
Freitag, 30. März 2007
Nachhall: Unrecht im Namen des Volkes

Frontal21 Sendung vom 27. März 2007 von Rita Stingl
Anmoderation: Eine uns allen bekannte Jungfrau hat die Augen verbunden. Nicht, um blind zu sein, sondern um losgelöst vom Ansehen einer Person gerecht und unabhängig entscheiden zu können. Der Name der Dame: Justitia. Sie muss also besonders gut zuhören, muss vor Gericht alle Fakten sorgfältig abwägen, daher auch die Waage in ihrer Hand. Wehe aber, wenn das nicht passiert. Dann kann ein Unschuldiger für Jahre hinter Gittern verschwinden, dann kann in bester Absicht ein Leben zerstört werden. Eine junge Frau beschuldigt ihren Vater und Onkel der Vergewaltigung. Und obwohl sie vor Gericht mehrfach beim Lügen ertappt wird, obwohl sie noch jungfräulich ist, werden die Männer verurteilt, werden Opfer einer Inquisition der guten Absicht. Rita Stingl über ein Fehlurteil im Namen des Volkes.
Text: Er saß im Gefängnis für eine Tat, die er nie begangen hat. Eine Tat, die frei erfunden war, der Phantasie seiner Nichte Amelie entsprungen, eines psychisch kranken Mädchens: Vergewaltigung. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn zu viereinhalb Jahren.
O-Ton Bernhard M.: Das Schlimmste ist die Zeit, die Zeit verging überhaupt nicht. Über das andere kann ich noch gar nicht reden, daran mag ich gar nicht denken, die Vorwürfe von den Justizbeamten bzw. den Mithäftlingen. Da ist man halt ganz unten, da war ich ganz unten, und die Drohungen, wenn die die wahr gemacht hätten, wie gesagt, dann wäre ich nicht hier. Immer wieder beteuert er seine Unschuld - genau das wird ihm zur Last gelegt - er gilt als uneinsichtig. Keine vorzeitige Entlassung. - Er schreibt Briefe, Gesuche, Bitten - vergebens.
Dann, im Jahr 2001 recherchiert die Gerichtsreporterin Sabine Rückert den Fall - und gelangt zur Erkenntnis: Bernhard M. ist unschuldig - ein Justizirrtum.
O-Ton Sabine Rückert, Gerichtsreporterin "DIE ZEIT": Ich halte es sogar für sehr wahrscheinlich dass das häufiger vorkommt. Gerade bei Sexualdelikten, die ja sehr oft sehr faktenarm sind und sehr wenige Beweise haben sondern vor allem Aussagen. Und Aussagen werden von Menschen getroffen, die Motive haben. Erst nach Verbüßung seiner Strafe wird das Verfahren neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht Oldenburg stellt im Dezember 2005 seine Unschuld fest - Freispruch. Fast zehn Jahre nach dem Fehlurteil des Landgerichts Osnabrück. Der Präsident bedauert:
O-Ton Antonius Fahnemann, Präsident Landgericht Osnabrück: Das ist eine Katastrophe, etwas was nicht wieder gut zu machen ist, aber auch etwas das Richterinnen und Richter im Innersten berührt. Ich will aber auch gleichzeitig sagen, dass ich nach wie vor fest davon überzeugt bin, dass die Strafkammer damals, vor über 10 Jahren, aufgrund der damals vorliegenden Beweismitteln nach bestem Wissen und Gewissen geurteilt hat. Nach bestem Wissen und Gewissen? - Die Journalistin findet gravierende Mängel in der Beweiswürdigung: Sie studiert die Gerichtsakten, liest Vermerke, Anzeigen, Protokolle. Amelie ist damals 17, nach einem Selbstmordversuch kommt sie in die Jugendpsychiatrie - findet dort Zuflucht vor ihrem gewalttätigen Vater. Sie ist auffällig, verletzt sich, mit Glasscherben und Rasierklingen. In dieser Phase beginnt sie von Vergewaltigung zu reden, beschuldigt zuerst ihren Vater. Der wird sofort verhaftet. Später bezichtigt sie auch ihren Onkel Bernhard. Das Personal der Klinik glaubt ihr - bestärkt sie noch.
O-Ton Sabine Rückert, Gerichtsreporterin "DIE ZEIT": Dann wurde sie natürlich unterstützt mit dieser Aussage. Sie ist auf Leute getroffen, die ihr Mut gemacht haben, gesagt haben, ja sag das weiter, wir helfen Dir, wir unterstützen Dich, wir sagen dass Du glaubwürdig bist, wir geben Dir Literatur wo Du so richtig lernen kannst, wie man so eine Aussagen macht, und das hat sie auch beherzigt. Kindes-Missbrauch - Vergewaltigung - solche Fälle sorgen in den 90er Jahren für Aufregung . Das Gericht in Osnabrück lässt die Frage nach der geistigen Gesundheit des Mädchens nicht von externen Gutachtern klären: Erst im Wiederaufnahmeverfahren wird Amelie psychiatrisch untersucht. Sie litt damals an einem Borderline-Syndrom:
Zitat: Menschen mit dieser Störung neigten häufiger als gesunde dazu, durch erfundene aggressive Geschichten andere zu belasten und sich durch den Vorwurf sexueller Übergriffe auch an nahestehenden Personen... zu rächen... Die Osnabrücker Richter hingegen verzichten nicht nur auf eine unabhängige Prüfung des psychischen Zustands - sie ignorieren auch den gynäkologischen Befund. Zweimal wird Amelie untersucht: Sie ist immer noch Jungfrau. Erst später, im Wiederaufnahme-verfahren würdigt ein Gutachter diese Tatsache und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. Er schreibt:
O-Ton Sabine Rückert, Gerichtsreporterin "DIE ZEIT": Dass es bei zwölfmaliger Vergewaltigung durch zwei Männer unter unterschiedlichen geometrischen und zeitlichen Bedingungen zum Teil sicher mit ungünstigen Positionen des Opfers zum Beispiel auf dem Beifahrersitz zu keinem Zeitpunkt zu einem Einreißen der Jungfernhaut kam, grenzt an ein medizinisches Wunder. Durch kombinierte Beurteilung gelangt man zu einem Ausschluss des behaupteten Geschehens.
O-Ton Frontal21: Muss man nicht stutzig werden, wenn ein Mädchen das mehrfache Vergewaltigungen schildert, nachweislich Jungfrau ist?
O-Ton Antonious Fahnemann, Präsident Landgericht Osnabrück: Auch hier gilt, dass ich zu solchen Einzelheiten seriös überhaupt nichts sagen. Als Richter hat man es eigentlich gelernt, sich seriös über andere Verfahren nur zu äußern, wenn man vom Anfang bis zum Ende der Hauptverhandlung beigewohnt hat. Jedes andere Urteil im Nachhinein, jedenfalls für einen Richter wäre unseriös. Deswegen kann ich solche Fragen, nach 10 Jahren, seriöser Weise nicht beantworten. Und für das Reich der Vermutungen bin ich nicht zuständig. Vermutungen? - Es ging um Beweise! Eine der von Amelie behaupteten Vergewaltigungen wurde nachgestellt: In einem Kleinwagen - auf dem Beifahrersitz. Als der Hamburger Anwalt Johann Schwenn das Verfahren neu aufrollt - entdeckt er die Fotos in den Akten.
O-Ton Johann Schwenn, Rechtsanwalt: Der Angeklagte ist gebeten worden, an einer Rekonstruktion mitzuwirken, die das Landgericht Osnabrück durchgeführt hat. Der Mandant ist über 1,80 Meter groß. Die 90 Kilogramm schwere Nebenklägerin soll zwischen den Sitz und den Mandant noch gepasst haben. Das ist aberwitzig. Das kann niemand geglaubt haben, dass es unter solchen Bedingungen zu einer Vergewaltigung gekommen ist. Die Polizei hat übrigens keine Untersuchung der Sitzbezüge auf saure Phosphatase vorgenommen, das ist ein grober Abgleich auf Vorhandensein von Spermien. Also unprofessionell von Anfang bis Ende. Das Urteil des Landgerichts Osnabrück - ein Justizirrtum - erst Jahre später aufgedeckt, von einer Reporterin, die das erledigte, was Aufgabe des Gerichts gewesen wäre.
O-Ton Frontal21: Also, die Richter haben damals keine Fehler gemacht?
O-Ton Antonius Fahnemann, Präsident Landgericht Osnabrück: Da die Urteile inzwischen aufgehoben worden sind, steht fest, dass das damalige Urteil falsch war, also wird irgendwas falsch gelaufen sein. Aber - wo im einzelnen der Fehler liegt, wer will das heute noch, nach einem Verfahren, dass über viele Sitzungstagen verlaufen ist, wer will das heute noch nachverfolgen. Ganze 11 Euro zahlt die Staatskasse für jeden Tag Haft eines Unschuldigen. Verteidiger Johann Schwenn kämpft um Entschädigung. Denn Bernhard M. hat seinen Job verloren, seine Existenz.
O-Ton Johann Schwenn, Rechtsanwalt: Dieses Verfahren ist außerordentlich mühselig und wird von Tendenzen beherrscht, die man nur als schäbig bezeichnen kann. Da muss sich der Angeklagte die Unterbringung, den wirtschaftlichen Wert der Unterbringung im Gefängnis gegen rechnen lassen. Die psychischen Folgen sind ohnehin nicht wieder gut zu machen: Bernhard M. versteckt sich heute vor den Menschen und vor dem Leben.
O-Ton Bernhard M.: Ja ich bin frei gesprochen worden, aber ich kann das noch nicht ganz aufnehmen, ich fühle mich noch nicht frei. Es ist so, dass ich sagen kann, dass ich da irgendwie rauskomme, ich bin immer noch irgendwo, irgendwie gefangen. Der Verstand sagt mir ja, aber das Gefühl, die Seele hinkt hinterher. - Aber ganz gewaltig lahm hinkt die hinterher.
Anmoderation: Eine uns allen bekannte Jungfrau hat die Augen verbunden. Nicht, um blind zu sein, sondern um losgelöst vom Ansehen einer Person gerecht und unabhängig entscheiden zu können. Der Name der Dame: Justitia. Sie muss also besonders gut zuhören, muss vor Gericht alle Fakten sorgfältig abwägen, daher auch die Waage in ihrer Hand. Wehe aber, wenn das nicht passiert. Dann kann ein Unschuldiger für Jahre hinter Gittern verschwinden, dann kann in bester Absicht ein Leben zerstört werden. Eine junge Frau beschuldigt ihren Vater und Onkel der Vergewaltigung. Und obwohl sie vor Gericht mehrfach beim Lügen ertappt wird, obwohl sie noch jungfräulich ist, werden die Männer verurteilt, werden Opfer einer Inquisition der guten Absicht. Rita Stingl über ein Fehlurteil im Namen des Volkes.
Text: Er saß im Gefängnis für eine Tat, die er nie begangen hat. Eine Tat, die frei erfunden war, der Phantasie seiner Nichte Amelie entsprungen, eines psychisch kranken Mädchens: Vergewaltigung. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn zu viereinhalb Jahren.
O-Ton Bernhard M.: Das Schlimmste ist die Zeit, die Zeit verging überhaupt nicht. Über das andere kann ich noch gar nicht reden, daran mag ich gar nicht denken, die Vorwürfe von den Justizbeamten bzw. den Mithäftlingen. Da ist man halt ganz unten, da war ich ganz unten, und die Drohungen, wenn die die wahr gemacht hätten, wie gesagt, dann wäre ich nicht hier. Immer wieder beteuert er seine Unschuld - genau das wird ihm zur Last gelegt - er gilt als uneinsichtig. Keine vorzeitige Entlassung. - Er schreibt Briefe, Gesuche, Bitten - vergebens.
Dann, im Jahr 2001 recherchiert die Gerichtsreporterin Sabine Rückert den Fall - und gelangt zur Erkenntnis: Bernhard M. ist unschuldig - ein Justizirrtum.
O-Ton Sabine Rückert, Gerichtsreporterin "DIE ZEIT": Ich halte es sogar für sehr wahrscheinlich dass das häufiger vorkommt. Gerade bei Sexualdelikten, die ja sehr oft sehr faktenarm sind und sehr wenige Beweise haben sondern vor allem Aussagen. Und Aussagen werden von Menschen getroffen, die Motive haben. Erst nach Verbüßung seiner Strafe wird das Verfahren neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht Oldenburg stellt im Dezember 2005 seine Unschuld fest - Freispruch. Fast zehn Jahre nach dem Fehlurteil des Landgerichts Osnabrück. Der Präsident bedauert:
O-Ton Antonius Fahnemann, Präsident Landgericht Osnabrück: Das ist eine Katastrophe, etwas was nicht wieder gut zu machen ist, aber auch etwas das Richterinnen und Richter im Innersten berührt. Ich will aber auch gleichzeitig sagen, dass ich nach wie vor fest davon überzeugt bin, dass die Strafkammer damals, vor über 10 Jahren, aufgrund der damals vorliegenden Beweismitteln nach bestem Wissen und Gewissen geurteilt hat. Nach bestem Wissen und Gewissen? - Die Journalistin findet gravierende Mängel in der Beweiswürdigung: Sie studiert die Gerichtsakten, liest Vermerke, Anzeigen, Protokolle. Amelie ist damals 17, nach einem Selbstmordversuch kommt sie in die Jugendpsychiatrie - findet dort Zuflucht vor ihrem gewalttätigen Vater. Sie ist auffällig, verletzt sich, mit Glasscherben und Rasierklingen. In dieser Phase beginnt sie von Vergewaltigung zu reden, beschuldigt zuerst ihren Vater. Der wird sofort verhaftet. Später bezichtigt sie auch ihren Onkel Bernhard. Das Personal der Klinik glaubt ihr - bestärkt sie noch.
O-Ton Sabine Rückert, Gerichtsreporterin "DIE ZEIT": Dann wurde sie natürlich unterstützt mit dieser Aussage. Sie ist auf Leute getroffen, die ihr Mut gemacht haben, gesagt haben, ja sag das weiter, wir helfen Dir, wir unterstützen Dich, wir sagen dass Du glaubwürdig bist, wir geben Dir Literatur wo Du so richtig lernen kannst, wie man so eine Aussagen macht, und das hat sie auch beherzigt. Kindes-Missbrauch - Vergewaltigung - solche Fälle sorgen in den 90er Jahren für Aufregung . Das Gericht in Osnabrück lässt die Frage nach der geistigen Gesundheit des Mädchens nicht von externen Gutachtern klären: Erst im Wiederaufnahmeverfahren wird Amelie psychiatrisch untersucht. Sie litt damals an einem Borderline-Syndrom:
Zitat: Menschen mit dieser Störung neigten häufiger als gesunde dazu, durch erfundene aggressive Geschichten andere zu belasten und sich durch den Vorwurf sexueller Übergriffe auch an nahestehenden Personen... zu rächen... Die Osnabrücker Richter hingegen verzichten nicht nur auf eine unabhängige Prüfung des psychischen Zustands - sie ignorieren auch den gynäkologischen Befund. Zweimal wird Amelie untersucht: Sie ist immer noch Jungfrau. Erst später, im Wiederaufnahme-verfahren würdigt ein Gutachter diese Tatsache und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. Er schreibt:
O-Ton Sabine Rückert, Gerichtsreporterin "DIE ZEIT": Dass es bei zwölfmaliger Vergewaltigung durch zwei Männer unter unterschiedlichen geometrischen und zeitlichen Bedingungen zum Teil sicher mit ungünstigen Positionen des Opfers zum Beispiel auf dem Beifahrersitz zu keinem Zeitpunkt zu einem Einreißen der Jungfernhaut kam, grenzt an ein medizinisches Wunder. Durch kombinierte Beurteilung gelangt man zu einem Ausschluss des behaupteten Geschehens.
O-Ton Frontal21: Muss man nicht stutzig werden, wenn ein Mädchen das mehrfache Vergewaltigungen schildert, nachweislich Jungfrau ist?
O-Ton Antonious Fahnemann, Präsident Landgericht Osnabrück: Auch hier gilt, dass ich zu solchen Einzelheiten seriös überhaupt nichts sagen. Als Richter hat man es eigentlich gelernt, sich seriös über andere Verfahren nur zu äußern, wenn man vom Anfang bis zum Ende der Hauptverhandlung beigewohnt hat. Jedes andere Urteil im Nachhinein, jedenfalls für einen Richter wäre unseriös. Deswegen kann ich solche Fragen, nach 10 Jahren, seriöser Weise nicht beantworten. Und für das Reich der Vermutungen bin ich nicht zuständig. Vermutungen? - Es ging um Beweise! Eine der von Amelie behaupteten Vergewaltigungen wurde nachgestellt: In einem Kleinwagen - auf dem Beifahrersitz. Als der Hamburger Anwalt Johann Schwenn das Verfahren neu aufrollt - entdeckt er die Fotos in den Akten.
O-Ton Johann Schwenn, Rechtsanwalt: Der Angeklagte ist gebeten worden, an einer Rekonstruktion mitzuwirken, die das Landgericht Osnabrück durchgeführt hat. Der Mandant ist über 1,80 Meter groß. Die 90 Kilogramm schwere Nebenklägerin soll zwischen den Sitz und den Mandant noch gepasst haben. Das ist aberwitzig. Das kann niemand geglaubt haben, dass es unter solchen Bedingungen zu einer Vergewaltigung gekommen ist. Die Polizei hat übrigens keine Untersuchung der Sitzbezüge auf saure Phosphatase vorgenommen, das ist ein grober Abgleich auf Vorhandensein von Spermien. Also unprofessionell von Anfang bis Ende. Das Urteil des Landgerichts Osnabrück - ein Justizirrtum - erst Jahre später aufgedeckt, von einer Reporterin, die das erledigte, was Aufgabe des Gerichts gewesen wäre.
O-Ton Frontal21: Also, die Richter haben damals keine Fehler gemacht?
O-Ton Antonius Fahnemann, Präsident Landgericht Osnabrück: Da die Urteile inzwischen aufgehoben worden sind, steht fest, dass das damalige Urteil falsch war, also wird irgendwas falsch gelaufen sein. Aber - wo im einzelnen der Fehler liegt, wer will das heute noch, nach einem Verfahren, dass über viele Sitzungstagen verlaufen ist, wer will das heute noch nachverfolgen. Ganze 11 Euro zahlt die Staatskasse für jeden Tag Haft eines Unschuldigen. Verteidiger Johann Schwenn kämpft um Entschädigung. Denn Bernhard M. hat seinen Job verloren, seine Existenz.
O-Ton Johann Schwenn, Rechtsanwalt: Dieses Verfahren ist außerordentlich mühselig und wird von Tendenzen beherrscht, die man nur als schäbig bezeichnen kann. Da muss sich der Angeklagte die Unterbringung, den wirtschaftlichen Wert der Unterbringung im Gefängnis gegen rechnen lassen. Die psychischen Folgen sind ohnehin nicht wieder gut zu machen: Bernhard M. versteckt sich heute vor den Menschen und vor dem Leben.
O-Ton Bernhard M.: Ja ich bin frei gesprochen worden, aber ich kann das noch nicht ganz aufnehmen, ich fühle mich noch nicht frei. Es ist so, dass ich sagen kann, dass ich da irgendwie rauskomme, ich bin immer noch irgendwo, irgendwie gefangen. Der Verstand sagt mir ja, aber das Gefühl, die Seele hinkt hinterher. - Aber ganz gewaltig lahm hinkt die hinterher.
Hauptsache wir müssen uns nicht öffentlich entschuldigen und unsere Weste bleibt sauber. Öffentliche Formelle Rehabilitierung bloß nicht.. irgend etwas bleibt ja immer hängen.
Genau so ähnliches ist es Februar 2002 einen Bekannten von mir passiert, der nach 123 Tagen in U-Haft und nach 9 Verhandlungstagen aus "Erwiesener Unschuld" freigesprochen worden ist.
An Entschädigung hat er nichts bekommen außer seine Haftentschädigung abzüglich dieser "Ausgaben". Anwaltskosten nur den Kostensatz für einen Pflichtverteidiger.
Wer bezahlt den Verdienstaufall die Renteneinzahlung für später.. niemand, ist von der Staatskasse abgelehnt!
In Frankreich, England NL und Spanien bekommen sollche Menschen, finanziell weit aus mehr Entscheidung für das Unrecht und das Leid was diesen Leuten antut.
Ach übrigens seine Ehefrau und er haben Ihre Arbeit verloren, Dank der guten zusammenarbeit zwischen der Profilierungssüchtigen Staatsanwältin
und den Komisariatsleiter mit der Presse. Wer hat sich um die beiden gekümmert ...? Niemand... warum auch.
Justitia, wo bis du..... Gnade uns Gott das man nicht in diese Mühlen gerät.