Mobbing-Opfer sollten sich rechtzeitig beschweren
Kiel (dpa) - Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sollten sich beschweren, wenn sie vor Gericht gute Karten haben wollen.
Frauen im Büro lästern - Lästereien im Büro können rechtliche Konsequenzen haben.
Das zeigt ein am Donnerstag veröffentlichtes Urteil am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (AZ: 5 Sa 595/05).Laut Anwalt-Suchservice (Köln) fühlte sich ein CD- und Video-Verkäufer von Vorgesetzten "ständig beobachtet", "schlecht behandelt" und "gegängelt". Zudem sah er sich durch deren Anweisungen schikaniert, Putzarbeiten und Doppelschichten zu verrichten. Trotzdem beschwerte er sich nie beim Bereichsleiter oder in der Personalverwaltung. Der Mann kündigte aber und klagte auf 5000 Euro Schmerzensgeld. Doch er erlitt eine Niederlage. Laut Urteil hätte er sich erst bei höheren Etagen beschweren müssen, hieß es.
Es sei im konkreten Fall kein diskriminierender oder schikanöser Hintergrund zu erkennen gewesen, urteilte das Gericht. Der Kläger habe angebliche Mobbing-Aktionen nur mit pauschalen Floskeln beschrieben, statt stichhaltige Angaben zu machen. Das reiche für einen Schmerzensgeldanspruch nicht aus. Gelegentliche Aufräumarbeiten und Doppelschichten in einem Kaufhaus seien bei krankheits- und urlaubsbedingten personellen Engpässen nichts Ungewöhnliches.
Vor allem aber, so die Richter, sei der Arbeitnehmer selbst seiner "Schadensminderungspflicht" nicht nachgekommen. Er hätte sich wegen der Zwischenfälle beim Bereichsleiter oder der Personalverwaltung beschweren müssen. Trotz einer regelmäßig schwächeren Position des Arbeitnehmers gegenüber seinen Vorgesetzten dürfe Angst nicht dazu führen, dass der Mitarbeiter alles sehenden Auges "schlucke" und erst im Nachhinein wegen Mobbings Schmerzensgeld geltend machen wolle.
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WEB.DE - Mobbing-Opfer sollten sich rechtzeitig beschweren (15.09.2006)