Placebos gegen Rechts und Verstöße gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
bei antifaschistischen Widerstand von Gudrun Hoffmann
Die Frankfurter Rundschau vom 5.Januar 2007 berichtet unter der Überschrift „ Rechte im Linken-Pelz“ , dass „autonome Nationalisten“ die Antifa kopieren und die Verfassungsschützer beunruhigen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt in einen noch nicht veröffentlichen Papier vor einer „jüngeren Generation von Neonazis, die oftmals ein aggressives und militantes Verhalten zeigen.“ Ich, die Autorin dieses Beitrags, gestatte mir in diesem Zusammenhang einen offenen Brief an die Justizministerin Frau Zypries vom 25.06.2006 und die dazu erfolgte Antwort des Bundesjustizministeriums an dieser Stelle noch einmal zu veröffentlichen:
Bundesministerin der Justiz
Frau Brigitte Zypries
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstr. 37
10117 Berlin
Offener Brief an die Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries
25.06.2006
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
Ihre Pressemitteilung vom 17.05.2006, dass gegen rechte Gewalt konsequent vorgegangen werde, klingt gut, aber
die real praktizierte Justiz dieses Landes unterscheidet sich heftig von ihrem öffentlich gepflegten Bild.
Ich stelle zum Beleg meiner Behauptung einige mehr oder minder bekannte Justizfälle, die ein großes Befremden
bei den Bürgerinnen und Bürgern auslösen, zusammen.
Martin Löwenberg, der als Opfer des Faschismus gegen eine Nazi-Demonstration protestierte und dafür
wegen "Aufforderung zu einer Straftat" verurteilt wurde.
Das Urteil ist “rechtskräftig”.
Z.B. http://www.gavagai.de/tb/HHD02ZIV.htm
Ist Antifaschismus in Deutschland strafbar, oder haben wir in den Gerichten Juristen sitzen, die für ihre
verantwortungsvolle Aufgabe ungeeignet sind? Kann es wirklich sein, das Rechtsradikale mit Polizeischutz,
ihre Parolen brüllend, durch eine Stadt marschieren, während Gegendemonstranten angezeigt und verurteilt werden?
Der Geschäftsführer der Nix-Gut-GmbH, der Anti-Nazi-Buttons verkaufte, und jetzt mit Zustimmung des
OLG Stuttgart wegen Zeigens verfassungswidriger Symbole vor dem LG Stuttgart angeklagt wird.
Z.B. http://razzia.nix-gut.de/
Gegen Claudia Roth läuft wegen eines ähnlichen Buttons ein Ermittlungsverfahren! Sollten Staatsanwälte und
Richter ihre vorgeblich so knappen Kapazitäten nicht besser gegen Rechtsextremisten richten?
Dr. Ulrich Brosa, der wegen seines Beharrens auf der Verfolgung von Hakenkreuz-
und Wolfsangelschmierereinen und seiner Gegenwehr gegen die Verharmlosung der Schmierereien
durch die Behörden wegen “falscher Verdächtigung” verurteilt wurde.
Das Urteil ist “rechtskräftig”.
Z.B. http://www.hu-marburg.de/homepage/justiz/info.php?id=17
Ich zitiere zum diesem Fall den Präsidenten des OLG a.D. Rudolf Wassermann, in NJW 1998,730,731: "außer Frage steht,
dass sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile (und Entscheidungen, Anmerkung der Autorin) stellen muss.
Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschätzte Meinungsfreiheit gedeckt."
Kann es wirklich sein, dass demokratische Forderungen kriminalisiert werden?
Warum beugt oder verbeugt sich die Justiz wiederholt nach rechts? Hat das etwas mit den berufenen Juristen zu tun?
Wolfram Kastner, der Werbung für die Waffen-SS von einem Friedhof in Salzburg entfernte und dafür in
München (!) wegen “Sachbeschädigung” verurteilt wurde.
Das Urteil ist “rechtskräftig”.
Z.B. http://www.hagalil.com/archiv/2005/06/ss.htm
Auch in Österreich wird immer lauter die demokratische Kontrolle der Justiz gefordert. Musste darum Herr Kastner
in München verurteilt werden? Vielen Bürgerinnen und Bürgern wird die Kluft zwischen dem Bild, das die Justiz
von sich entwirft, und der real existierenden Justiz erst bewusst. Wenn sie selbst in die Unberechenbarkeiten
der Justiz geraten. Die Medien begleiten die spektakulären Fälle, aber die vielen alltäglichen Fälle bleiben ungenannt
und scheinen darum nicht vorhanden zu sein. Das Versagen der Medien muss durch andere demokratische Kräfte kompensiert werden.
Auch weil Dienstaufsicht und Verfolgung von Rechtsbeugung in der Praxis nicht vorkommen, muss demokratisch mit den
Fehlern der Justiz umgegangen werden. Menschen, die sich der Demokratie verpflichtet fühlen, werden jetzt,
vor den nächsten Wahlen, über die reale Justiz aufklären.
Das Ziel ist: Recht muss im “Namen des Volkes” gesprochen werden und nicht, wie derzeit,
nach Maßgabe von Richtern, die manchmal merkwürdige Rechtsauffassungen vertreten.
Ich bitte um Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hoffmann
Seite 1
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Die freundliche Antwort des Bundesministeriums für Justiz hat für die Autorin des offenen Briefes die Wirkung eines gutgemeinten Placebos. Man kann sich die Wirkung einreden und man kann dran glauben,
muss aber nicht:
Ob die Bundesministerin für Justiz mit der völligen Unabhängigkeit der Richter und ihren unabhängigen Entscheidungen (manchmal sogar frei von Gesetzestexten und verantwortungsvoller politischer Auffassung) im Namen des Volkes, immer einverstanden ist, ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Der Geschäftsführer der Nix-Gut-GmbH wurde im Oktober 2006 – nach dem o.g. Briefwechsel- von der 18. Großen Strafkammer des LG Stuttgart, im Namen der Volkes, zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, weil er Symbole gegen Nazis verkaufte!!
Will das Volk wirklich Antinazisymbole verboten wissen oder wollen Richter so Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herstellen? Bei Dr. Ulrich Brosa (siehe o.g. Brief) wurde am 04.Januar 2007 eine Hausdurchsuchung durchgeführt, weil er weiterhin auf einer Verurteilung von Hakenkreuzschmierereien beharrt und das noch nicht rechtskräftige Urteil gegen ihn wegen seines Beharrens, ignoriert.
Dazu Bericht der HU Marburg unter www.hu-marburg.de vom 04.01.2007. Der letzte Abschnitt des Artikels darüber lautet:
“Die Justiz macht sich durch solche Aktionen nicht gerade glaubwürdig“,
bedauert der Marburger HU Ortsvorsitzende Franz-Josef Hanke.
Sie sollte mit Kritikern großmütig umgehen und muss das wegen des Legalitätsprinzips auch schon von Amts wegen!“ Besonders bedrückend findet Hanke die Hausdurchsuchung, weil mit Brosa wieder einmal ein Antifaschist dafür Probleme bekommen hat, dass er sich gegen Neofaschisten engagiert hat. Zudem seien die Behörden nach einen Bericht von Dr. Brosa mit
brutalen Methoden gegen ihn vorgegangen“.
Nun zum Eingangs erwähnte Artikel der FAZ, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz von einem „ernstzunehmenden Phänomen“ spricht: Bei der Ursachenforschung sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz genau untersuchen, ob Neonazis nicht auch durch die Urteile „frei schaffender“ Richter Rückenwind erhalten,
wie in diesem Artikel zusammengestellt.
Wenn ein Bundesministerium nur hilflos mit den Schultern zucken kann und die Verantwortung für Bestrafung von Antifaschisten den Richtern überlässt, dann überlässt es damit auch den Richtern, politische Fakten zu schaffen, mit denen wir als Volk, in dessen Namen das geschieht, nur schwer fertig werden können.
Gudrun Hoffmann 06.01.2007
No comment ...
ich denke, dass eine Bundesregierung sich zur bundesdeutschen Verfassung insofern bekennen sollte, als dass sie Unrechtsurteile i.S.v. menschenrechtsverachtende Rechtsprechung in Deutschland mit angemessener Kritik belegen sollte.-Hält die Bundesregierung an dem Kurs der Tolerierung vg. Urteile durch "Wegschauen" fest, muss sie sich nicht wundern, wenn die Mehrheit der Bundesdeutschen die Demokratie in der Versenkung sieht. - Dies widerum hat ein stetiges Wachstum an Nichtwählern zur Folge. Was dies für die Rechtsradikalen bedeutet, ist nicht schwer zu vermuten.
Gruss
Leider noch nich so gut