Kündigung der Wohnung
Als eine mit ihr befreundete Sozialarbeiterin ihr schlicht verbot weiter zur Arbeit zu gehen und sie auch krank geschrieben wurde, hielt die Chefin ihr vor: Husten und Schnupfen sind Nichts. Ich gehe doch auch zur Arbeit, wenn ich Schnupfen habe. Mindestens solle sie sich nach 3 Tagen nicht weiter krank schreiben lassen. Als Janine Z es dennoch tat, wurde sie anschliessend gemobbt und erhielt bei einer erneuten Krankschreibung eine Bestätigung , dass sie selbst(!) gekündigt habe.
Gleichzeitig stellte der Arbeitgeber über einen Zeitraum von nun schon 3 Monaten alle
Gehaltszahlungen ein. Der Vermieter der jungen Frau
drohte mit Kündigung der Wohnung. Die Arbeitsagentur Otterndorf vermittelte ihr Essensgutscheine, die sie aber wegen fehlender Fahrtkostenerstattung nicht nutzen konnte. Das Arbeitsgericht Stade veranlasste den Arbeitgeber in einem Eilverfahren zum Abschluss eines Vergleiches, wonach mindestens zwei Monatslöhne sofort zu zahlen seien. Als sich die Parteien in der Hauptsache 10 Tage später wiedersahen, hatte der
Cuxhavener Stadtbäcker den Lohn, der jetzt sogar gerichtlich tituliert war, immer noch nicht bezahlt ! Der Vorsitzende Richter Trapp erklärte nur knapp:
Das wundert uns nicht. Wir machen hier schon seit längerem die Buchhaltung dieser Firma. Und währenddessen ist die 24jährige jetzt endgültig mittellos.
Ein weiterer Prozess steht an. Der Unterzeichnete macht darin geltend, dass die Kündigung gegen das Willkürverbot verstösst und trotz fehlenden Kündigungsschutzes unwirksam ist. Auch eine weitere einstweilige Verfügung wird beantragt werden. Auf Staatskosten, denn die Betroffene wird Prozesskostenhilfe erhalten. Während Experten in gemütlicher Runde - darunter auch Arbeitgebervertreter, Kammerrepräsentanten und Bundesagentur über Jugendarmut debattieren , weiss mitten unter uns im Landkreis Cuxhaven eine junge Frau nicht, wie sie überleben soll. Und dies nur deshalb weil sie elementare Arbeitnehmerrechte geltend gemacht hat.....
Pressemitteilung Rechtsanwalt
Dr. Rolf Geffken
Anmerkung: die Betonung durch FETT ist vom mir (Detlev Lengsfeld)! STOPP der Willkür im Lande. Freiheit für das Arbeitsrecht?
Wie lese ich hier immer "Wer bestellt soll auch beliefert werden"
zorro
1. Wie kann (und muss) heute ArbeitnehmerInnen im Arbeitsalltag Mut gemacht werden, sich trotz (oder gerade wegen) solcher Übergriffe zur Wehr zu setzen ?
2. Wie können (und müssen) sich Kunden gegen eine Firma zur Wehr setzen, die offensichtlich unstrittig Verkäufer dazu anhält, bei "blossem Husten oder Schnupfen" weiterzuarbeiten ?
Noch ein Hinweis: Dank der schnellen Verbreitung dieses Infos haben sich Menschen spontan zur praktischen Solidarität mit der Betroffenen bereiterklärt und Überweisungen auf das Kto "Dr. Geffken" bei der KSK Wesermünde (BLZ 29250150) Nr. 160007585 getätigt. Dieses ist e i n e Antwort auf Frage Nr. 1. Und Antwort auf Frage Nr. 2 ist ?
Dr. Rolf Geffken
Fachanwalt für Arbeitsrecht
zu 1. Bis vor drei Jahren dachte ich, mit viel Rückgrat, einem ehrlichen Umgang unter Kollegen, konsequentem "Flagge zeigen" gegenüber der Firma UND den doch vorhandenen arbeitsrechtlichen Regeln wäre es schon getan.
Meine persönlichen Erfahrungen mit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit, erschreckender Unfähigkeit mehrerer RA´s , Untätigkeit der Politik haben meine Erwartungen/Hoffnungen auf den Nullpunkt sinken lassen.
zu 2. eine "Abstimmung mit den Füssen" birgt natürlich Risiken - für ALLE Arbeitsplätze. Auf jeden Fall ist es aber angesagt, wenn der Kunde eines solchen Falles gewahr wird, nicht zu schweigen, sondern die Geschäftsführung (getrost wenn der Laden voll ist) unmissverständlich darauf anzusprechen und falls notwendig das Ganze publik zu machen.
P.S. Ich konnte mich auch schon vielsagender ausdrücken - angesichts des Absturzes auf den ich mittlerweile zusteuere, fehlt mir die Kraft dazu.
Dieser Artikel gehört eigentlich ins Stadtmagazin Cuxhavens, damit die Kunden der Bäckerei mit den Füsse abstimmen.
Aus Angst vor Mobbing/Bossing am Arbeitsplatz gehen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krank zu Arbeit.
Richtig ist allerdings der hier vorgetragene Hinweis, dass die Hygiene im Lebensmittelbereich Vorrang zu haben hat.
Ich würde diesen Laden mal beim Hygieneamt anzeigen, und den Fall schildern, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ansteckenden Infektionskrankheiten zu arbeiten hätten.
Beweis: Az.: ... des Arbeitsgerichtes, usw. ...
Wie kann es sein, dass Hunde nicht im Verkausraum im Lwebensmittelbereich sein dürfen, aber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ansteckenden Infektionskrankheiten zu arbeiten hätten ?
Und gerade bei Arbeitgebern, die sich es nicht mehr leisten können, dass eine Arbeitskraft karnk wird, genau da wüde ich um so mehr "krankfeiern".
Solche Arbeitgeber machen auf Dauer ohnehin pleite.
Also: Was solls ?
Gruss
Tom
Ich war auch mal in so einer Firma, wo man mir vorgeworfen hat, "Schnupfen und Husten" das ist nichts, solange du kein Fieber hast, kannst du kommen... unfassbar!