist durch das Grund- gesetz geschützt. Sowohl über die Schutzpflichten des Arbeitgebers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und über das Betriebsverfassungsgesetz ergibt sich eine direkte Verpflichtung des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter keinen Mobbing-Handlungen ausgesetzt sind. Mobbing kann zudem nach geltendem Recht strafbar sein. Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kommt eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch - StGB), Beleidigung (§§ 185 ff. StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB) in Betracht. Aufgrund der vielfältigen Erscheinungsformen des Mobbing erscheint die Schaffung spezieller gesetzlicher Regelungen zur Bekämpfung von Mobbing wenig zielführend. Ziel der Bundesregierung ist es, bereits im Vorfeld gezielt geeignete Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Diese Auffassung wird auch durch die Mobbing-Studie der BAuA bestätigt. Anstelle neuer rechtsetzender Schritte werden dort vor allem die Personal- und Organisationsverantwortlichen in den Betrieben aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, so dass sich alltägliche Konflikte am Arbeitsplatz nicht zu Mobbing-Fällen entwickeln. (...)
Im Übrigen beschäftigte sich der
Bundestag häufiger mit dem Thema Mobbing. Tatsache war aber, dass auf der gesetzlichen Grundlage die Mobber ungeniert schikanieren konnten und auch durften, - weil einerseits die Beweislage für Mobbing-Opfer fast unmöglich war, und andererseits die Vorgesetzten das Mobbing duldeten, weil sie die Mobber in aller Regel nicht rausgeschmissen. Zudem wurde Mobbing am Arbeitspatz nicht so betrieben, wie die Bundesregierung es im zuvor genannten Text sah (also dauerhaft betiebene Straftaten, welche vom Mobbing-Opfer eindeutig zu beweisen waren), sondern die schikanösen Mittel wurden so lange gegen das Mobbing-Opfer ausgeführt, bis dieses "freiwillig" die "Selbstkündigung" gegen den Arbeitgeber aussprach. Die hier aufgeführte
mobbingtypischen Handlungen , und die freie Hand durch Vorgesetzte und Mitarbeitervertretungen war ihnen dabei behilflich. Obwohl die Mobbing-Opfer vielfach durch diese zuvor genannten und zum Teil angewanten
mobbingtypischen Handlungen genötigt wurden das Arbeitsverhältnis aufzugeben, konnten sie aufgrund der sehr schwierigen (schwer gemachten) Beweislage nicht beweisen, dass Nötigung gemäss § 240 StGB vorlag.
Das Wunschdenken der Bundesregierung, dass die Personal- und Organisationsverantwortlichen in den Betrieben aufgefordert gewesen wären, um geeignete Massnahmen zu ergreifen, so dass sich alltägliche Konflikte am Arbeitsplatz nicht zu Mobbing-Fällen hätten entwickeln können, ging weitesten Sinne nicht in Erfüllung. Beispiele gab es genug ( siehe unter
"HIER WIRD GEMOBBT" oder unter
MOBBING oder siehe Internet). Zudem kam noch, dass Arbeitgeber
Mobbingtypischen Handlungen bewusst einsetzten, um Personal abbauen zu können, um dabei die Abfindungszahlungen einzusparen.
Die Beweislage bei der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit, die gemäss ZPO gefordert wurde, war auf der geltenden Gesetzeslage und Bewertungsgrundlage vielfach für Mobbing-Betroffene nicht zu erbringen. Denn im Fall des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes bei Mobbing bedurfte es eindeutiger Beweise. Betroffene mussten also "einen Beleg" (z. B. vergleichbar mit einer Rechnung) vorlegen, oder die Betroffenen mussten zumindest (unter dem Chef arbeitende ?) Zeugen vorweisen können, die z. B. bei Gericht aussagen: "Ja, mein Chef hat die Person P. absichtlich und mit Vorsatz gemobbt, und durch Erfüllungsgehilfen X. und Verrichtungsgehilfen Y. (und noch mehr) mobben lassen, und zwar auf folgende weise: ..."
(Und jetzt kommt eine lange Liste) Desgleichen galt als Dokument.
So verlangte es die ZPO, und so verlangte es der Gesetzgeber. Als zusätzliche Beispiele hier einige
Urteile , gesammelt bei Mobbing-Gegener, und auch das durch Peinlichkeit berühmt gewordene
Urteil der Richterin Wilmers des Arbeitsgerichtes Köln. Im Urteil im Namen des Volkes kam die Richterin Wilmers zu der Erkenntnis, dass Mobbing sozial adäquat sei. Ergänzend muss erwähnt werden, dass es auch einige positiv verlaufende Verfahren gegeben hat, so dass das Mobbing-Opfer zu seinem Recht kam, - Ausnahmen bestätigten daher die Regel - . Die Mobber als Verrichtungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen drängten in den letzten 20 Jahren Millionen Opfer aus den Arbeitsverhältnissen, wobei die
Mobbingtypischen Handlungen vielfach die Anwendung fanden, und der wirtschaftliche Schaden, welcher den Mobbing-Opfern zugefügt wurde, in vielen Fällen niemals ersetzt wurde, - weil das Mobbing in der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung nicht beweisbar gewesen sei.
Die Rolle der Vorgesetzten und der Mitarbeitervertretungen war in vielen Fällen sehr fraglich, denn sie tauchten als "Vermittler" höchst selten auf, und wenn, dann waren sie (seltsamer weise) selten oder gar nicht erfolgreich.
Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Er spricht mir aus der Seele.
Aus der Erfahrung, die ich leider, während einer 5 Jahre andauernden Mobbingkampagne gegen mich, machen musste, ergaben sich für mich folgende Neun Fragen.
1. Ein Kündigungsschutzprozess, der sich mit einer Kündigung, die durch Mobbing bzw. Bossing zustande kommt, ist der falsche Ort und der falsche Prozess. Denn hier kann es nur noch um Schadensbegrenzung gehen. Dabei sind die Arbeitgeber eindeutig im Vorteil. Weshalb ist das so?
2. Wie können Mitarbeiter als Zeugen der Beklagten auftreten, obwohl sie von ihrem Arbeitsplatz abhängiger sind als mancher von seinem Ehegatten. Erst recht wenn dies so offensichtlich zu Tage tritt, wie in meinem Fall.
3. Weshalb finden Abmahnungen bei Kündigungsprozessen vor Gericht überhaupt Gehör, wenn sie doch, wie in meinem Fall, von den Arbeitgebern gewissermaßen als Serienbrief verteilt werden können. Weder der Betriebsrat noch der Betroffene selbst haben eine echte Möglichkeit gegen ungerechtfertigte Abmahnungen vorzugehen.
4. Weshalb ist ein Mobbingtatbestand nicht als Straftat definiert. Der Staatsanwalt, der dann eingreifen müsste, hätte ganz andere Möglichkeiten Beweise zu sichern und Zeugen zu befragen. So hätte das Opfer einen starken Verbündeten und man käme der Ausgeglichenheit der Kräfte näher als in der heutigen Prozesspraxis. Vom Erzeugen eines Unrechtsbewusstseins bei den Tätern ganz zu schweigen.
5. Mit welchem Recht nimmt das Arbeitsamt den Ausgang eines Kündigungsprozesses zugunsten des Arbeitgebers vorweg. Indem es dem Gekündigten in jedem Falle für schuldig erklärt und ihm sein Arbeitslosengeld und ihm damit, gerade am Anfang der Arbeitslosigkeit, seine Zahlungsfähigkeit nimmt. Man könnte da ja schon von Methode sprechen. Die Arbeitgeber jedenfalls, nutzen diesen Umstand schamlos aus.
6. Weshalb finden Mobbingopfer in den Betrieben oft keine objektiven und fairen Gesprächspartner, die in den Betrieben die entsprechenden Befugnisse haben, um gegen solche Missstände, wenn sie schon so deutlich hervortreten wie in meinem Fall, einschreiten zu können. Sollten da nicht die Betriebsräte oder vielleicht die Berufsgenossenschaften und deren Vertreter in den Betrieben (Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsfachkraft) in ihren Befugnissen gestärkt werden. Denn die Berufsgenossenschaften hätten z.B. die Möglichkeit über den Beitrag zur Unfallversicherung, ökonomisch Druck auf die Betriebe auszuüben. Es geht bei Mobbing auch um Arbeitsschutz. Hätten nicht auch Betriebsärzte die Pflicht gegen Mobbing einzuschreiten?
7. Mit welchem Recht bedient sich der Staat seit 2005 an den Abfindungen der Mobbingopfer. Gemessen an ihrer beruflichen Zukunft und der Aussicht auf Hartz IV sind diese ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie decken oft nur den Verlust, der durch die Sperrfrist durch das Arbeitsamt entsteht.
8. Wieso ist in der Hartz IV Gesetzgebung kein Instrument zu finden, dass dem langen Zeiträumen zwischen Klage und Verhandlung (bei mir 9 Monate in der ersten Instanz, in der zweiten Instanz weitere 7 Monate) bei Klagen vor den Arbeitsgerichten Rechnung trägt. Eine objektive Betrachtung der Umstände, erst recht ein gerechtes Urteil durch die Arbeitsgerichte ist so unmöglich.
9. Weshalb werden die Täter in einer Mobbingkampagne nicht auch an den Kosten ihres tuns beteiligt. Dass es Mobbing mit allen Facetten gibt und dass dieses Phänomen immer mehr um sich greift bestreitet doch wohl niemand mehr. Weshalb lässt man es dann zu, dass die Folgen von Mobbing die Sozialkassen belasten.
Obwohl ich diese Fragen nahezu jeden Abgeordneten des Deutschen Bundestag gestellt habe, hat mir bisher noch niemand diese Fragen beantwortet. Die Meisten bestätigen mir noch nicht einmal den Eingang meiner Schreiben und E-Mails. Die Wenigen, die mir dennoch geantwortet haben (2 Abgeordnete), ergehen sich in Absichtserklärungen, verweisen auf die, oben aufgeführten Gesetze, die im Grund nichts wert sind, da sie mit keinerlei Sanktion behaftet sind und drücken lediglich ihr Bedauern aus.
Das Mobbingopfer beweisen müssen gemobbt worden zu sein ist ein Skandal.
Wenn Herr Müntefering behauptet, (auch ihm habe ich von meinem Fall berichtet und keine Antwort erhalten)die Agenda 2010 wäre eine Erfolgsgeschichte, so fragt man sich: Für wen?
Leidet Herr Müntefering derart unter Realitätsverlust um nicht zu bemerken, wie Arbeitnehmer in diesem Land inzwischen schamlos ausgebeutet werden?
Ich habe meinen Glauben in einen Rechtsstaat inzwischen verloren.
"Bananenrepublik", im schlechtesten Sinne des Wortes, würde es eher treffen.
In der Arbeitswelt in Deutschland werden Menschenrechte verletzt.
Artikel 5
Niemand darf der Folter (seelische Folter durch Mobbing) oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender (nach einem langen schweren Arbeitsleben 16 Seiten erniedrigende Fragen im Antrag auf Hartz IV Leistungen beantworten müssen) Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz (Was ist mit Mobbingopfern vor den Arbeitsgerichten? Wer schützt sie denn in Wirklichkeit?). Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung.
Artikel 8
Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.
(Wer leistet denn wirksamen Rechtsschutz für Mobbingopfer? Hier sei das Grundgesetz zitiert:
Artikel 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Was tut denn die staatliche Gewalt um den Opfern von Mobbing wirksamen Rechtsschutz zu gewähren?)
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. (Verleumdung und Rufmord sind die Instrumente von Mobbing) Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge. (Welcher Rechtsschutz wird denn da von der staatlichen Gewalt geboten?)
Artikel 22
Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen. (Wie fügt sich denn da die Hartz Gesetzgebung ein?)
Artikel 23
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit. (Dieses Recht wird in Deutschland durch die Arbeitgeber mehr und mehr unterwandert)
(2) Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. (Bekommen Leiharbeiter den gleichen Lohn für gleiche Arbeit? Langzeitarbeitslose werden in der Praxis der Agentur für Arbeit oft in die Leiharbeit gezwungen. Schlagwort: Zumutbarkeit)
(3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sicher und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmassnahmen zu ergänzen ist. (Schlagwörter: Lohndumping und 1 Euro Jobs)
(4) Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten. (Es gibt inzwischen viele Unternehmen, die mit Mobbingmaßnahmen und daraus folgenden fristlosen Kündigungen, eben dieses Recht unterwandern. Die Bahn missbraucht Arbeitsrichter als Streikbrecher)
Artikel 30
Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielen.
Also wenn mal wieder einer unsere führenden Politiker auf Auslandstour unterwegs ist und mit erhobenem Zeigefinger, in anderen Ländern, die Einhaltung der Menschenrechte einfordert, dann sollte er doch zuerst einmal an Deutschland denken.
Wenn er ein Gewissen hat, dann entflieht ihm dann auch der Schlaf.