und diese tut er kund. Finde ich richtig, weil Querdenker und Andersdenker hier nicht zum Zuge kommen. Alle laufen der herrschenden Meinung nach, Mindermeinung ist out. Beim Mobbing-Gegner nicht!
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Gerügte Scheidungsrichterin am Familiengericht Ffm
Ob eine Härtescheidung möglich ist, ist zuerst Tatfrage, d.h. es muß die tatsächliche Seite geklärt werden. Wenn sich dann die Richterin erlaubt, einen Gedanken (Rechtsansicht) zu äußern, der einer Partei nicht gefällt, so muß dieser eben diskutiert werden. Dazu ist die mündliche Verhandlung da.
Das Vertreten einer falschen Rechtsansicht führt nicht automatisch zu einer Befangenheit, denn der Richter, der einer falschen Rechtsansicht folgt, wähnt sich auf Seiten des Rechts und beabsichtigt deswegen nicht die Benachteiligung einer Partei. Schlägt sich die falsche Rechtsansicht in der Entscheidung nieder (die hier ja noch gar nicht vorgelegen hat), so ist die nächste Instanz eröffnet.
So gerne ich es sehe, wenn sich Richter blamieren oder eine Rechtsbeugung offenbar wird: das Vorgehen der Justiz ist hier mehr als jämmerlich. Da wird nur der Politik gehuldigt, die den Vorfall ausbeutet und den Frauenrechtlerinnen zu Kreuze gekrochen.
Zu rügen sind in erster Linie diejenigen, die sich hier zum Schulmeister aufspielen, also sowohl die "Oberrichter" als auch die so besserwisserischen Politiker.
Es ist keineswegs so, daß die ach so arme Ehefrau dem beliebigen Zugriff eines anscheinend blindwütig zuschlagenden Ehemannes ausgesetzt würde - dieser ist nach meinen Informationen bereits der Wohnung verwiesen worden.
Nach dem Motto "Pack schlägt sich - Pack verträgt sich" haben sich viele Eheleute, die sich an die Gurgel gegangen sind, später wieder vertragen. Sie sind die einzigen, die wissen, warum es wirklich gekracht hat. Zuschlagen ist bei Männern meiner Auffassung nach das Zeichen für völlige Hilflosigkeit und ohne irgendetwas entschuldigen zu wollen ist auch zu fragen, wie eine solche Lage entstanden ist.
Toll und anerkenneswert wäre es, wenn die Justiz einmal Fälle echter eigener Verfehlung derart intensiv anpacken würde. Aber so wie hier die Richterin je nach gerade vertretener Coleur instrumentalisiert und zum Sündenbock für alles gemacht wird ist schändlich.
Manfred Brell, Sonnenblumenweg 2 a, 86343 Königsbrunn