
Da blogt man so durch die Gegend, outet sich als "
Querdenker" und liest so seine Mails. Plötzlich neues von
Rechtsanwalt Krause. Dem Vater aller "Querdenker". Den Inhalt des erstaunlichen Mails will ich euch nicht vorenthalten:
Wenn die Deutschen nicht solch ein Schlafmützenvolk wären, hätten sie die etablierten politischen Parteien schon längst zum Teufel gejagt!
Nach Hans Herbert von Arnin (vgl. z.B. „Das System – Machenschaften der Macht“) stellen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein einzigartiges Manipulations- und Geldbeschaffungsinstrument der politischen Klasse (Ich bin gespannt, wann es „verboten“ wird, diesen Begriff zu nutzen.
) dar.
Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ). Diese GEZ versucht nun, dem wachsenden Widerstand gegen ihr gieriges Gebaren mit juristischen Mitteln zu begegnen. Ihr neuester Versuch – der meiner Ansicht nach jämmerlich scheitern wird – besteht darin, „Begriffe aus dem Verkehr zu ziehen“.:
Quelle!
Dazu Stellung nehmen können Sie hier:
Ihre Meinung ist gefragt!
Hier in diesem Zusammenhang ein Auszug aus einer aktuellen E-Mail an einen Freund, mit dem ich schon lange darüber diskutiere, ob es angebracht wäre, eine neue Partei zu gründen:Sie haben gewonnen. 
Sie bekommen „Ihre“ Partei. Zuvor bitte ich Sie jedoch, mir eine Frage zu beantworten.
Nachdem ich davon ausgehe, dass Sie nicht vorhaben, die „ABC-Partei“ zu gründen, um dann als Parteivorsitzender und Vize mit mir Arm in Arm durch die Straßen zu laufen und zu singen „Die Partei, die Partei, die hat immer Recht!“
bleiben aus meiner Sicht nur drei Möglichkeiten, zu einer Partei zu kommen:
1. Wir führen eine Revolution durch und gründen nach dieser Revolution „ganz normal“ eine Partei.
Diese Revolution ist notwendig, weil das jetzige (korrupte) System jede Neugründung „aus dem Stand“ verhindern würde.
Wenn Sie mir dies nicht glauben, finden Sie entsprechende Argumente im Buch von von Arnim „Das System – Machenschaften der Macht“. Der Vorteil der „Revolutionslösung“ wäre, dass wir als „Revolutionsführer“ bestimmen könnten, wie „nachrevolutionäre“ Parteien
aussehen sollten.
2. Wir spalten nach dem Vorbild der Linken „einfach“ einen oder mehrere Teile von anderen Parteien ab. Nachdem die SPD diesen Prozess bereits hinter sich hat, bleiben für uns als „Objekte der Begierde“ CDU/CSU, FDP und Grüne übrig. Der Nachteil dieser Lösung wäre, dass dabei möglicherweise/voraussichtlich nur „alter Wein aus neuen Schläuchen“ herauskommt.
3. Wir gehen davon aus, dass wir in Deutschland 60 Millionen (Klein-)Parteien haben, die sich bei Bedarf zu speziellen Koalitionen zusammenschließen. Eine erste „Skizze“ dieser neuen Parteien finden Sie hier:
Welchen dieser drei Wege wollen wir vorbereiten?
Herzliche Grüße
Helmut Krause
Wieder neue
wichtige Impulse für Deutschland. Immer mehr bewegt sich. Auch H. Schmidt hat sich kürzlich kritisch zu dem letzten 60 Jahren Demokratie in Deutschland geäußert. Nun jagen wir ja mittlerweile wieder Ausländer durch die Straßen und versuchen das auch noch zu erklären. Mann oh Mann. Wie sagt Gudrun da immer:
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Dikatur auf".
Den Text sollen die Leser auch
hier zu lesen bekommen. Die "
Gedanken sind frei"
und im Sinne von "
Rettet das Internet":
Abmahnung: GEZ untersagt "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühren" und "GEZ-Anmeldung"
Über 20 geläufige Begriffe zum Thema Rundfunkgebühr und GEZ auf Wortverbotsliste. akademie.de erklärt sich zur GEZ-freien Zone.
(Berlin, 23.08.2007) Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, "nicht existente" bzw. "falsche" Begriffe wie "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühr", "Gebührenfahnder", "GEZ-Anmeldung" oder "GEZ-Abmeldung" nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen".
Über eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" soll akademie.de für jede weitere öffentliche Verwendung eines Verbotsworts 5.100 Euro an die GEZ bezahlen.
akademie.de: GEZ-freie ZoneBisher hatte akademie.de kostenlose Tipps und Musterbriefe im Internet veröffentlicht, die bei der GEZ-Abmeldung oder der Klärung der PC-Gebührenpflicht helfen sollten. Illegale Praktiken wurden weder empfohlen noch erläutert. Die Beiträge sind jetzt abgeschaltet, Besucher der gesperrten Seiten werden automatisch auf diese Infoseite umgeleitet, die über die in der Abmahnung übermittelte GEZ-Wortverbotsliste informiert. Bis zur weiteren Klärung der Rechtslage erklärt sich akademie.de wegen der Seitensperrung zur "GEZ-freien Zone" und setzt dafür ein Logo auf die Webseite.
Bei den von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter Zensur gestellten Begriffen handelt es sich - wenigstens im Internet - um umgangssprachlich geläufige Wortbildungen zum Thema Rundfunkgebühren. Laut Google-Sucherergebnis vom 23. August 2007 finden sich im deutschsprachigen Internet allein die Verbotsbegriffe "PC-Gebühr(en)" auf 37.100 (31.900) Webseiten und die angeblich nicht existente(n) "GEZ-Gebühr(en)" auf 99.500 (225.000) Webseiten.
Suchergebnis bei Google für "GEZ-Gebühren": www.gez.de auf Platz 1 Die Suchergebnisse bei Google für den untersagten Begriff "GEZ-Gebühren" am 23.08.2007: www.gez.de liegt auf Platz 1.
(Bild vergrößern)
Die Abmahnung zur Unterlassung "nicht existenter" oder "falscher" Begriffe auf der Website von akademie.de betrifft damit potentiell viele tausend andere Firmen, Webpublisher, Institutionen oder Personen, die die von der GEZ verbotenen Begriffe im Internet publizieren oder in Foren kommunizieren. Wegen des allgemeinen öffentlichen Interesses werden Teile der Original-Abmahnung der Rundfunkanstalten zu Dokumentationszwecken bei akademie.de veröffentlicht.
Ein Worthäufigkeits-Vergleich per Google-Abfrage zeigt, dass die - nach GEZ-Meinung "nicht existenten" bzw. "falschen" - Begriffe auf deutschsprachigen Webseiten insgesamt etwa 3.000 mal häufiger vorkommen als die Ersatzformulierungen, die in der GEZ-Wortverbotsliste als "richtig" bezeichnet werden. Nach Umschreiben der verbotenen Begriffe auf den Webseiten in abmahnsicherere "richtige" Begriffe werden die geänderten Texte bei Internet-Suchabfragen in deutscher Normalsprache wohl kaum noch im Suchergebnis auftauchen.
_________________________________________________________________
Originalauszug aus der GEZ-Abmahnung mit Wortverbotsliste nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung
"GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Bayerischer Rundfunk, München Deutschlandradio, Köln Hessischer Rundfunk, Frankfurt Mitteldeutscher Rundfunk, Leipzig Norddeutscher Rundfunk, Hamburg Radio Bremen, Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg, Potsdam/Berlin Saarländischer Rundfunk, Saarbrücken Südwestrundfunk, Stuttgart Westdeutscher Rundfunk Köln, Köln Zweites Deutsches Fernsehen, Mainz
Gebühreneinzugszentrale, Postfach 11 03 63, 50403 Köln
Per Einschreiben / Rückschein,
akademie.de asp GmbH & Co., Betriebs- und Service KG, [...], 10999 Berlin [...]
Sehr geehrte .......,
[...]
Irreführende und falsche Begriffsverwendung
[Sie] verwenden [...] auf Ihrer Internetseite eine Vielzahl irreführender und falscher Begriffe.
1.) Falsche Einzelbegriffe
Hierzu zählt zunächst die Nutzung nicht existenter Begriffe, die offenbar nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen.
Falsch:
Richtig:
GEZ-Gebühren gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-gebührenfrei von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Rundfunkgebühr gesetzliche Rundfunkgebühr
PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-Gebührenfahnder Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Fahnder Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Zwangsanmeldung Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist
GEZ-Anmeldung gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
GEZ-Abmeldung gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte
GEZ-Anschreiben Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Brief Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Briefserien mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Gebührenbescheid Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Widerspruchsbescheid Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Antwortbogen dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV
GEZ-Fälle Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-Verweigerer offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint
2.) Nicht auf die GEZ bezogene falsche Begriffe:
Daneben verwenden Sie folgende weitere falsche Begriffe:
Falsch:
Richtig:
PC-Rundfunkgebühren gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
PC-Gebühr gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Privatfahnder Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenjäger Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenhäscher Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Provisionsjäger Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Fangprämie Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Kopfprämie Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Jagdrevier des Gebührenfahnders Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Mitglied der Rundfunkgebührenzahler Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht
[...]
Mit freundlichen Grüßen
.....................................................
(Abteilungsleiter Personal und Recht der GEZ)"
Auszug aus der von der GEZ der Abmahnung beigefügten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung:
"Anlage A
(Unterlassungserklärung)
Die akademie.de asp GmbH & Co. Betriebs- & Service KG [...] 10999 Berlin, vertreten durch die akademie.de asp GmbH [...] verpflichten sich,
[...] unverzüglich die Verwendung der Begriffe: GEZ-Gebühren, GEZ für PC zahlen, GEZ-frei, GEZ-Gebührenpflicht, GEZ-Rundfunkgebühr, GEZ-Gebührenfahnder, GEZ-Fahnder, GEZ-Zwangsanmeldung, GEZ-Anmeldung, GEZ-Abmeldung, GEZ-Anschreiben, GEZ-Brief, GEZ-Briefserien, GEZ-Gebührenbescheid, GEZ-Widerspruchsbescheid, GEZ-Antwortbogen, GEZ-Fälle und GEZ-Verweigerer;
[...] unverzüglich die Verwendung PC-Rundfunkgebühren, PC-Gebühr, Privatfahnder, Gebührenjäger, Gebührenhäscher, Provisionsjäger, Fangprämie, Kopfprämie, Jagdrevier des Gebührenfahnders und Mitglied der Rundfunkgebührenzahler;
[...] zu unterlassen.
Ort, Datum
.........
(Unterschrift Vertreter akademie.de)"
Für den Fall, dass akademie.de keine Unterlassungserklärung unterschreibt, bei der die Wiederholungsgefahr vollständig ausgeräumt wird, kündigt die GEZ in der Abmahnung an, sie werde die Unterlassungsansprüche "gerichtlich geltend machen, wodurch erhebliche Kosten entstehen werden."