Die Seite beschätigte sich seit 2007 mit dem Thema Staatsmobbing in Deutschland. Staatsmobbing wurde wie folgt begriffen:
Unter Staatsmobbing verstehe man eine bestimmte und fortgesetzte Reaktion von Staaten gegen seine Bürger und gegen Ausländer. Staatsmobbing sei eine Herrschaftstechnik und eine vielfältige Methode der disziplinierenden Sozialkontrolle. Voraussetzung für Staatsmobbing sei die Beteiligung vieler Administrationen (Ämter) an der Niederhaltung und Exklusion von Bürgern. Wesentlich sei die Kooperation zwischen Behörden (Amtshilfe).
Es sei das Denunzieren von Privatpersonen, es sei das versteckte Agieren (Geheimniskräemerei) und es sei die mangelnde juristische Überprüfbarkeit der getroffenen informellen Maßnahmen. Staatsmobbing werde nach seiner Entdeckung von beteiligten Behörden als "bedauerlicher Einzelfall" dargestellt und werde von betroffenen Bürgern oft als Behördenwillkür erlebt. Staatsmobbing produziere Opfer: Staatsmobbing produziere viele Opfer, die sich als zu Unrecht als Geschädigte sehen müssten. Die Opfer seien oft"Querulanten", seien diskriminiert, und auch krankgeschrieben. Ihre Zahl halte sich regional in Grenzen, jedoch ginge die Schätzungen von einem 3 - 5 %igen Anteil von "Querulanten" aus. Die Opfer seien vorwiegend Menschen, die sich Auseinandersetzungen mit Teilen der Gesellschaft, insbesondere mit Behörden und mit Nachbarn, lieferten. Die ursprünglichen Anlässe für die Konflikte seien auf den Einzelfall bezogen zumeist marginal. Nicht selten eskaliere der Streit. Rechtsanwälte und (Verwaltungs-) Gerichte würden eingeschaltet. Erst durch durch die Initiative der Betroffenen und durch den Widerstand könne es möglich sein, Gesetze und Verordnungen zugunsten aller Bürger zu ändern.
Quelle: Staatsmobbing
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam ich ebenfalls.
Ich verweise auf den Beitrag:
Deutschland: El Dorado für sadistisch veranlagte Mobber, Korruption, und Heuschrecken Hier wurde dargelegt, dass Deutschland zum El Dorado für Sadisten wurde. Das Mobbing, die Korruption, und die Heuschrecken breiteten sich aus. Es lag u. a. an Gesetzeslücken, welche der Gesetzgeber nur sehr zögerlich schloss,
- wenn überhaupt - ! Sozusagen der Gesetzgeber als Obermobber. Obwohl es in jedem Fall
Indizien für Mobbing gab, urteilte die Arbeitsgerichtsbarkeit z. B. sehr häufig, dass
- - das Mobbing soll verfristet gewesen sein soll,
- - die Gesamtschau sei nicht möglich gewesen,
- - der Anspruch wegen Mobbing sei verfristet gewesen,
- - das Mobbing nicht substantiv dargelegt worden sei.
Es gab im El Dorado für Mobber kein Mobbing. Die Heuschrecken und die Korrupties konnten im Prinzip machen was sie wollten. Hierzu ergänzend der Beitrag:
Heuschrecken - Korruption - Mobbing - Arbeitslosigkeit
Schade das Frau Monika Wagner sich nicht an uns wendet. Noch ne Seite ist eigentlich ja nicht meine Politik.
Polarisieren & kanalisieren!
Das Wetter wurde besser!
durch eine entartete „Staatsanwaltschaft“ im Land Brandenburg!
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die freiheitliche demokratische Grundordnung, wird durch Machenschaften der Staatsanwaltschaften und von massiven Untergrundkräften oder Ähnliches im Land Brandenburg – man sagt auch „kleine DDR“ – systematisch ausgehöhlt und missachtet. Diese kriminellen Seilschaften im Staatsrock verstecken sich unter anderen hinter den Vorteilen der deutschen Förderation. Der lange Arm dieser Politmafia und Helfer reicht offensichtlich über „Dienste“ bis in das Bundesverfassungsgericht und in den EUGH.
Eine StA. die zum Staat im Staate entartet ist. Sie ist sehr richtig Ermittlungsbehörde, Anklagebehörde und sorgt für Verurteilungen. In Brandenburg aber mit kriminellen Mitteln, dabei wird das Legalitätsprinzip völlig außer acht gelassen. Es ist Amtsmissbrauch und organisierte Kriminalität innerhalb der Staatsanwaltschaften in Brandenburg. Es wird mit konstruierten Beweismitteln die von der StA nach ihrem eigenen Gusto hergestellt und einsetzt werden gearbeitet. Sogar kriminelle Elemente werden als Zeugen gegen unbescholtene Bürger, wie in unseren Fall, eingesetzt. Sie hat sogar eigene Richter auf ihre Gehaltslisten! Das schlimmste aber ist: sie findet überall willfährige Gerichte die „Par Ordre de Mufti“ handeln. Mein Beklagen richtet sich gegen die Staatsanwaltschaften des gesamten Landes Brandenburg und/oder deren Seilschaften. Die Begriffe Staatsterror und Behördenterror sowie Mobbing sind durchaus zutreffend!
Die so erstrittenen „Urteile“ insbesondere im LG Potsdam, wo ich/wir sogar von den Staatsanwalt Bak im Wartebereich „bedrängt“ wurden, hätten einen Herrn „Freisler“ oder einer Hilde Benjamin zur „Ehre“ gereicht.
Hier im Land Brandenburg finden gegen unbescholtene Bürger die Auswüchse einer Behördenkriminalität statt, die gegen meine Mädchen und gegen mich gerichtet ist.
Das alles geschieht in meinen/unseren Fall zum Schutz von einen vorbestraften vermutlichen Stasi und Staatsschutz Agenten, sowie meineidigen Intensivstraftäter und dessen Reibach. Diese Erkenntnisse beruhen auf prahlerischen Erzählungen des Zeugen der StA Helmut W. Dabei wurde von den Hintergrundkräften und Tätern vermutlich eine rote Linie überschritten und es kann nun nicht mehr zurückgerudert werden.
Angefangen hat das alles nach exzessiven Verfolgungs- und Vertreibungsangriffen durch den Auftragstäter und Zeugen der Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg Helmut W. gegen uns und der zu dessen Schutz eingeschalteten Staatsanwältin Nickel der StA Potsdam oder Luckenwalde.
Nach Bemerkungen von Kommissaren in Zossen ist diese Staatsanwältin sehr erfolgreich, dass mußte ich leider im negativen Sinn schmerzlich erfahren.
Das sich hier eine erhebliche Gefahr für unseren Rechtsstaat und gegen unser Grundgesetz sowie internationales Recht aufgebaut hat und agiert, ist für jeden der sehen will deutlich erkennbar. Wer sich dagegen zur Wehr setzt wie meine Kinder und ich wird stigmatisiert, verfolgt, vernichtet und ist hoffnungslos verloren.
Unsere Menschenrechte werden vorsätzlich mit Füßen getreten. Wer schützt meine bzw. unsere Menschenrechte gemäß dem internationalen Recht und dem Grundgesetz? Offensichtlich keiner. Ich werde von der Brandenburger Justiz behandelt wie die Nazis „Untermenschen“ behandelt, gejagt und verfolgt hatten oder haben sollen! Als Sohn von einem weiblichen NS – Opfer welsches in Berlin – Brandenburg vom SD gejagt wurde weiß ich wovon ich berichte.
Deutsche Medien setzen sich weltweit für die Menschenrechte ein. Sie benennen Verstöße gegen Menschenrechtskonventionen in vielen Ländern in aller Welt und unsere Bundeswehr verteidigt die „Menschenrechte“ mit ungefähr 8.000 Soldaten unter Lebensgefahr während hier in unseren Land Willkür gegen die eigenen Bürger stattfindet und die Anrufung entsprechender Gerichte mittels „Dienste“ verunmöglicht wird. Ist der Zeuge Helmut W. der StA zusätzlich noch Agent des V-Schutz und/oder des BND?
Öffentlicher Aufruf: Herr Bundesanwalt übernehmen Sie!!
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Auch gemäß dem GG Artikel 20 Absatz 4.
Nun möchte ich mich erst einmal vorstellen:
Ich bin jetzt im 72. Lebensjahr und war bisher unbescholten, ich war Inhaber von diversen Ehrenämtern und ich habe als Freiwilliger drei Jahre lang in der Bundeswehr gedient. Ich war 12 Jahre lang ehrenamtlich bei Gericht tätig. Im Kriminalgericht Berlin Turmstraße war ich als Laienrichter (Schöffe) tätig und ich war ehrenamtlicher Richter im Sozialgericht Berlin. Dorthin wurde ich vom Sozialverband Deutschland empfohlen. Ich war Inhaber von weiteren diversen Ehrenämtern, z.B. war ich in der Musterung bei der Bundeswehr tätig dazu wurde ich von der Bezirksverordneten Versammlung Neukölln von Berlin in seiner 500. Sitzung gewählt. Von der Bundeswehr wurde ich mit persönlicher Belobigung entlassen. Ich war und bin gerichtlich bestellter Betreuer. Jetzt habe ich noch einen Pflegling zu versorgen.
Meine Mädchen, das sind meine Tochter und meine Enkeltochter, ein Schulmädchen und ich wir werden aus politisch motivierten Gründen und als „Wessis“ im Land Brandenburg seit Mitte 2006 verfolgt und sollen aus dem Land vertrieben werden, damit unter anderen der Vorbesitzer vom Garten-Grundstück meiner Töchter, die Familie Heinz J., unseren kleinen Garten in Zossen Ortsteil F. zum Vorteil des mit einem Vorkaufsrecht ausgestatteten Sohnes Silvio J., der in Mellensee Ortsteil G. eine Werkstatt betreiben soll, den Garten zurückbekommt. Dafür will der Zeuge Helmut W. „tätig“ sein, so er selbst zu mir!
Der Zeuge Helmut W. ist der Jugendfreund der vorgenannten Familie Heinz J. und Heinz J. ist schon in dem Verfahren 7 C 153/08 des AG Zossen zusammen mit seinen Freund Herr O. als „Gefälligkeitszeugen“ für Helmut W. benannt gewesen.
Einer schützt den anderen innerhalb der beteiligten, wie in einer „Mafia“ Familie!
In den Vorgenannten Verfahren zum AZ. 7 C 153/08 wurde der Zeuge Helmut W. von mir auf Schutz und Unterlassung verklagt. Das Gericht machte aus meiner Klage wegen Schutz eine Beleidigungsklage.
Der Zeuge Helmut W. wurde am 23. 12. 2008 im AG Zossen AZ. 7 C 153/08 rechtskräftig verurteilt bei der Androhung von Ordnungsgeld in der Höhe von bis zu 25.000,00 EURO und Ordnungshaft von bis zu 2 Monaten es zu unterlassen mich zu beleidigen.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt war der Zeuge Helmut W. als Zeuge der StA gegen mich unbrauchbar. Aber das Recht interessiert dieser StA nicht im geringsten.
Wir, meine Töchter und ich, wir leben in ständiger Angst vor den Machenschaften der StA und des Zeugen Helmut W., der bis heute gegen uns tätig ist und sich um Gerichtsurteile und Anordnungen nicht im geringsten kümmert.
Wir erhalten durch die Justizbehörden in Brandenburg und in der BRD keinerlei Schutz oder Beistand. Der gerichtliche Schutz wurde uns schon bei der Antragstellung auf Schutz im AG Zossen versagt, aber erst nachdem der leitende Richter Böhme des AG Zossen in einen Aktenordner gesehen hatte. Zuvor sah er keine Probleme! und die Terrorisierungen gegen uns durch den Zeugen Helmut W. wurden vom AG Zossen relativiert.
Bundesbehörden verstecken sich hinter den Begriff „Förderation“. Die auf denen es ankommt fühlen sich nicht zuständig.
Ich wurde von der Staatsanwaltschaft sogar in den Offenbarungseid gepresst, in den völligen finanziellen Ruin als Reaktion auf unseren von der Polizei in Zossen angeregten und vom Gericht verweigerten Schutzantrag vor den Nachstellungen des Zeugen W. der StA Potsdam.
Hätte ein Freund in Berlin mich nicht freigekauft, dann währe ich im Gefängnis gelandet, ein Haftbefehl war bereits ausgestellt.
Gehen sie als „Wessi“ um Gottes willen nicht in das Land Brandenburg, wenn sie nicht verfolgt und rechtlos gestellt werden wollen, wie wir. Wir Wessis“ sind bei Rechtsstreitig-keiten in Brandenburg vogelfreie Untermenschen. Es ist unglaublich aber leider wahr!
Bei den Schützling der Staatsbehörden, den Intensivtäter und Zeugen Helmut W. geboren in 11/1949 handelt es sich um einen kranken Mann, der seit mindestens 7 Jahren auf die Einnahme vom Morphium angewiesen ist und wie er mir selber berichtete aus dem Unterweltmilieu in Berlin Kreuzberg kommt und dort eine Tag und Nacht Kneipe betrieben haben will, in der leichte Mädchen und schwere Jungs verkehrt haben sollen. Die Mittel zur Übernahme der Kneipe will er von „Ost- und Westdiensten“ bekommen haben, ohne dass der eine Dienst von den Anderen etwas wusste.
Ich/wir wurden von den Zeugen Helmut W. mehrfach privat verklagt, er verlangte u. a. Dinge als geliehen von uns zurück, die wir nicht bekommen hatten oder die er mir verkauft hatte. Zum Beispiel AZ 2 O 425/06 und 2 C 67/07 und 7 C 63/07 alle Klagen reichte er im AG Zossen ein.
Ich wurde sogar als Unschuldiger für die Straftaten des von den durch die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg geschützten Straftäter und Zeugen Helmut W. mittels konsequenter Manipulationen, Fälschungen, Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, sowie Strafvereitelung im Amt angeklagt und auch prompt durch dienstbare Brandenburger Gerichte par Ordre de Mufti verurteilt.
Weiterhin: Verstoß gegen das Legalitätsprinzip zu meinem bzw. unseren Nachteil, gegen mich durch die StA und General-staatsanwaltschaft im Land Brandenburg. Meine Tochter, eine rechtschaffende Hausfrau und Mutter, sowie meine Enkeltochter, ein Schulmädchen, sind de facto mit verurteilt und Geschädigte!
Wer kennt eine Personen oder Institutionen, die uns mittellose „Wessis“, ich bin Kleinrentner, gegen den Staats- und Behördenterror in der „kleinen DDR“ sponsert und dem Recht zum Durchbruch verhilft sowie das GG Geltung verschafft.
Es wurde sogar ein Gerichtsprotokoll im Landgericht Potsdam nachträglich „verändert“, von wem auch immer. Es wurde nachträglich ein Beschluss in das Protokoll eingefügt der während der Verhandlung nicht gefasst wurde.
Die vorsitzende Richterin Eibisch war eindeutig befangen und bedauerte während der öffentlichen Verhandlung die Existenz des Grundsatzes der „Verböserung“ und somit auch die Rechtsstaatlichkeit auf die sie vereidigt wurde, gemäß dem DRiG!
Ich sollte auf Beschluss der Richterin Eibisch auf meinen Geisteszustand untersucht werden, weil ich schwerhörig bin. Ich konnte der Gerichtsverhandlung akustisch nicht folgen. Das Grundgesetz sagt im Artikel 3 Abs. 3, letzter Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“!
Diese „Richterin“ führte sogar meine Tochter der staunenden Menge an Zuschauern im Gerichtssaal vor!
Weil ich mich geweigert hatte mich untersuchen zu lassen, wurde kurzer Hand ein „Gutachter“ in den Gerichtssaal bestellt, um mich dort während der „Verhandlung“ zu untersuchen. Dieser gab sein vorgefertigtes Untersuchungsergebnis öffentlich bekannt. Seitdem wurde ich deswegen von verblödeten und oder aufgestachelten Menschen in Brandenburg mehrfach angepöbelt.
Das Grundgesetz sagt im Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“! Meine/unsere Würde offensichtlich nicht.
Die Richterin Severin vom LG Potsdam wurde zum AG Zossen gekarrt mit dem Auftrag mich im AG zu verurteilen um Rechtssprechung ging es in meiner Sache zu keiner Zeit sondern es ging um Terror und Vernichtung von einem „Wessi“ nämlich mich. Ich bin aber gar nicht Stolz darauf ein Wessi zu sein. Tatsächlich komme ich aus Groß Berlin!
Die Glaubwürdigkeit des Vorbestraften mehrfach meineidigen Zeugen Helmut W. sowie Betrüger, Informant, Nachsteller und mehrfach Straftäter brauchte überhaupt nicht geprüft zu werden! Wörtliches Zitat der „Richterin“ Severin auf meine Frage nach der Überprüfung des Leumundes des Zeugen Helmut W.: „Darum geht es hier nicht“!!
Weiterhin wurde mir im Landgericht Potsdam das Fragerecht an einen Sachverständigen Zeugen und an den Gerichtsgutachter Dr. Schmieder verweigert. Und die StA vertreten im Landgericht Potsdam durch den „Oberstaatsanwalt“ Bak sah zu bzw. steuerte die ganzen Verfolgungshandlungen gegen mich mittels Anträge. Dabei setzte er sogar meine Tochter im Wartebereich unter Druck. Es wurde mir noch nicht einmal hinreichend „rechtliches Gehör“ gemäß dem GG zugebilligt. Ich konnte auf Grund einer massiven Erkrankung an beiden Ohren der Verhandlung akustisch gar nicht folgen. Ich habe nur einzelne Worte gehört. Auf Grund meiner Bitten doch deutlich zu Sprechen, wurde ich von der Richterin Eibisch angeschnauzt mit den Worten: „Ich kann doch nicht ständig rumbrüllen“. Mein Pflichtverteidiger sagte kein Ton dazu.
Der Zeuge Helmut W. war über mich äußerst erbost, weil ich ihm keine NS Literatur abgekauft hatte unter anderen eine Erstausgabe von „Mein Kampf“ in roten Leder gebunden. Wie ich später erfuhr benutzte er dieses „Material“ um Menschen zu Äusserungen zu verleiten und dann zu denunzieren.
Ich selbst wurde wegen Volksverhetzung zu Unrecht von den Zeugen Helmut W. angezeigt. Danach wurde gegen mich von einer Sonderkommission Jugend/TOMEG/MEGA ermittelt.
Zuvor wurde ich von den „Zeugen“ Helmut W. bestohlen. Das Diebesgut wurde der „Sonderkommission“ übergeben und sollte gegen mich als Beweismittel verwendet werden.
Meine Strafanzeige wegen des vorgenannten Diebstahls gegen den Zeugen Helmut W. wurde wie immer von der StA eingestellt.
Es ist deutlich erkennbar, dass die Behörden in Brandenburg auf dem rechten Auge blind sind.
Als dass alles nicht zum Erfolg gegen mich führte, wurde gegen mich ein Strafverfahren von der Staatsanwältin Nickel konstruiert, diese ging mit Brachialgewalt und nach bester Stasi Art (meine Meinung) gegen mich und meine Tochter vor, indem der Garten meiner Mädchen aufgebrochen wurde, sogar die Zementtonnen wurden aufgerissen, um darin meine Quittungen zu finden und der Staatsanwaltlich geschützte Straftäter mir unterschrieben hat und der ehemalige „Mitarbeiter“ der „Stasi“ sowie der „West Dienste“ Helmut W. wurde als Zeuge gegen mich vom Betrugstäter zum „Opfer“ und Zeugen aufgebaut und rücksichtslos benutzt. Zuvor wurde der Zeuge W. von der Staatsanwaltschaft Potsdam „reingewaschen“. Dazu leugnete der Zeuge W. seine eigenen Unterschriften auf meinen zwei Quittungen um mich als Fälscher zu brandmarken. Es wurde dann dass von mir beantragte Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung, Betrug usw. gegen Helmut W. wegen Geringfügigkeit, ausnahmsweise und mit Zustimmung des Gerichts eingestellt bei einer Schadenssumme von ca. 4.014 Euro vom Mahngericht Wedding in Berlin ausgerechnet. Ich wurde dann danach als Fälscher angeklagt.
Die Geschädigte ist bis auf eine kleine Summe Bargeld meine Tochter.
Gleichzeitig wurde der Tatort für eine nicht erfolgte Straftat durch mich, nämlich eine angebliche Fälschung, die ich hergestellt haben soll, nach Zossen im Land Brandenburg verlegt, damit gegen mich in Brandenburg verhandelt werden konnte. Denn in Berlin, an meinen Wohnort, hätte man nicht so gut manipulieren können, wie im Land Brandenburg, dort war der Zeuge Helmut W. angeblich Widerstandskämpfer gegen die zu ihm ach so schlechte DDR. Er leistete nach eigenen Angaben vehementen Widerstand im „Jugendwerkhof“ gegen die Arbeit und eine Lehre als Maurer. Tatsächlich wurde er wegen Landstreicherei vom Gericht zu 2 Jahre Jugendwerkhof verurteilt.
Der Widerstand gegen die Arbeit, insbesondere gegen eine Maurerlehre hinderte den Zeugen Helmut W. nicht daran im LG Potsdam unter Eid zu erklären: Ich bin vom Beruf Maurer!
Eine Maurerlehre dauert bekanntlich, auch in der Ex DDR, drei Jahre!
Ich bin nachweislich zu der mir zur Last gelegten Straftat, nämlich einer Pausfälschung, so wie sie vorliegen soll, aus gesundheitlichen Gründen gar nicht fähig!! Außerdem gibt es gar keine Fälschungen, weder durch mich noch durch sonstwer. Es gibt aber schlicht und einfach einen Zeugen nämlich Helmut W., der seine eigenen Unterschriften leugnet, um mit der Hilfe der Brandenburger Gerichte meine Mädchen und mich zu betrügen mit einem Reibach von über 4000,00 EURO!! Und das mit der aktiven Hilfe der Staatsanwaltschaften in Brandenburg, ob der Zeuge Helmut W. etwas davon abgegeben hat ist mir nicht bekannt.
Ein Sachverständiger Zeuge, der zufällig von den Anschuldigungen gegen mich erfahren hatte und dem ich dann einige meiner Unterlagen zeigte war über das Gerichtsgutachten äußerst erstaunt, und er wurde von mir sodann später als Gutachter zu einer Stellungnahme gegen das Gerichtsgutachten beauftragt. Der Diplom Graphologe, Herr Andreas von G., konnte angeblich vom Gericht nicht gehört werden, weil das LG Potsdam, so mein Pflichtverteidiger den Gerichtsgutachter nicht vorladen wollte.
Dieser Fachmann erstellte ein über 20 Seiten starkes Gegengutachten und kam unter anderen zu dem Ergebnis: „Es wurde 2 mal unterschrieben mittelschnell bis schnell“! Also keine Pausfälschungen von einer Unterschrift!! Weil das Gericht den Gerichtsgutachter nicht vorladen wollte, so mein Pflichtverteidiger zu mir, konnte er meinen sachverständigen Zeugen nicht vorladen lassen, um dann angehört zu werden. Auch kam der Diplom Graphologe zu völlig anderen detaillierten und begründeten Ergebnissen als der Gerichtsgutachter.
Der Gerichtsgutachter Dr. Schmieder sagte vor dem Amtsgericht Zossen aus: er könne absolut nicht feststellen, wer die Unterschriften hergestellt hat, aber Helmut W. war es nicht! Und weiter auf befragen durch meinen Anwalt: ...ja das kann jeder hier im Gerichtssaal gewesen sein! Auf eine weitere Nachfrage: ja, auch der Zeuge Helmut W., dabei lachte er. In soweit ist das Gutachten ein Widerspruch in sich und ohne Ergebnis. Deshalb ist es auch nicht Gerichts verwertbar, mein schriftlicher Antrag auf ein Gegengutachten schon im AG Zossen wurde nicht zur Kenntnis genommen und nicht entschieden!!
So ein vorgehen kann niemals rechtstaatlich sein und begründet den Mangel an rechtliches Gehör gemäß dem GG erheblich!!
Ich bzw. wir haben den Rechtsweg – so glaube ich – fast völlig ausgeschöpft. Und als „Kleinrentner“ sowie ohne hinreichende geldlichen Mittel bin ich auf dem Gebiet der Ex Stasi Diktatur ein rechtloser „Untermensch“. Zumindest fühle ich mich so.
Ich will und kann mit dieser willkürlichen und konstruierten Vorstrafe und den Folgen von diesem Terrorurteil nicht leben!!
Es wird dringend angeregt die beteiligten Staatsanwälte, Zeugen und Richter auf ihre Stasi Vergangenheit und andere „Dienste“ zu überprüfen.
Die von den Staatsanwaltschaften exzessiv geschützte Person Helmut W. der nach seinen eigenen Angaben aus der DDR „geflüchtet“ sein will, wobei es zwei Tote gegeben haben soll, diese sollen „Abgeknipst“ worden sein, so der Zeuge Helmut W. zu mir. Helmut W. will gewusst haben, dass einer seiner Begleiter, die ihm von der Stasi „mitgegeben“ wurden, einen Unfall haben sollte, um dann in der DDR bestraft werden und um seine Flucht dramatischer erscheinen zu lassen. Dass seine beiden Begleiter erschossen werden sollten will er nicht gewußt haben erzählte er mir unter Tränen und dass war für mich durchaus glaubwürdig.
Gegen den Zeugen W. wurde sogar wegen unerlaubten Waffenbesitz und Handel ermittelt.
Es mussten mehrere Strafanträge gegen diesen Menschen, den Zeugen Helmut W., erstattet werden, die fast alle und am laufenden Band wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt wurden.
Im AG Zossen ranzte mich die Richterin Severin vom Landgericht Potsdam an mit den Worten: sie haben den ja schon wieder angezeigt! Auf die Idee, daß der Zeuge Helmut W. schon wieder straffällig geworden ist was, genügend Anlass zum Rügen gab, kam diese „Richterin“ nicht!
Ein Strafanzeige wegen Meineide getätigt vor dem Landgericht Potsdam gegen diesen Zeugen Helmut W. wurde sogar wegen fehlenden Anfangsverdacht von der StA Potsdam eingestellt, fast alles was der Zeuge W. aussagte war gelogen, obwohl als Beweis für den Meineid des Zeugen W. vor dem LG Potsdam u. a. eine schriftliche richterlicher Aussage bzw. Verfügung aus Berlin in Sachen 16 C 236/07 AG Neukölln von mir als Beweis vorgelegt wurde. Einen stärkeren Beweis gibt es nicht!
Die vorgenannte Klage ging für mich verloren, unter anderen weil im AG Wedding dem Mahngericht die Akte „bereinigt“ wurde und drei wichtige Schriftstücke gestohlen wurden. Akteneinsicht hatte laut Auskunft und Rechner gestützter Dokumentation in Mahngericht Wedding nur die Rechtsanwältin Zaworker jetzt Scharfenberg aus Berlin des Zeugen Helmut W. und im Streitgericht Neukölln keiner. Außerdem hatte ich wegen Geldmangel keinen Rechtsbeistand.
Weiterhin wurden Strafanträge gegen den Zeugen W. wegen Nachstellen, Beleidigung, Betrug, Morddrohungen, Postdiebstahl, Fälschung von Polizeidokument, uneidliche Falschaussage, Verstoß gegen das BTM Gesetz, Verordnung von Morphium, Falsche eidesstattliche Versicherungen, usw. wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Zu Beginn der Verfolgung gegen meine Kinder und gegen mich kündigte der Straftäter und Zeuge Helmut W. mir an: er werde uns Moppen, Verfolgen, Anzeigen, Verklagen usw. bis alle Menschen im Ort uns meiden und wir verschwinden, damit die Verkäuferin des Garten in F. von meiner Tochters Grundstück ihr ehemaliges Grundstück mittels Vorkaufsrecht zurückerhält. Er, Helmut W., ist der Jugendfreund der Verkäuferin. Er sei auch für „Wühlarbeit“ von der Stasi ausgebildet worden. Das tat er dann auch. Ich bin jedoch immer noch dort. Ich wurde sogar mehrmals mit Mord bedroht, und körperlich angegriffen. Der Zeuge Helmut W. hat mich sogar mit einem Moped von der Straße abgedrängt, so dass ich gestürzt bin, als ich mit einem Fahrrad fuhr. Er hat auch mehrfach mein Fahrrad manipuliert, einmal stürzte ich auf die Fahrbahn der B 96 vor einen PKW. Er, der Zeuge Helmut W. drohte mir an, er habe noch von der Stasi seinen Derringer mit dem er mich erschießen will. Wir leben deshalb seit Jahren in ständiger Angst!
Die StA in Brandenburg machte aus meiner 1. Strafanzeige wegen der Morddrohung gegen mich durch den Zeugen W. eine Beleidigungsklage und stellt das Verfahren danach wegen Geringfügigkeit ein.
Weiterhin drohte mir der Zeuge W. an, dass wir uns gegen ihn nicht wehren können weil alle Nachbarn zu ihm halten und weil er gute Kontakte zu alten „Stasi-Gruppen“ und der StA haben würde und zu den Diensten der BRD. Außerdem werde er von der Staatsanwaltschaft im Land Brandenburg geschützt. Ich sollte ihn anzeigen und verklagen so oft ich will er gewinnt jeden Prozess, aber nur in Brandenburg an seinen Wohnort weil er Widerstandskämpfer gegen die DDR gewesen sei, daß war aber nur seine angeblich von der Stasi aufgebaute Legende, dass hatte er mir mehrfach selbst erzählt.
Weil der Zeuge Helmut W. aber nur im Land Brandenburg geschützt wird verlegte er seinen Hauptwohnsitz kürzlich nach L. im Brandenburg.
Nach des Zeugen W. seinen Eigenen Erzählungen und einen totalen nervlichen Zusammenbruch mit der Ankündigung seiner Selbsttötung mit Morphium im Monat Februar oder Anfang März 2006 in L. ergab sich für mich folgendes Bild: Tatsächlich hatte W. im „Jugend Werkheim“ der DDR wegen Landstreicherei in Haft gesessen. Dort sei er von der „Stasi“ auf „Linie“ gebracht worden, hätte so Stasi Kontakte bekommen und aufgenommen und sei von derselben als Agent gegen den „Westen“ von einer „Hauptabteilung für das westliche Ausland des Ministerium für Staatssicherheit“ ausgebildet und geführt worden. Nach Beendigung der Ausbildung währe er nach
Berlin-West als „Schläfer“ geschickt worden. Sein Deckname ist „Schlauberger, Schlaumeier oder Schlaukopf“ den er mir damals weinend nannte. Auf jeden fall kam das Wort „schlau“ in den Decknamen vor.
In den Westen angekommen habe er zu den westlichen Diensten Kontakt aufgenommen und sei auch für diese tätig geworden.
Er sei von dem West Diensten u. a. während dem Fall der Mauer am Brandenburger Tor als Agent Provokateur gegen Grenzsoldaten der DDR eingesetzt gewesen, davon will er noch Video-Aufnahmen haben, habe aber zuvor seinen Führungsoffizier informiert. Bei dieser Begegnung in Potsdam habe ihn sein Führungsoffizier versichert, dass seine Akte vernichte werde oder schon vernichtet sei, es könnten jedoch noch Quittungen mit seiner Unterschrift anderswo vorhanden sein, davor habe er Angst.
Wenn W. Kontakt zur Stasi aufnehmen wollte mußte er nach Berlin Lichtenberg zum Ministerium gehen und dort den Hintereingang, an der Gottstraße oder ähnlich, benutzen. Wenn er zu seinen Führungsoffizier einbestellt wurde musste W. immer nach Potsdam auf den Berg oder so ähnlich erscheinen.
Weise beklagte sich bitterlich darüber daß alle ihn immer nur ausgenutzt und unterbezahlt hätten auch die Stasi und die westliche Dienste mit Beträgen zwischen 200 und eintausend Mark.
Als er krank wurde haben ihn die Westlichen Dienste in die Schweiz, in der nähe von Zürich, zur Kur geschickt. Die Kur blieb ohne erfolg. Jetzt will der Zeuge Helmut W. eine Opferrente in der Höhe von 250,00 EURO monatlich vom Westen bekommen.
Für mich war, daß alles was er mir damals sagte ein Ding der Unmöglichkeit. Jetzt weiß ich es besser!
Meine Tochter und Enkeltochter trauen sich nicht mehr nach Brandenburg in ihren Garten zu fahren und diesen zu benutzen wegen der Drangsalierungen und den Morddrohungen durch den Zeugen W. deshalb sind ihre Grundrechte usw. gravierend eingeschränkt. Auch in dieser Sache ist das GG tangiert.
Wir bzw. ich hatte mich mit einer Petition an den Bundestag gewand. Dieser gab die Sache angeblich zuständigkeitshalber an den „Petitionsausschuss“ des Landtages von Brandenburg ab, also an das Land Brandenburg an diejenigen gegen die ich Beschwerde führen musste.
Die Seilschaften im Land Brandenburg „betreuen“ mich bzw. uns noch immer. So sind auf den Weg vom Deutschen Bundestag zum Landtag Brandenburg die Anlagen, das waren die Beweismittel zu meiner Petition verschwunden und der Landtag, dort der Petitionsausschuss vertreten durch dem MDL Thomas Domres, hat sodann über meine „halbe“ Petition ablehnend – wie erwartet – entschieden ohne jegliche Kenntnis der Beweislage!
Weiterhin Schreibt Herr Domres MDL Brandenburg: „ Der Petitionsausschuss muss Ihnen mitteilen, dass er keine Veranlassung sieht, nach mehreren Jahren noch Hintergründe für die Einstellung der Verfahren zu untersuchen.“ Meine letzte Strafanzeige ist vom 27.10.2011. Die Angriffe des Zeugen Helmut W. gegen uns/mich und Beleidigungen gehen ununterbrochen weiter. Das Alles nur weil wir in Brandenburg keinerlei Schutz haben.
Meine Klage an den EUGH ist vom 30. 8. 2010 Beschwerde Nr.:52573/10! Soviel zum Begriff mehrere Jahre. Die Verfassungsklage ist vom 20.02.10 AZ. 2 BvR 405/10.
Andererseits werden noch jetzt Greise auf Tragen in die Gerichtssäle gekarrt.
Im Übrigen spricht die Zurückweisung meiner Petition vom Landtag in seiner gesamten Begründung „Bände“ über deren Rechtsauffassungen.
Zum weiteren Sachvortrag und Beweisantritt füge ich nun meine Petition vom 09.01.2011 AZ: Pet 4-17-07-3120-023790 an den Deutschen Bundestag an. Alle darin angegebenen Beweismittel können vorgelegt werden!!
Aus rechtlichen Gründen habe ich den Familiennamen des Täters in „W.“ abgeändert.
Wolfgang Hirse Weserstraße 74
Postfach 44 04 48
12059 Berlin
Tel.: 030-687 11 48
An den Berlin, 09. 01. 2011
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
P e t i o n
Wolfgang Hirse P E T E N T
wh.: Weserstraße 74 (Postfach),
in 12059 Berlin Neukölln
G E G E N
die Staatsanwaltschften (StA) des E I N G A B E G E G N E R
Landes Brandenburg
W E G E N
falscher Anwendung der StPO, ins besondere den § 153 StPO. Verstoß gegen das Legalitätsprinzip zu meinem Nachteil, gegen mich von der StA im Land Brandenburg. Konsequente Manipulation(Richter Fahsel) gegen mich zum Schutz von einem gerichtsnotorischen, meineidigen Straftäter und Strafvereitelung im Amt, sowie Rechtsbeugung durch die Staatsanwaltschaft. Die Justiz des Landes Brandenburg hatte mich zum Offenbarungseid genötigt. Danach wurden mir mit Datum vom 28.12.2010 von der Brandenburger Justiz meine Rente und die Grundsicherung gepfändet, was nicht rechtens ist nach meiner Rechtsauffassung und Erfahrung als Laienrichter und ehrenamtlicher Richter denn ich bin ohne Schuld.
Ich bin mit der Nennung von meinen Namen und Wohnort einverstanden, falls der Petitionsausschuß meine Petition im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nutzt.
Vorab bitte ich den Ausschuß: Wenn Sie Post an mich schicken, machen Sie das bitte mit der Deutschen Post,
weil mich Post über Privatpostdienste nicht erreichen.
Zuerst möchte ich mich vorstellen: Ich bin im 71. Lebensjahr und war bisher unbescholten. Der Petitionsausschuß ist meine letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit.
Ich habe als Freiwilliger drei Jahre lang in der Bundeswehr gedient. Ich war 12 Jahre lang ehrenamtlich bei Gericht tätig. Im Landgericht Berlin Turmstraße war ich als Laienrichter (Schöffe) tätig und ich war Ehrenamtlicher Richter im Sozialgericht Berlin. Dorthin wurde ich vom Sozialverband Deutschland empfohlen. Ich war Inhaber von weiteren diversen Ehrenämtern, z.B. war ich in der Musterung bei der Bundeswehr tätig dazu wurde ich von der Bezirksverordneten Versammlung Neukölln von Berlin in seiner 500. Sitzung gewählt. Von der Bundeswehr wurde ich mit persönlicher Belobigung entlassen. Ich bin gerichtlich bestellter Betreuer. Jetzt habe ich noch ein Pflegling.
Siehe Beispielhaft Anlage 1 die Berufungsurkunde und Anlage 2, Danksagung und Ernennungsurkunde des Verteidigungsministers Anlage 3.
Einführung:
Das Problem liegt vermutlich u. a. in der zweifelhaften Auslegung des § 153 der StPO durch die Justiz im Land Brandenburg.
Es sollten die Rechtsdinge in Deutschland dahingehend verbessert werden, daß eine Anrufung des EUGH entbehrlich wird!
Ich habe die mir durch die Staatsanwaltschaft (StA) des Landes Brandenburg zur Last gelegten Straftaten nicht begangen und bin schon aus gesundheitlichen Gründen gar nicht fähig diese mir zur Last gelegten Straftaten, nämlich zwei Unterschriftsfälschungen so herzustellen wie sie vorliegen. Tatsächlich gibt es gar keine gefälschten Quittungen sondern nur das Leugnen der eigenen Unterschriften durch den gerichtsbekannten meineidigen Straftäter, den Zeugen W., der von der StA Brandenburg mit allen Mitteln auch Unredlichen geschützt wird. Die StA Brandenburg hat dafür gesorgt, daß ich für den Betrug usw. des Zeugen W. als Fälscher verurteilt wurde.
Bei dem vorbestraften Täter, der von der StA als Zeuge gegen mich regelrecht aufgebaut wurde handelt es sich um Helmut Wolfgang W., fortan kurz „Zeuge W.“ genannt, geboren am 24.11.1949 Wohnhaft, Ebertystraße 43, in 10261 Berlin, es gibt noch weitere Wohnanschriften von ihm mit mehreren Wohnsitzen in Berlin und Brandenburg.
Der Zeuge W ist ein kranker Mann, der seit mindestens 6 Jahren auf die regelmäßige Einnahme vom Morphium angewiesen ist. Er äußerte sich mir gegenüber: „daß er an dem Morphium eines Tages zu Grunde gehen werde“ und wie er mir selber berichtete aus dem Unterweltmilieu in Berlin Kreuzberg kommt und dort in der Urbanstraße eine Tag und Nacht Kneipe mit einen französisch klingenden Namen (Mon bin...) betrieben haben will, in der leichte Mädchen und schwere Jungs verkehrt haben sollen. Er will auch Geldeintreiber für Spielhallen Bosse in Berlin gewesen sein. Außerdem geriert sich der Zeuge W. als „Widerstandskämpfer“ gegen die DDR. Tatsächlich hat er nach eigenen Erzählungen im Jugendwerkheim der DDR, Widerstand gegen die Arbeit geleistet. In dieses Heim will er wegen Landstreicherei gekommen sein und seine Frau Mutter soll ihr Lebensunterhalt an Männer verdient haben. Wir waren kurze Zeit bis ca. Mai/Juni 2006 lose befreundet.
Mein Wunsch:
Ich möchte vom Makel eines Vorbestraften Straftäter und Schuldner befreit werden und der Schaden soll geheilt werden. Wiederaufnahme des Verfahrens, mit rechtsstaatlichen Mitteln an meinen Gerichtsstandort, unter Zulassung aller Beweismittel. Anhörungsmöglichkeit für Zeugen und Gutachter. Ausschluß der StA des Landes Brandenburg. Verteidigung mit meinen Wahlanwalt. Die Schuldigen sollten möglichst zur Rechenschaft gezogen werden. Ich möchte auch und unbedingt daß Angehörige, Freunde und meine Kinder den Glauben an den Demokratischen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland wiederfinden.
Sollte ein Rechtsanwalt von Nöten sein so ist mein Wahlanwalt Herr RA Mathias Liess, Reinhardstraße 15, in 10117 Berlin, sofern die Kostenfrage gelöst ist.
Zum Vorgeschehen:
Nachdem meine Tochter und Enkeltochter, sich in Brandenburg in dem schönen Dorf Funkenmühle bei Wünsdorf einen Garten gekauft hatten, lernte ich einen Herrn W. aus dem Nachbardorf Lindenbrück kennen. Er wurde mir von den Verkäufern des Gartens an meine Kinder vermittelt. Dieser W. verkaufte mir/uns zunächst vier Fenster, die wir zum Bauen von einer kleinen festen Laube gut gebrauchen konnten. Es kann Ende 03 bis Anfang 04 gewesen sein.
Später stieg der Zeuge W. mehrmals in das Grundstück meiner Töchter ein und zerstörte die mir zuvor verkauften Fenster nach und nach und andere Dinge. Vieles wurde auch gestohlen. Es ist wegen der fehlenden Zeugen nicht beweisbar. Einmal habe ich den Zeugen W. über den Zaun zum Nachbargrundstück flüchten gesehen.
Ich hatte meine Töchter (Tochter und Enkeltochter) angeboten ihnen bei dem Bauen behilflich zu sein.
In der Folge lieh sich der Zeuge W. Werkzeuge und Geld von mir, weil ich grundsätzlich hilfsbereit bin und der Zeuge W. unter anderen seine Hilfe bei den geplanten und begonnenen Bauvorhaben versprochen hat, worüber ich mich sehr gefreut hatte da ich Schwerbehindert bin, an einen Tremor leide, chronisch Krank und Gehbehindert bin. Es blieb aber nur ein Versprechen.
Als der Wert der geliehenen Werkzeuge, Heimwerkermaschinen und das Bargeld immer größer wurde und der Zeuge W. einen für mich großen Betrag nämlich 1.250,00 EUR und 2 teure Maschinen geliehen haben wollte, habe ich für die vielen Zettel, die als Quittungen dienten und ohne richtige Unterschriften waren, richtige Quittungen verlangt. Die Werkzeuge standen im Eigentum meiner Töchter und Tausend EURO Bargeld verlieh ich mit dem Einverständnis meiner Tochter aus deren Baukasse an den Zeugen W. Damit war W. einverstanden und ich schrieb zwei Quittungen auf Vordrucke von einen Quittungsblock aus, die W. dann in seinem Wohnwagen prüfte und unterschrieb, während ich im Vorraum wartete. Er bekam dafür von mir die vielen Zettel zurück. Das war im April 2006.
Nachdem ich den Zeugen W. die 1.000,00 EUR von meiner Tochter aus ihre Baukasse und 250,00 EUR von meinem Geld geliehen hatte sowie die beiden Maschinen wurde der Zeuge W. immer unberechenbarer und mir gegenüber zänkisch. Er zeigte sich im nach hinein über mein Verlangen nach korrekten Quittungen sehr erbost.
Zur Sache:
Im Sommer 06 fing der Zeuge W. plötzlich an mich und später auch meine Tochter und Enkeltochter zu betrügen, zu beschimpfen, die Enkeltochter war zu Beginn der Verfolgungen/Nachstellungen durch den Zeugen W. ein 15 jähriges Schulmädchen. Sie ist jetzt Studentin. Meine beiden Mädels wurden wie ich selber mit Mord bedroht. Der Zeuge W. verfolgte meine Töchter bis nach Berlin und lungerte in der Umgebung von ihrem Wohnhaus herum. Auch vor dem Haus, in dem ich wohne lungerte er herum und beklebte meine Wohnungstür mit bedrohlichen Nachrichten. Er verlangte immer wieder von mir, daß ich ihn verklagen soll. In Brandenburg, denn dort würde er jeden Prozeß gegen mich gewinnen. Er würde von der Staatsanwaltschaft als ehemaliger „Widerstandskämpfer“ gegen die DDR geschützt werden, dabei lachte er in einer unnatürlichen, aggressiven Art. Ich habe deswegen sofort und zu Beginn der Drangsalierungen, den Kontakt zu dem Zeugen W. abgebrochen. Das war Ende Mai oder Anfang Juni 06. Ich glaubte zu Anfang nicht an den Schutz des Zeugen W., wurde durch die Staatsanwaltschaft eines besseren belehrt.
Ich wurde zunächst von den Zeugen W. mit schwer beleidigenden Schmähbriefen überhäuft.
Siehe Anlagen 3 bis 6.
Der Zeuge W. ist ein sehr gefährlicher Mensch. Meine Mädels und ich haben ihn erlebt!!
Alle „Briefe“ des Zeugen W. sind ohne Unterschrift, ebenso wie die vielen Zettel die der Zeuge W. mir zuerst als Quittung gegeben hatte. Schon deshalb hätte ich gar keine Pausfälschungen herstellen können, denn ohne Vorlage kein Pausen. Unabhängig davon, daß ich so etwas nicht tun würde und auch nicht getan habe. Ich bin nach wie vor ohne Schuld.
Das der Zeuge W. meine Kinder und mich verfolgt, beleidigt und mit Mord bedroht hat, beweist auch das Urteil des AG Zossen vom 23.12.2008 zum AZ.: 7 C 153/08. Sowie das dazu gehörige Gerichtsprotokoll vom 18.11.08. Auf Grund von meiner Klage unter Beweisantritt und Zeugenaussagen wurde der Zeuge W. verurteilt.
Siehe Anlage 7 und 8 Verurteilung des Zeugen W. und Gerichtsprotokoll.
In dem Urteil wurde durch das Gericht explizit auf die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen hingewiesen.
In eine der falschen eidesstattlichen Versicherungen leugnet der Zeuge W. die Bedrohung meiner Mädels, obwohl das Gericht die Bedrohungen festgestellt und dokumentiert hat!
Siehe Anlage 7 und 8 wie vor.
Ursprünglich hatten wir bei dem AG Zossen einen Antrag auf Schutz gegen W. gestellt, der uns ständig im Garten meiner Kinder bedrohte und auch noch heute bedroht, sofern er sich vor Zeugen sicher und unbeobachtet fühlt. Der Schutz wegen Nachstellen, Bedrohungen, Beleidigungen, Morddrohungen, versuchte Brandstiftungen, Postdiebstahl, Sachbeschädigungen, körperlichen Angriffen gegen meine Mädels und gegen mich usw. wurde uns vom AG Zossen nicht gewährt.
Meine Tochter und Enkeltochter getrauen sich seit 2006 nicht mehr allein in ihren Garten. Sie können sich nur unter männlichen Schutz in dem Garten, dem Ort, sowie in der Umgebung bewegen. Sie/wir sind also in unseren Grundrechten erheblich eingeschränkt. Wir Leben alle in ständige Angst nach Drohungen gegen unser Leben und diversen körperlichen Angriffen durch W.!
Siehe Anlage 7 und 8 wie vor.
Ich selbst wurde von W. mehrmals mit Mord bedroht. Die erste Morddrohung gegen mich durch den Zeugen W. wurde von mir am 24. 07. 06 angezeigt.
Siehe Anlage 9, Bestätigung über eine Strafanzeige gegen den Zeugen W.
Der in der Anzeige vom 24.07.06 mit angezeigte Verstoß gegen das BTM Gesetz wurde von der StA eingestellt. In dieser Sache warf mir W. vor, ich hätte ihm die Morphium Tbl. gestohlen. Die Tabletten 20 Stück sollen einfach so auf den Tisch herumgelegen haben, eine tödliche Dosis! Meine Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen den Zeugen W. wurde von der StA nach § 153 Abs. 1 der StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt und die StA schützt den Täter.
Siehe Anlage 10, Einstellungsbeschluß der StA mit meiner Anzeige.
In den anwaltlichen Schreiben des W. vom 21. 07. 06 verlangt der Anwalt des Zeuge W.: „Namens und in Vollmacht unseres Mandanten haben wir Sie aufzufordern folgende, „Ihnen weder verkaufte noch zur dauerhaften Nutzung überlassene Gegenstände herauszugeben: ...4. einen Streifen Tabletten Stada M 10 mg und 5. einen Streifen Tabletten Stada M 30 mg“. Stada M: Das M steht für Mophium!! Damit sind die Lügen des Zeugen W. in dieser Sache hinreichend bewiesen!! Aber auch die konsequenten Manipulationen der StA.
Siehe Anlage 10a das anwaltliche Schreiben gerichtet an meine Tochter und an mich.
Als dritte Straftat des Zeugen W., die ich am 24.07.2006 Angezeigt hatte, nämlich eine Urkundenfälschung von einem Polizeidokument, welches der Zeuge W. öffentlich ausgehangen hatte, machte die StA zu einer „Nichturkunde“.
Siehe Anlage 11, die Fälschung mit der Unterschrift des PK Kunath.
Jeder, der von mir befragten Polizisten, und ein RA, die das veränderte Polizeidokument gesehen hatten, sagten, mir: es ist eine Urkundenfälschung!
Besonders perfide ist der o. g. Anschlag auf mich/uns mittels des öffentlichen Aushangs an das schwarze Brett in Funkenmühle mit diesem gefälschten Polizeidokument, welches W. mit „Gegendarstellung“ überschrieb. W. nahm dazu einen Brief von mir und oder meine Tochter. Er hängte den Brief an das schwarze Brett in Funkenmühle öffentlich aus, rief die Polizei und erstattete am 10.07.2006 Anzeige wegen Verleumdung gegen mich. Eventuell gegen meine Tochter. Das Formblatt der Polizei mit der Bestätigung über seine Anzeige, mit der Unterschrift des Polizeibeamten, veränderte W., trug meinen Namen ein und erweckte so den Eindruck, als würde die Polizei gegen mich ermitteln. Es heißt auf dem Polizeidokument: „Ich stelle Strafantrag gegen oben genannte“. Oben genannt ist: mein nachträglich eingetragener Name!
Siehe Anlage 11 wie vor. Polizeiliche Bestätigung.
Es folgten willkürliche Klagen von W. z.B. auf Rückgabe von geliehenen Gegenständen, die ich gar nicht bekommen habe und Schmerzensgeldforderungen per Privatklage und privat Verträge, die in die Tausende gingen, sowie falsche Anzeigen gegen mich und meine Tochter.
Zum Beispiel, die Klage zum AZ 2 C 67/07 AG Zossen. Die Klage des Zeugen W. endete mit einem Vergleich vom 16. 05. 2007. In den der Zeuge W. seine erfundenen Anschuldigungen nicht aufrecht erhielt.
Siehe Anlage 12 der Vergleich.
An diesen Vergleich hatte sich der Zeuge W. noch nicht einmal drei Stunden gehalten und er hat sich bis heute nicht daran gehalten.
Es ist mir nicht möglich alles das, was der Zeuge W. „veranstaltet“ hat an Verfolgungen, Mobbing, Straftaten vorzutragen, es würde ein Buch werden und überfordert meine Möglichkeiten. Ich versuche mich so kurz wie möglich zu halten.
Auch ich/wir erstatteten Anzeigen z. B. wegen Urkundenfälschung, Nachstellen, Hausfriedensbruch, Morddrohungen, Beleidigungen, der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen, Meineid, Postdiebstahl, Vortäuschen von Straftaten, Beauftragung zum Handel mit Morphium, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, uneidliche Falschaussagen usw. Es ist dermaßen viel gegen uns passiert, daß ich die Übersicht verloren habe. Fast alle Verfahren gegen W. wurden am laufenden Band wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO von der Staatsanwaltschaft Potsdam, der GenStA, und dem zuständigen Gericht eingestellt! Auch deshalb eingestellt, weil der Zeuge W. noch nicht erheblich vorbestraft ist. Das ist ja auch kein Wunder, wenn zuvor fast alle Ermittlungsverfahren wegen „Geringfügigkeit eingestellt“ wurden.
Siehe Anlage 13 Bescheid der StA. vom 31.01.2008.
Auch Straftaten des Zeugen W. gegen andere Menschen aus Nachbarorten wurden nicht verfolgt bzw. eingestellt!!
Mit dem Bescheid der StA vom 31.01.2008 wurden gleich 4 Verfahren auf einen Streich eingestellt! Davon drei wegen der Geringfügigkeit und mit Zustimmung des Gerichtes und ausnahmsweise. Einstellungen am laufenden Band!!
1. Einstellung aus den vorgenannten Bescheid: Das Verfahren vom 30.08.2007 wurde nach meinen/unseren Schilderungen von den am Ort erschienenen Polizisten Herr Lutter aufgenommen und als Nachstellen eingeordnet. Auf Anregung des Herrn Lutter und von seinem Kollegen habe ich dann mein Erinnerungsprotokoll vom 30.08.2007 geschrieben und an die Wache in Zossen geschickt.
Siehe Anlage 14 Erinnerungsprotokoll.
Ich wurde nach der von der Polizei aufgenommenen Anzeige gegen den Zeugen W. in Berlin im Abschnitt 54 in der Sonnenallee von einem Kommissar Schmidt am 31.10.07 vernommen.
Siehe Anlage 15, Vorladung als Zeuge.
Der Kommissar Schmidt sagte zu mir am Schluß der Vernehmung: „Wenn daß kein Fall von Nachstellen ist, dann weiß ich nicht was Nachstellen bedeutet!“
Ich wurden in dieser Sache von der StA auf den privat Klageweg verwiesen, denn z.B. Morddrohungen usw. sind in Brandenburg, dort bei der „Staatsanwaltschaft“, nicht von öffentlichem Interesse und die StA stellt somit sogar Frauen und Schulmädchen schutzlos!!
2. Einstellung: Zu meinen Strafantrag vom 12.09.2007 kam es zum nachfolgend geschilderten Vorgang: Ich wurde am 07.09.07 von einen KK in Zossen vernommen, weil der Zeuge W. gegen mich Anzeige wegen angeblicher Urkundenfälschung ca. ein Jahr nach der angeblichen Tat gestellt hatte. Während der Vernehmung gab es unschöne Vorfälle durch ein Fehlverhalten des vernehmenden KK, der mich sogar bedrohte. Deshalb hatte ich die Vernehmung abgebrochen und dessen Vorgesetzte kontaktiert. Ich schrieb am 12.09.2007 eine Stellungnahme an die StA mit meinen Strafantrag auf Seite 2 mit folgenden Worten: „Auf meine berechtigte Frage, was das Ergebnis meiner Schriftproben ergeben hat, die ich der Polizei und der Staatsanwaltschaft zur Verfugung stellte wollte er zunächst nicht antworten, er schnauzte mich dann an und sagte: sie haben die Quittungen gefälscht.
Das ist natürlich kompletter Quatsch. Ich habe nichts gefälscht!!
Ich erstatte gegen Helmut W.
Anzeige und stelle Strafantrag
wegen dem Verdacht der Vortäuschung einer Straftat, Betrug und Unterschlagung, sowie nach allen in frage kommendem Paragraphen.“
Siehe Anlage 16, meine Stellungnahme vom 12.09.2007 mit meiner Anzeige auf Seite 2.
Auch dieses Verfahren gegen den Zeugen W. wurde von der StA wegen Geringfügigkeit und mit der Zustimmung des Gerichtes eingestellt. Bei einer Schadenssumme von 4.014,80 EUR. vom Mahngericht Wedding ausgerechnet und ohne Zinsen. Eigentlich endet die Geringfügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland bei einem Wert von ca. 50,00 EUR.
3. Einstellung: In den Verfahren wegen Schutz vor Nachstellungen und Morddrohungen usw. des Zeugen W. gegen meine Tochter, Enkeltochter und gegen mich, erstattete ich mit Datum vom 12. 12. 2007 und 1. 12. 2007 Strafantrag wegen der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt.
Siehe Anlage 17 und 18 meine Anzeigen in Ausdruck.
Auch dieses Verfahren gegen den Zeugen W. wurde von der StA wegen Geringfügigkeit und mit der Zustimmung des Gerichtes eingestellt.
Einzelne Falschaussagen in der vorgenannten falschen Versicherung an Eides statt sind zusätzlich noch in dem Verfahren wegen Beleidigungen zum AZ 7 C 153/08 sowie das dazu gehörige Gerichtsprotokoll vom 18.11.08 bewiesen.
Siehe Anlage 7 und 8 sowie die falsche Eidesstattliche Versicherung vom
30. 11. 2007.Anlage 19.
4. Einstellung: In den Verfahren wegen Schutz vor Nachstellungen und Morddrohungen des Zeugen W. gegen meine Tochter, Enkeltochter und gegen mich, erstattete ich mit Datum vom 18.12.2007 einen weiteren Strafantrag wegen der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt.
Siehe Anlage 20.
Die Generalstaatsanwaltschaft unterstützt die Einstellungen der untergeordneten Behörde mit Schreiben vom 09. Mai 2008!
Siehe Anlage 21.
Außerdem liegen mir noch weitere Einstellungsbescheide nach 153 StPO vor, die ich gar nicht mehr zuordnen kann. Zum Beispiel Schreiben der StA vom 10.03.2008 wegen der Abgabe einer „falschen Versicherung an Eides Statt“ nach § 153 Abs.1.
Siehe Anlage 21a Einstellungsbescheid.
In dem Berufungsverfahren wegen Schutz vor dem LG Potsdam zum AZ 13 S 138/07 hat der Zeuge W. eine weitere falsche eidesstattliche Versicherung mit dem Datum vom
17. 12. 2007 vorgelegt.
Siehe Anlage 22 die Eidesstattliche Versicherung des Zeugen W.
Wegen dieser weiteren falschen eidesstattlichen Versicherung habe ich mit Datum vom 17.03.2008 über die Generalstaatsanwaltschaft und über das alte AZ 54 Zs 172/08 einen weiteren Strafantrag gestellt.
Siehe Anlage 23 meine Anzeige und Strafantrag.
Dieses Verfahren wurde offensichtlich mit dem Schreiben der GenStA vom 09.Mai 2008 zum AZ 54 Zs 172/08 mit eingestellt. Gleichzeitig wurden alle Einstellungen nach 153 Abs. 1 StPO bestätigt.
Siehe Anlage 24.
Die GenStA ist also an den Schutz des Zeugen W. zu meinen Nachteil erheblich beteiligt!!
Es gibt auch noch viele uneidliche Falschaussagen des Zeugen W.
Auf Grund der Strafanzeige des Zeugen W. gegen mich eröffnete die StA unter den AZ: 4159 Js 171183/06 ein Strafverfahren gegen mich. Dieses Verfahren wurde mit Datum vom 03.01.2007 sehr richtig nach § 170 Abs. 2 Satz der StPO eingestellt.
Siehe Anlage 25.
Mit einer Zustellung vom 10.10.2007 des Amtsgericht Zossen, im Land Brandenburg, erhielt ich einen Strafbefehl vom 05.10.07, obwohl das Verfahren bereits 10 Monate zuvor nämlich am 03.01. 2007 eingestellt wurde. Gegen diesen Strafbefehl legte ich sofort Rechtsmittel ein.
Siehe Anlage 26, Strafbefehl AZ: 10 Cs 4153 Js 15976/06 (623/07) vom 05.10.07 und Anlage 25 wie vor.
Auffällig an den Strafbefehl ist, daß das Datum im Kopf rechts des Strafbefehls 2 mal handschriftlich verändert wurde.
In dem Strafbefehl der „StA“ heißt es auf Seite 2, II Zeugen: 1. Helmut Wolfgang W. Im Gesetz heißt es, „Zeuge kann nicht sein wer Beschuldigter ist“.
Zur gleichen Zeit lief gegen den „Zeugen“ W. bei der gleichen StA ein Ermittlungsverfahren wegen dem Vortäuschen einer Straftat, Betrug, Unterschlagung, Verdacht der Urkundenfälschung, meine Anzeige vom 12.09.2007. Dieses Verfahren wurde erst über 3 Monate später mit Schreiben der StA vom 31.01.2008 eingestellt. Somit war der „Zeuge“ W., Verdächtiger und Täter und als Zeuge bei rechtsstaatlicher Vorgehensweise unbrauchbar. Aber die StA hielt an ihren Mehrfachstraftäter und meineidigen Zeugen W. zu meinen Nachteil fest.
Siehe Anlage 16 und 13 mit einem 2. Einstellungsschreiben als Anhang zur Anlage 13.
In den vorgenannten Bescheid der StA heißt es, wörtliches Zitat: „...weil bei der gegebenen Sachlage die Schuld des Beschuldigten noch als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung - aus den bereits genannten Gründen – ausnahmsweise nicht besteht(§ 153 Abs. 1 der Strafprozeßordnung).“ Zitat Ende.
Man sagt auch zu § 153 Bagatellfall und daß bei einer Schadenssumme von 4.014,80 €.
Siehe Anlage 13 wie vor.
Aus diesem Grund, nämlich der Verfahrenseinstellung nach §153 StPO, durfte der Zeuge W. auch nicht in dem gesamten Verfahren gegen mich als Zeuge benutzt werden, wie geschehen wozu er aber von der Staatsanwaltschaft Potsdam „aufgebaut“ wurde, nur um mich zu verurteilen. Denn bekanntlich sagt der §153 der StPO nicht, daß der Zeuge unschuldig ist!!! Um Rechtsfindung ging es in dem gesamten Verfahren zu keiner Zeit!! Es ging immer nur um den Schutz von diesem Straftäter, des Zeugen W.. Als Konsequenz des Ganzen fühle ich mich als Ortsfremder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vogelfrei und habe dort seit Jahren Angst vor den Staatsorganen, deren Machenschaften und den gewalttätigen Zeugen W.
Die Zeugin zu 2. des Strafbefehles lebt seit ca. 38 Jahre ehelos mit W. zusammen und ist dem W. hörig, so er selbst zu mir. Außerdem war die Zeugin bei dem Unterschreiben der Quittungen durch W. nicht dabei. Sie soll nach Berichten von einem Zeugen gegenüber meiner Tochter bereits wegen Falschaussagen zum Vorteil des Zeugen W. aufgefallen sein!! Zeuge W. war auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes Angeklagt. Aus dieser Sache soll ihn die Zeugin zu 2. „herausgehauen“ haben.
Über den Zeugen zu 3. habe ich bereits mit meiner Stellungnahme vom 12.09.2007 mit meinen Strafantrag Anlaß zur Beschwerde gehabt „wegen seiner „eigenartigen Art“ der Vernehmung“. Er schrieb Dinge in das Vernehmungsprotokoll, die ich unterschreiben sollte, welche ich gar nicht gesagt habe. Des halb mußte ich die „Vernehmung“ abbrechen. Außerdem hatte ich keinen Rechtsbeistand.
Gegen den Strafbefehl AZ.10 Cs 4153 Js 15976/06, legte ich sofort Rechtsmittel ein.
Siehe Anlage 27.
Meine Anträge an das Gericht wurden nicht beachtet. Offensicht benutzt die StA Potsdam die Gerichte, wie auch immer. Und setzt ihre Macht rücksichtslos gegen mich ein.
Ein Wahlanwalt wurde mir nicht genehmigt, obwohl ich im AG angefragt hatte.
Siehe Anlage 28, meine Bitte um rechtsverbindliche Auskunft.
Mein Auskunftsersuchen hätte auch im Zuge der gerichtlichen Ermittlungspflicht als Antrag gewertet werden müssen und/oder können.
Ich verweise in diesen Zusammenhang auf die BGH Entscheidung: 25.10.00 (NJW 2001, 237) § 142 StPO, Art. 6 III c MRK, grundsätzlich ist der gewünschte Verteidiger beizuordnen, Pflicht des Gerichts zur Anhörung, wenn der Beschuldigte nicht von selbst einen Wunschverteidiger benennt, Pflicht zur nachträglichen Benennung.
Auf dringenden anwaltlichen Rat erstattete ich am 28.05.2008 einen weiteren und erneuten Strafantrag gegen den Zeugen W.
Siehe Anlage 29 meinen Strafantrag.
Ich war auf die Verhandlung am AG Zossen überhaupt nicht vorbereitet und kannte bis kurz vor Beginn der Verhandlung noch nicht einmal meinen Pflichtverteidiger!! Ich ging bis zuletzt und bis in den Gerichtssaal davon aus, daß das Gericht in Zossen für mich als Berliner und auch in Berlin wohnenden nicht zuständig ist. Auf meine Rügen (mehrere) antwortete weder die StA noch das Gericht nicht!
Die StA Brandenburg wendete einen Verfahrenstrick an um gegen mich in Brandenburg verhandeln zu können. Sie benutzten die angebliche Fälschung, die gar keine Fälschung ist und fingierten den Tatort nach Zossen!!
Über die vielen Straftaten des Zeugen W. gegen meine Mädchen und gegen mich wurde Seitens der StA überhaupt nicht reagiert, auch nicht über die Straftaten des Zeugen W. gegen andere Menschen in Nachbarorten wie Lindenbrück und Wünsdorf. In Wünsdorf mußte die Polizei aus Zossen mit mehreren Einsatzwagen anrücken. Auch dort wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach Aussagen des Geschädigten, Herr Rezepka, eingestellt!!! Auch dort schützt offenkundig die StA des Landes Brandenburg den Straftäter und Zeugen W.
Während der Verhandlung im AG Zossen, wurde das Gutachten des Schriftsachverständigen Dr. Schmieder verlesen und der Sachverständige wurde gehört. Dieser sagte unter anderen aus: Er könne absolut nicht feststellen wer die „Unterschriften“ hergestellt habe und weiterhin sagte er: „Das kann jeder gewesen sein“. Auf Nachfragen von meinen Pflichtverteidiger sagte Dr. Schmieder: „Ja, das kann auch der Zeuge Weise gewesen sein“!
Das Gutachten des Dr. Schmieder ist ein Widerspruch in sich und ist somit nicht gerichtsverwertbar. Das Gericht bzw. die StA hätte einen anderen Gutachter beauftragen müssen – wie ich im Vorverfahren beantragt hatte – aber schon in dieser ersten Instanz ging es nur um meine Verurteilung. Das beweist schon die Tatsache, daß auch der „Staatsanwalt“ nicht eingeschritten ist, obwohl es seine gesetzliche Pflicht gewesen ist, nämlich als Vertreter einer Ermittlungsbehörde!
Das Gutachten des Dr. Schmieder ist auch ohne Ergebnis, denn es stellt nicht fest, wer der Täter ist oder sein könnte. Im krassen Widerspruch dazu steht auch die „Feststellung“ des Dr. Schmieder: „W. war es nicht“!! Obwohl der Gerichtsgutachter eine gewisse Ähnlichkeit mit den Unterschriften des Zeugen W. erkannt haben will. Gleichzeitig sagt der Gutachter persönlich dem Gericht: „Ja, das kann auch der Zeuge W gewesen sein“!
Sicherlich hätte ein anderer Gerichtsgutachter ein anderes Gutachten erstellt. Aber auch daß durfte offensichtlich dem Staatsanwalt nicht auffallen. Warum?
Diese Aussagen und weitere müßten im Verhandlungsprotokoll des AG Zossen durch das Gericht dokumentiert sein. Mein Pflichtverteidiger ist auf jeden Fall Zeuge! Ebenso müsse sich das Gutachten des Dr. Schmieder in den Akten befinden, ich selbst habe es nicht. Ich kenne es nur Auszugsweise aus den Vorlesungen im Gericht. Und von den ausführlichen Beschreibungen und Untersuchungen des Diplom Graphologen Herrn Wolf von Guggenbergger in seiner Stellungnahme, zu dem Gutachten des Dr. Schmieder, vom 17. November 2008 mit Gutachtencharakter an meinen Pflichtverteidiger, Herrn Rene Nagdyman, Friedrichstraße 95 in 10117 Berlin. Zu dieser Stellungnahme später mehr.
Ich sollte das komplette Schriftgutachten des Gerichtsgutachter Herr Dr. Schmieder meinem Pflichtverteidiger gegen Gebühren abkaufen. Ich hatte jedoch auf Grund von ergänzender Grundsicherung nicht das Geld dafür.
Das gesamte Schriftgutachten des Dr. Schmieder bezieht sich nur auf die Untersuchungen der Handschrift von den Zeugen W.!!! Meine Handschrift wurde überhaupt nicht untersucht, obwohl ich der StA Potsdam zu den Quittungen auch noch weitere Schriftproben freiwillig übergeben habe!!!
Siehe Anlage 30 Kopie vom Durchsuchungsprotokoll 3 Seiten. Auf Seite 3 Mitte.
Aus dem vorgenannten Protokoll geht eindeutig und schriftlich dokumentiert hervor, daß die freiwillig übergebenen Schriftproben von mir für eine Begutachtung meiner Handschrift bestimmt waren, die Begutachtung aber nachweislich nicht erstellt wurde!!!
Siehe Anlage 30 wie vor das Protokoll.
Die Durchschriften der Protokolle habe ich am 14. Dez. 2010 durch Zufall wieder aufgefunden.
Wäre die Untersuchung meiner Handschrift durchgeführt worden dann wäre die Anklage gegen mich schon in der Voruntersuchung zusammengebrochen!!! Und der meineidige Straftäter der „Zeuge W.“ hätte nicht mehr von der StA geschützt werden können!!! Oder man hätte ein neues Konstrukt gegen mich benötigt.
Siehe Anlage zu 30 wie vor.
Schon diesen Vorgang allein betrachtet, beweist eine eindeutige Rechtsbeugung der StA Potsdam!!!
Über die Kosten wage ich gar nicht nachzudenken.
In dem Schriftgutachten des Dr. Schmieder heißt es weiter: Die Unterschriften sind mit einen glatten gleichmäßigen Strich ausgeführt und „ohne Verzitterungen...“!
Ich Leide, beweisbar durch beigefügte Atteste mehrerer Gutachter, Ärzte und vom Versorgungsamt Berlin am chronischen Tremor, Atoxie, Zittern der Hände, Muskeltzuckungen in den Armen, vegetativer Dystonie
Siehe Anlage 31 Kopie der angeblichen Fälschungen.
Mit diesen Erkrankungen ist es jeden Menschen unmöglich ohne Verzitterungen zu Schreiben!!
Die Unterschriften sehen tatsächlich aus, wie gedruckt! Hätte der Gerichtsgutachter Dr. Schmieder den von mir geschriebenen Text auf den Quittungen vergrößert, hätte ihm mit Sicherheit meine verzitterte Handschrift wegen der Ecken und Kanten auffallen müssen.
Siehe Anlage 31 wie vor und Anlage 31a die 2 Vergrößerung meiner Handschrift auf den Quittungen.
Wenn die auf den Vergrößerungen befindlichen Unterschriften übereinander geschoben und gegen Licht gehalten werden ist deutlich erkennbar, daß es sich um 2 Unterschriften handelt und nicht um 2 von einer Unterschrift abgepauste Unterschriften!!!
Seit Jahrzehnten – solange ich mich erinnern kann – benutze ich zum Schreiben immer eine weiche Unterlage, um mich etwas an den Schreibstift festzuhalten! Zeitweilig muß ich sogar mein Handgelenk mit der anderen Hand bei dem schreiben festhalten. Das geht natürlich nicht bei dem Pausen, weil man durch eine dicke Unterlage nicht hindurch sehen kann. Des weiteren ist selbst mit einer weichen Unterlage meine verzitterte Handschrift noch deutlich zu sehen.
Auf Grund meiner chronischen Erkrankungen den Tremor und der Neurovegetativen Dystonie, der/die seit Ende 1944/Anfang 45 bestehen solle, so meine Frau Mutter zu mir. Nach einer „Verschüttung“ durch Bombenangriff und mir selbst bewußt in der Erinnerung seit meiner Einschulung (1946), weil diese Erkrankung mir erhebliche Nachteile bei Benotungen in der Schule brachte und die Erkrankung hat meine Tochter ebenfalls, nämlich einen Tremor in den Händen.
Ich bin wegen dem Tremor/Dystonie auch Atoxie genannt bei den Facharzt Ulrich Kienberger in ärztlicher Behandlung. Der Arzt Kienberger steht in die Gutachterliste der Gerichte, er ist also selbst Gutachter! Die Dystonie (u. a. Muskelzuckungen usw.) wurde erstmalig von de Fachärzten im Versorgungsamt Berlin in ihren ersten Bescheid 1978 dokumentiert.
Siehe Anlagen 32 und 33 Attest und Behindertenbescheid.
Auch der bei Gericht als Gutachter zugelassene Dr. med. Facharzt für Neurologie Dr. Braun bestätigt in seinem Gutachten für das Gericht meine Erkrankungen, den Tremor als unkontrollierte Bewegungsstörungen in den Händen bzw. der Hand.
Siehe Anlage 34 das Gutachten des Dr. Braun.
Durch die vorgelegten Gutachten und den Bescheid vom Landes Versorgungsamt ist hinreichend bewiesen, daß ich die angeblich gefälschten Unterschriften gar nicht hätte herstellen können.
Ich wurde dann wie von der Staatsanwaltschaft beantragt durch die Richterin vom Landgericht Potsdam im Amtsgericht Zossen Verurteilt
Siehe Anlage 35 das Urteil.
Das Urteil gegen mich erging nur auf Grund der Falschaussagen des Zeugen W. sowie das Leugnen seiner eigenen Unterschriften und dem Antrag der „Staatsanwaltschaft“ Potsdam.
Mein Pflichtverteidiger legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.
Siehe Anlage 36.
Nach der Verhandlung und dem Unrechtsurteil im AG Zossen, traf ich zufällig den Diplom Graphologen Herrn Andreas Wolf von Guggenberger in einem Copy Shop wir kamen in ein Gespräch und ich bat diesen Fachmann um Hilfe, in der Form einer Untersuchung der beiden Unterschriften des W. und von meiner Handschrift. Was dieser schließlich nach einigem Zögern tat. Der Dipl. Graphologe von Guggenberger kam zu ausführlich begründeten und teilweise anderen Ergebnissen als Dr. Schmieder. Diese anderen Ergebnisse beruhen nach meiner Ansicht nur darauf, daß Dr. Schmieder nur drei Vergleichsunterschriften bekommen hatte. Wovon eine noch kopiert gewesen sein soll. Im Normalfall werden von dem Gutachter Dr. Schmieder 10 Unterschriften zum Vergleich verlangt. Warum die StA den Gutachter nur 3 Vergleichsunterschriften zur Verfügung gestellt hat, ist äußerst bedenkenswert!!! Weiterhin bezweifelt Herr von Guggenberger stark, ob ich auf Grund meiner Erkrankungen, Tremor, vegetative Dystonie, Atoxie und Koordinationsstörung der Hände überhaupt in der Lage war und bin, diese Unterschriften herzustellen.
Siehe Anlage 37 Stellungnahme des Dipl. Graphologen mit Gutachtencharakter des sachverständigen Zeugen.
Am 1. Verhandlungstag im LG Potsdam am 16.06.2009 kam der Oberstaatsanwalt Bak, noch vor Beginn der Verhandlung zu mir in den Wartebereich. Er erklärte mir etwas von seiner Fürsorgepflicht und setzte mich massiv unter Druck, daß ich meine Rechtsmittel zurück nehme. Er versprach mir eine Strafminderung auf 30 Tagessätze. Als ich mich weigerte, wollte er, daß meine anwesende Tochter mich überredet. Aber auch meine Tochter lehnte das Ansinnen von diesen „Staatsanwalt“ ab. Mein Pflichtanwalt hatte mich allein im Wartebereich zurückgelassen.
Auf Grund der Tatsache, daß ich krankhaft zittere und schwerhörig bin, also der Verhandlung akustisch gar nicht folgen konnte, sollte ich durch einen „Arzt“ Dr. Köhler, der aus einer Justizbehörde kommt, auf meinen Geisteszustand und meine Schuldfähigkeit untersucht werden. Das betrachte ich als grobe Diskriminierung. Ich bin schwerbehindert (70%), erheblich gehbehindert und chronisch Krank. Ich bin jedoch nicht geistig behindert. Dazu verweise ich auf Anlage 37, Seite 20 unten und 21 oben.
Siehe Anlage 38 den Gerichtsbeschluß und auch Anlage 37, Seite 20 unten.
Gegen den Beschluß kündigte mein Pflichtverteidiger Beschwerde an.
Siehe Anlage 40 die Ankündigung.
Ich leide seit Jahrzehnten an einer chronischen Ohrenentzündung, bin zu ca. 40% schwerhörig je nach Tonlage und müßte Hörgeräte tragen. Ich besitze auch noch ein Hörgerät. Ich habe aber seit 2005 in beiden Ohren Abszesse, deshalb „laufen“ meine Ohren fast ständig, deswegen ist es unmöglich für mich Hörgeräte zu tragen, denn sie würden sofort zerstört werden und meine Gesundheit schaden. Meinen Schwerhörigenpaß habe ich der Staatsanwaltschaft mit meinem Schreiben vom
12. 09. 2007 vorgelegt!
Während der Verhandlung im Landgericht, wollte mein Pflichtverteidiger den Gutachter Dr. Schmieder zu den neuen Erkenntnissen bezüglich meiner Unmöglichkeit der Fertigung der Unterschriften durch mich usw. befragen. Der Dr. Schmieder, d.h. der Gerichtsgutachter, sollte mit den Erkenntnissen des Dipl. Graphologen Herrn von Guggenberger kon